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Der Gesetzentwurf dient der Sicherung des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten und der Allgemeinheit in die strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz und der Vermeidung jedes Anscheins einer Voreingenommenheit bei bestimmten Amtshandlungen.


Kommentare
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Respekt vorm Amt
Zuerst einmal gibt es im Koran kein Kopftuchgebot, Männer und Frauen sollen sich züchtig bedecken, alle Suren dazu sind aber vage und vom Haare Bedecken wird nichts erwähnt, bspw. Sure 24:30: "Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten(...)"
Darum sehen viele liberale Muslime das Kopftuch als Zeichen des politischen Islams an, der keine Trennung von Staat und Religion kennt, was zum Glück bei uns nicht der Fall ist.
Dazu kommt, dass man Respekt vor dem Amt, das Neutralität verlangt, haben sollte, und wenn jemand seine/ihre religiösen Symbole nicht ablegen beziehungsweise unter dem Talar verbergen will, dann kommt bei ihm/ihr eindeutig die Religion vor allem. Und im Fall des Islam beinhaltet dies die Scharia und nicht das deutsche Recht. Wieso sollte eine Muslimin nicht für das Amt, nur für diese Stunden am Tag, ihr Kopftuch ablegen können? Wenn man religiöse Symbole zulässt, dann müsste man fairerweise ja auch mit einem Nudelsieb (Pastafarianismus) auf dem Kopf erscheinen können...
Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Der Gesetzesentwurf ist vollkommen ausgewogen und sachgerecht. Schließlich wird in dem Entwurf niemand benachteiligt oder bevorzugt, d. h. es wird niemand diskriminiert. Denn es geht nicht nur um islamische Symbole sondern auch um Symbole anderer Religionen bzw. Weltanschauungen, d. h. ein christlicher Richter darf künftig auch kein Kreuz über dem Talar tragen. Da ich bisher noch keinen Richter mit derartigen Symbolen auf dem Talar gesehen habe, gehe ich davon aus, dass diese bisher von sich aus schon genügend Respekt vor ihrem Amt hatten, dass sie auf sichtbare religiöse oder weltanschauliche Zeichen von sich aus verzichtet haben. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Konkretisierung neben den Vorschriften über die Amtstracht verlangt, ist dieses Gesetz auch unbedingt notwendig, um die Neutralität des Amtes weiterhin zu wahren.
Eine muslimische Juristin (und nur um diesen Berufszweig geht es in diesem Fall), die während einer Amtsausübung als Richterin oder Staatsanwältin ihr Kopftuch nicht ablegen will, ist auch nicht an ihrer Berufsausübung gehindert, da sie ja auch in anderen Bereichen, wo religiöse Symbole eher toleriert werden können, als Juristin tätig werden kann.
Die Weigerung, das Kopftuch im beruflichen Bereich abzulegen, ist bei Musliminnen zudem eher ein Indiz dafür, dass sie einer religiösen Strömung angehören, der die Scharia näher steht als dem deutschen Recht, da es im Koran keine ausdrückliche Pflicht gibt, ein Kopftuch zu tragen (die Frauen sollen vielmehr nur ihren Ausschnitt züchtig bedecken). Richterinnen und Staatsanwältinnen müssen sich jedoch unbedingt dem deutschen Recht verpflichtet fühlen.
Schließlich sei auch noch darauf verwiesen, dass der EuGH kürzlich entschieden hat, dass auch private Unternehmer ihren Mitarbeitern verbieten können, das Kopftuch oder andere religiöse Symbole zu tragen. Dies muss dann erst recht dem Staat, speziell auf einem Gebiet, auf dem es auf Neutralität ankommt, erlaubt sein.
Unabhängige Gerichte
Meiner Ansicht nach ist die Gesetzesinitiative absolut richtig. Deutsche Gerichte sind entsprechend dem Grundgesetz unabhängig und sollen das auch durch ihr äußeres Auftreten dokumentieren. Symbole jedweder Parteien oder Religionen haben deshalb vor Gericht nichts verloren.
Irrige rechtliche Annahmen und religiöse Diskriminierung
Der Gesetzentwurf beruht auf rechtlich irrigen Annahmen (I), wirkt diskriminierend insbesondere gegenüber schutzwürdigen Minderheiten (II), lässt sich durch ein Gebot religiöser Neutralität des Staates nicht rechtfertigen (III) und ist sowohl gesellschafts- als auch justizpolitisch verfehlt (IV).
Im Einzelnen:
I. Der Gesetzentwurf beruht ausweislich der Begründung auf der Annahme, das Tragen religiöser Zeichen (und hierauf will ich zunächst meine Kritik beschränken) berühre die Neutralität der Amtsperson im Sinne einer Unparteilichkeit. Das ist irrig. Eine Kopftuch tragende muslimische Richterin, ein Kippa tragender jüdischer Richter oder eine Kette mit einem Kreuz tragende Gerichtsperson erwecken alleine durch das Tragen dieser Symbole nicht den Anschein der Voreingenommenheit hinsichtlich der Entscheidung über einen Nachbarstreit, eine Patentklage, einen Bauprozess, den Verdacht eines Betruges oder einer Körperverletzung, den Umgang mit einem Kind usw. Mit der gleichen Logik müsste man sonst folgern, dass ein Richter befangen wäre, der im Laufe des Prozesses seine Religionszugehörigkeit - aus welchem Grund auch immer - bekannt gibt oder dessen Religionszugehörigkeit aus allgemein zugänglichen Quellen - z. B. aufgrund von Veröffentlichungen oder ehrenamtlichen Engagements in einer Kirche - bekannt ist. Das Tragen politischer Symbole (z. B. eines das Bauprojekt Stuttgart 21 befürwortenden oder ablehnenden Symbols) kann im Einzelfall die auch dann die Sachlichkeit der Verhandlungsführung in Frage stellen, wenn es im Prozess gar nicht um diese politische Frage geht; dies ist bei religiösen Symbolen und Kleidungsstücken aber anders, und die Sachlichkeit der Verhandlungsführung hat aber außerdem eine wesentlich geringere verfassungsrechtliche Wertigkeit als die Unparteilichkeit des Gerichts.
II. Das Gesetz bewirkt eine Berufszugangsregelung für solche Bewerber, die das Tragen religiöser Kleidungsstücke oder Symbole aus religiösen Gründen als für sich verpflichtend empfinden. Denn so gut wie jede richterliche oder staatsanwaltschaftliche Tätigkeit ist mit Außenkontakt verbunden. Damit ist einer kopftuchtragenden Muslimin - auf diese zielt das Gesetz ja wohl gerade ab - oder einem Kippa tragenden Juden - zugunsten der Verfasser des Gesetzentwurfs gehe ich davon aus, dass er auf diese Gruppe Betroffener nicht primär abzielen will, es ist aber zu bedenken, dass sie mit erfasst wird - letztlich unmöglich, den Beruf des Richters oder Staatsanwalts auszuüben. Damit werden letztlich auch die beamtenrechtliche Grundsätze des freien Zugangs zu Ämtern und der Bestenauswahl beeinträchtigt.
III. Indem der Staat das Tragen religiöser Symbole bei der Amtsausübung zulässt, ist das Gebot religiöser Neutralität des Staates nicht verletzt: Anders als beim Aufhängen von Kruzifixen im Gerichtssaal oder in der staatlichen Schule wird das von der einzelnen Amtsperson getragene religiöse Symbol nicht unmittelbar der Institution "Staat", sondern unmittelbar der handelnden Person zugerechnet, der eine Religiosität ohnehin nicht versagt werden darf.
IV. Rechtspolitisch werden durch den Gesetzentwurf solche Bewerber benachteiligt, die es ohnehin gesellschaftlich schwer haben und die eigentlich unterstützt werden müssten. Die Justiz, die ohnehin derzeit eher Schwierigkeiten hat., gute Bewerber zu finden, wäre auf sie - gerade auch wegen ihrer kulturellen Einblicke und im Sinne einer Akzeptanz der Entscheidungen der Gerichte auch in nicht-christlichen Kulturkreisen - besonders angewiesen.