Hier können Sie die aktuell geltende Verwaltungsvorschrift abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verwaltungsvorschrift im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Bereitstellung von notwendigen Schulräumen an Pflegeschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne Krankenhausanbindung
Die Verwaltungsvorschrift wurde am 2. Juli 2020 erlassen, zuletzt am 4. Dezember 2024 geändert und gilt bis zum 31. Dezember 2029.