Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Februar 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Rechtsreferendare
Meiner Meinung nach sollten sowohl die LehramtsreferendarInnen als auch die RechtsreferendarInnen des Landes Baden-Württemberg die Coronasonderzahlung iHv 650,00€ erhalten.
1. Gründe für die Ungleichbehandlung der beiden Berufsgruppen werden nicht genannt - wären aber interessant zu hören.
2. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt für kinderlose, ledige junge Menschen ca. 1.150,00€ netto. Das entspricht ungefähr einem Ausbildungsgehalt aus dem 2 Lehrjahr eines Auszubildenden. Wir haben jedoch bereits mehrere Jahre studiert und arbeiten oft (vor allem in den Rechtsanwaltsstationen) als vollwertige Arbeitskräfte. Das ist unter normalen Umständen schon sehr wenig und knapp bemessen auch im Hinblick darauf, dass mancherorts Mieten nicht unter 500,00€ pro Monat gezahlt werden müssen. Gerade in der schwierigen Coronazeit wäre es also ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Zukunft der deutschen Justiz, wenn auch sie die Sonderzahlung erhalten würden.
Ich dachte immer, dass es einen Mangel an Arbeitskräften in der Justiz und generell dem Staatsdienst gäbe. So wie mit den jungen Menschen hier aber umgegangen wird, kann es dem Staat dahingehend nicht gerade schlecht gehen. Er kann es sich wohl leisten junge Leute zu verprellen.
RechtsreferendarInnen
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass RechtsreferendarInnen nicht zum Kreis der SonderzahlungsempfängerInnen zählen. Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Denn falls LehramtsreferendarInnen zum berechtigen Personenkreis zählen, RechtsreferendarInnen aber nicht, liegt ganz offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor. Existiert für diese differenzierte Betrachtungsweise, wer eine Sonderzahlung „verdient“ und wer nicht, ein sachlicher Grund?
Eine Rechtsreferendarin
RechtsreferendarInnen
Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen!
Die sehr unglückliche Handhabung, dass dies erst zugesagt wurde und nun kurzfristig wieder zurückgezogen wurde, lässt das Land in keinem guten Licht stehen. Allein schon im Hinblick darauf, dass motivierte Leute für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen, ist dies leider mehr als eine schlechte Werbung. Gerade auch, da BaWü ohnehin im Ländervergleich nicht unbedingt vorteilhaft für das Rechtsreferendariat ist! Wenn es nun noch überall die Sonderzahlung gibt, außer hier, wird es immer unattraktiver. Darüber hinaus wurde erst angekündigt, die Gebühren für die Verbesserungsversuche zu erhöhen, aber das Gehalt und Sonderzahlungen werden vernachlässigt. Dies ist gerade für ein finanziell so gut dastehendes Land leider ein Armutszeugnis.
Keine Sonderzahlung für Rechtsreferendar*innen
Ich kann mich meinen Vorkommentator*innen nur anschließen. Auch wir Rechtsreferendar*innen leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und leider sehr unter der nun schon seit fast zwei Jahren andauernden Pandemie (auch im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung). Angesichts der unter Mindestlohn liegenden Unterhaltsbeihilfe, mit der man sich in den großen Städten Baden-Württembergs gerade mal so ein WG-Zimmer leisten kann, wäre es ein Zeichen der Wertschätzung, uns eine Sonderzahlung zukommen zu lassen. Wenn das Land Baden-Württemberg etwas Weitsicht hinsichtlich der bevorstehenden Pensionswelle walten ließe, könnte es sich dadurch auch als potentieller Arbeitgeber attraktiver machen.
RechtsreferendarInnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus welchem Grund werden RechtsreferendarInnen von der Sonderzahlung ausgenommen?
Es ist bezeichnend, wie das Land mit seinem juristischen Nachwuchs umgeht. MP Kretschmann schreibt von einem starken Zeichen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe des Landes. Das Land ist demnach wohl nicht daran interessiert, kluge Köpfe für den Nachwuchs in der Justiz/Verwaltung zu gewinnen.
RechtsreferendarInnen übernehmen in der Ausbildung eigenständig Aufgaben (Sitzungsvertretung/Protokolldienst etc.) für das Land. Dankbar dafür scheint das Land jedenfalls nicht zu sein.
Ich bitte höflich darum, diese Entscheidung nochmals zu überdenken. Mit der Unterhaltsbeihilfe von ca. 1150 Euro reicht es in den größeren Städten gerade so zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Durch die Corona-Pandemie (Anschaffung eines gut funktionierenden Laptops/ eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheken) sind für RechtsreferendarInnen zusätzliche Belastungen entstanden.
Insbesondere ist es nicht verständlich, warum Auszubildende und LehramtsreferendarInnen die Sonderzahlung erhalten sollen aber gerade die RechtsreferendarInnen nicht. Ich würde gerne den Grund für die Ungleichbehandlung wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonderzahlung für Rechtsreferendare
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss mich meinen Vorrednern anschließen. Aus welchem Grund sollen Rechtsreferendare in BW wesentlich benachteiligt werden?
Zudem sind wir gemäß § 5 I JAG BW als Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Das Gesetz gilt damit für uns.
Falls dies nicht sein sollte, bitte ich um Änderung dahin, dass Rechtsreferendare explizit von der Sonderzahlung profitieren sollen.
Berücksichtigung von Rechtsreferendar*innen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch mir erschließt sich nicht, warum Rechtsreferendar*innen von der Sonderzahlung ausgenommen sein sollen, obwohl auch sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Zum einen war dies wohl auch für die Organisator*innen unseres Referendariats schon nicht ersichtlich, da sie uns die Zahlung zunächst zusagten.
Zum anderen leiden wir Rechtsreferendar*innen unter deutlich durch die Pandemie gestiegenen Ausgaben: So ist bspw. der Zugang zur Universitätsbibliothek für Externe wie uns tagsüber nicht möglich, weshalb die Kosten für die Anschaffung der Literatur und der Kommentare anfallen. Dies allein kann sich schon schnell auf 600 € belaufen. Daneben war für viele eine technisch bessere Ausstattung notwendig wie Bildschirme oder neue Laptops mit funktionierenden Mikros und Kameras. Und nicht zuletzt ist die Qualität des Online-Unterrichts nicht mit der des Präsenzunterrichts zu vergleichen und macht deshalb einen deutlich gesteigerten Eigenaufwand für das Aneignen der Lerninhalte nötig.
Schließlich bleibt aus der Gesetzesentwurfsbegründung tatsächlich völlig unklar, wie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen ist, sollte es wirklich der Fall sein, dass Lehramtsreferendar*innen die Sonderzahlung erhalten, Rechtsreferendar*innen jedoch nicht.
Referendariat in BaWü - schlimmer geht nimmer
Es ist dermaßen ekelhaft, was man sich hier hat einfallen lassen.
Das ganze Referendariat leidet so stark unter Corona und es gibt keinerlei Erleichterung. Das LJPA bleibt rückwärtsgewandt. Wir kennen es.
Ich musste jeden Dreck selbst ausdrucken- frühere Referendare hatten AGs in Präsens - mit ausgedruckten Skripten. Ich zahle von lächerlichen 1154€ meine Fahrtkosten zum Sitzungsdienst, meine Masken und Tests. Ich saß im Sitzungsdienst während Corona. Und nun heißt es, ich werde nicht mal mit lächerlichen 600€ entschädigt?! Arm. Wer mich fragt, sollte in BaWü ohnehin kein Rechtsreferendariat mehr machen.
Rechtsreferendare von der Zahlung ausgeschlossen?
Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass Lehramtsreferendare eine Sonderzahlung erhalten, status quo eine solche aber für Rechtsreferendare nicht vorgesehen ist? Hier scheint eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorzuliegen. Solche Ungleichbehandlungen machen die staatlichen Einrichtungen als Arbeitgeber für Juristen unattraktiv. Im Gegensatz zu Lehramtskräften steht es Juristen offen, ein breites Aufgabengebiet in der freien Wirtschaft als als Berufsfeld zu wählen. Die Wertschätzung, die man während der Ausbildungszeit erfährt, beeinflusst auch die Wahl des Arbeitgebers.
Rechtsreferendar
Mein Vorschläge wäre eine Sonderzahlung auch für Rechtsreferendare einzuführen.