Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn
Die Kabinettsvorlage wurde am 6. Oktober 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 1. November in Kraft. Sie galt bis zum 30. Juni 2025.