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Mit dem Gesetzentwurf sollen als verzichtbar identifizierte Schriftformerfordernisse in Gesetzen und Verordnungen beseitigt und damit die Durchführung von Verwaltungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden.

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Im Jahr 2018 haben die Ministerien im Rahmen eines Normenscreenings Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften auf verzichtbare Formerfordernisse hin überprüft und dabei eine größere Zahl an verzichtbaren Formerfordernissen identifiziert. Durch das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom 11. Februar 2020 (Gesetzblatt Seite 37) wurden die als nicht mehr erforderlich identifizierten Formerfordernisse in Gesetzen und Verordnungen darauf hin abgeschafft. Mit dem Ziel der weiteren Entbürokratisierung wurde nunmehr ein zweites Normenscreening durchgeführt, mit dem Schriftformregelungen im Landesrecht auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft wurden. Die als verzichtbar identifizierten Schriftformerfordernisse in Gesetzen und Verordnungen sollen mit diesem Gesetz beseitigt werden. Der Wegfall verzichtbarer Schriftformerfordernisse dient dem Abbau bürokratischer Hürden und erleichtert die Realisierung medienbruchfreier elektronischer Verwaltungsverfahren beziehungsweise elektronischer verwaltungsinterner Verfahrensabläufe.

Der Verzicht auf die nicht erforderlichen Schriftformerfordernisse erfolgt entweder durch vollständige Streichung des jeweiligen Schriftformerfordernisses oder durch Zulassung einer einfachen elektronischen Erklärung neben dem jeweiligen Schriftformerfordernis. Dadurch können Erklärungen beispielsweise auch per einfacher E-Mail erfolgen.

Darüber hinaus werden durch das Gesetz die Verordnung der Landesregierung über eine Wahlordnung zum Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, das Landesplanungsgesetz, das Wassergesetz für Baden-Württemberg, das Landesglücksspielgesetz, die Gebührenverordnung Innenministerium, die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Gesetz über das Karlsruher Institut für Technologie geändert.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. November 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihren Kommentar!

1. Kommentar von :Bogua

verzichtbare Schriftformerfordernisse

30% aller Verordnungen sollten auf den Prüfstand. Vor allem diese wo jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand weis das sie überflüssig sind.

Kommentar vom Moderator

Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Den bereits eingeschlagenen Weg des Abbaus von Schriftformerfordernissen wird das Land Baden-Württemberg auch in Zukunft konsequent weitergehen.