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Mietbegrenzungsverordnung

Baden-Württemberg, Stuttgart: Die Morgensonne scheint durch eine Straße. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Wohnen

Mietpreisbegrenzungs­verordnung

Das Land will Mieterhaushalte entlasten und so der Gefahr entgegenwirken, dass Gering- und Normalverdiener aus den Innenstädten verdrängt werden. Die neue Mietpreisbremse, die auf 89 Städte und Gemeinden ausgeweitet wird, soll künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten für Linderung sorgen.

Der Entwurf zur Mietpreisbegrenzungsverordnung sieht 89 Städte und Gemeinden als Gebiete vor, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, also ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. In solchermaßen bestimmten Gebieten darf die Wohnraummiete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Der Verordnungsentwurf wird ausführlich begründet, die Begründung muss gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung veröffentlicht werden. In der Begründung werden insbesondere die Indikatoren, die auf einen angespannten Wohnungsmarkt hinweisen sowie deren Bewertung durch die Landesregierung aufgeführt. Ebenfalls erforderlich ist die Darstellung der wohnungspolitischen Maßnahmen, die die Landesregierung bereits ergriffen hat, um der angespannten Wohnungsmarktlage in Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg entgegenzuwirken.

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