Online-Kommentierung
Mit einer Verordnung zu den Mindestanforderungen an Pflegeschulen soll sichergestellt werden, dass genügend Lehrkräfte für die Pflegeausbildung zur Verfügung stehen und im erforderlichen Umfang ausgebildet werden kann.
Mit einer Verordnung zu den Mindestanforderungen an Pflegeschulen soll sichergestellt werden, dass genügend Lehrkräfte für die Pflegeausbildung zur Verfügung stehen und im erforderlichen Umfang ausgebildet werden kann.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 7. Januar 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.