Wohnen Geltende Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie das aktuell geltende Gesetz abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesetz im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn Kontakt Kontakt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Zur Pressestelle Kontaktformular