Hier können Sie das aktuell geltende Gesetz abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesetz im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Mindestanforderungen an Pflegeschulen nach Paragraph 9 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes
Die Kabinettsvorlage wurde am 21. Februar 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 21. März 2020 in Kraft.