Soziales

Beschluss der geltenden Verordnung

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Hier können Sie das aktuell geltende Gesetz abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesetz im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Landesrecht BW: Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Mindestanforderungen an Pflegeschulen nach Paragraph 9 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes

Die Kabinettsvorlage wurde am 21. Februar 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 21. März 2020 in Kraft.