Soziales Beschluss der geltenden Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie das aktuell geltende Gesetz abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesetz im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Mindestanforderungen an Pflegeschulen nach Paragraph 9 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes Die Kabinettsvorlage wurde am 21. Februar 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 21. März 2020 in Kraft. Kontakt Kontakt Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Zur Pressestelle Kontaktformular