Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.
Kommentare
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Ref:Innen, die billigste Arbeitskraft in „the Länd“
Dass Referendar:innen bei der Debatte um eine Sonderzahlung außen vor gelassen werden sollen, ist mal wieder bezeichnend und für sich selbst sprechend: Während andere Bundesländer sofort auf die Pandemie reagierten - sei es mit Extra-Repetitorien, um den Nachteil des miserablen Online-Unterrichts auszugleichen oder einer Befreiung der Gebühren für den Verbesserungsversuch des schriftlichen Examens; wir hängen in BW mit ALLEM hinterher und das ist insbesondere für all diejenigen unter uns, die nicht aus einem abgesicherten Akademiker-Haushalt stammen und sich für die Bereitstellung der Lehrmaterialien, aktuellen Gesetzen, Repetitorien bis zu Kaiserkursen mit jedem Cent selbst finanzieren müssen ein großartiger Witz mit 1150€ über die Runden zu kommen. Hierdurch wird einmal mehr unterstrichen, wen es am Ende der Entscheidungskette härter treffen wird, als andere - nämlich va diejenigen, die ihr sonst so gerne als euer Diversitäts-Aushängeschild benutzt.
Referendare einbeziehen
Es ist sehr enttäuschend, dass Referendare nicht einbezogen werden.
Die Ausbildung leidet sicherlich, wie jede andere Ausbildung während der Corona-Pandemie durch ausfallenden Unterricht, fehlende Präsenztermine und weniger Chancen auf Nebenjobs.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass manch andere Bundesländer mehr Wertschätzung für ihre Referendare zeigen und den Bonus ausbezahlen.
Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren
Es ist mehr als unbegreiflich und ein Schlag ins Gesicht der Rechtsreferendare, dass diese nicht zum Kreise der Sonderzahlungsberechtigten gehören sollen. Wie wird die Ungleichbehandlung zu den Lehramtsreferendaren gerechtfertigt? Für mich sind keine Gründe ersichtlich, warum die Rechtsreferendare nicht erfasst sein sollen.
Ich bin Rechtsreferendarin und habe die letzten Monate wöchentlich den Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft wahrgenommen, bin dafür im gesamten Landgerichtsbezirk umhergefahren und saß teilweise den ganzen Tag im Gerichtssaal. Das wird alles gerne vom Staat in Anspruch genommen. Im Gegenzug erhält man eine Unterhaltsbeihilfe, die unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt und wird sogar von der Corona-Sonderzahlung ausgeschlossen. Unglaublich! Ein Armutszeugnis für das Land...
Referendare einbeziehen!
Während sicherlich einige der im öffentlichen Dienst Beschäftigten in einem Haus oder wenigstens einer Wohnung mit mehreren Zimmern die Pandemie verbracht haben waren viele Referendare in WGs, kleinen Wohnungen und hatten keine Möglichkeit eines Ortswechsels, da Kanzleien, Bibliotheken und Gerichte den Präsenzbetrieb weitgehend geschlossen hatten. Auch die Kinderbetreuung war zeitweise wegen angeblich mangelnder Systemrelevanz nicht möglich. Und wer hat sich um diese Kinder gekümmert? Richtig: Referendare bei denen nebenher der Unterricht lief.
Wer sagt, da soll man sich sicherlich nicht über die Bezüge beschweren hier eine einfach Rechnung:
1150€ netto (ohne Kinder und unverheiratet)
- 450€ Zimmer/Wohnung
- 40€ Bus/Bahn/Beförderung
- 100€ für Lehrbücher und Lernmaterial und Ausstattung
- 350€ Essen, Hygiene usw.
- 50 € Rückstellungen zB für den Verbesserungsversuch
Bleiben noch 150€, die man als junger Mensch auch gut gebrauchen kann, sollte man mal neue Kleidung, Schuhe oder einen Laptop brauchen.
Da fällt es mir schwer zu verstehen, warum Referendare gegenüber den übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst anders behandelt werden. Ganz abgesehen davon, dass es hier um gut ausgebildete junge Menschen geht, auf deren Engagement das Land zukünftig dringend angewiesen sein wird.
Wertschätzung gegenüber ReferendarInnen: 0 %
Ich finde schon sehr extrem, wie passiv das Land BW bei der Referendarausbildung in Pandemiezeiten bleibt. Während viele andere Länder mit Zusatzrepetitorien, Online-Besprechung ihrer OLG Klausuren, finanziellen Ausgleich und sogar Entlastungen im Prüfungsstoff vornehmen, passiert in BW ziemlich wenig bis gar nichts. Ich bin enttäuscht: Über die geringe Wertschätzung gegenüber uns ReferendarInnen und mit der Ausbildung, die am Ende top Ergebnisse erwartet, aber keine top Ausbildung bietet.
Das Land Baden-Württemberg verlangt von seine Referendaren mehr als die meisten Länder, gibt dafür aber weniger.
Während wir unseren Aufgaben in der Ausbildung im gleichen Umfang nachkommen mussten – nur halt autodidaktisch – viel ein nur ansatzweise vertretbarer Unterricht durch das Land Baden-Württemberg aus. Dafür behält das Land Baden Württemberg aber auch die 650 € die andere Bundesländer z.B. Hamburg und Berlin an die Referendare auszahlen. Klingt fair.
Die klügeren Bundesländer werden sich über die zusätzlichen Bewerber freuen. Es gibt endgültig keinen Grund mehr sein Referendariat in Baden-Württemberg aufzunehmen. Während der Richterbund hunderte neue Stellen für Staatsanwälte und Richter fordert zur Bearbeitung von Straftaten im Internet, versucht das Land Baden-Württemberg die letzten heimatverbundenen Idealisten in andere Bundesländer zu treiben. Weiter so. Irgendwo lacht sich ein Sachse ins Fäustchen.
Enttäuschender Umgang mit dem Nachwuchs
Der Staat erwartet selbst viel von seinem Nachwuchs, zu Recht - hier bleibt er jedoch hinter den Erwartungen des Nachwuchses zurück. Wie viele andere auch - und mit Sicherheit nicht weniger als andere in öffentlichen Ausbildungsverhältnissen Befindliche - haben Referendar*innen, bei denen es um viel geht, mit ungeheuer widrigen Bedingungen zu kämpfen seit Beginn dieser Pandemie. In anderen Bundesländern wird das honoriert, wird durch Extrakurse und zusätzliche Bemühungen im Hinblick auf Prüfungsbedingungen und -vorbereitung entgegengesteuert - und Baden-Württemberg bleibt dahinter zurück und möchte aber dennoch, so wird es jedenfalls in den Stationen vermittelt, möglichst viel und guten Nachwuchs für den späteren Einsatz im Staatsdienst gewinnen. Dass nun die Gruppe der Rechtsreferendar*innen als Einzige von der Einmalzahlung ausgeschlossen werden soll, die allen anderen zugute kommen wird, erscheint da eher kontraproduktiv. Es darf auch nicht vergessen werden, dass dem juristischen Nachwuchs ohnehin schon mehr als den allermeisten anderen Akademiker*innen abverlangt wird, die nach dem Masterstudium bereits in der Berufswelt angelangt sind, während die Referendare sich noch von Repetitorium zu Übungsklausur zu Sitzungsdienst etc. hangeln. Das sollte nicht übergangen werden.
Gleiche Leistungen und mehr Verständnis und Engagement erwarten aber nichts honorieren
Das Referendariat unter Pandemiebedingungen ist für viele alles, was sie jemals an Erfahrungen sammeln und mitnehmen konnten, Unterricht, Lernen und Klausuren alles von zuhause Haus ohne Alternativen und ohne, dass nach fast 2 Jahren technisch alles läuft. Gleichzeitig wird aber Verständnis erwartet, Sitzungsdienste unverändert verteilt und auch erwartet, dass man diese wahrnimmt, auch im Winter bei Minusgraden mit Maske und offenen Fenstern. Mit über 40 Personen vor einem Bildschirm zu hängen, teils wegen völlig überlasteter Server ohne Bild ist kein Ausgleich zur Examensvorbereitung vor Ort. Dennoch werden die gleichen Kenntnisse vorausgesetzt in der Praxis. Dafür keinen Ausgleich zu erhalten, wenn für Lehramtsreferendare zu Recht auch honoriert wird, ist einfach enttäuschend.
Rechtsreferendari*innen
Auch ich schließe mich meinen Vorredner*innen an. Insbesondere hervorheben möchte ich die permanente Geringschätzung, die uns Referendar*innen seitens des Landes entgegenkommt.
1. Selbst die Referendar*innen, die zum Zeitpunkt der Impfkampagne in der Justiz in der Strafstation und damit wöchentlich zur Wahrnehmung von Sitzungsdiensten mit teilweise 15 Prozessbeteiligten inkl. Zeug*innen verpflichtet waren, wurden bei der Impfung nicht berücksichtigt. In der Justiz priorisiert waren schließlich nur "wichtige Personen". Also die Entscheidungsträger in ihren Büros. Dass gerade wir uns keine Autos leisten können, und die AGs im letzten Kaff nur mit den Öffis erreichen, spielte absolut keine Rolle. Andere Bundesländer zeigten sich solidarischer.
2. Die Gebühr für den Zweitversuch wurde von 400 auf 650 € angehoben. Das mitten in der Pandemie, trotz der massiv erschwerten Lernbedigungen. Grund: Inflation. Unsere (ohnehin geringe) Unterhaltsbeihilfe bleibt gleich. Scheinbar macht die Inflation da eine Ausnahme. Wer von Ihnen könnte von 1.150 € netto leben?
3. Nun werden alle Beschäftigten wertgeschätzt. Außer wir. Und auch hier handhaben dies andere Bundesländer anders.
Ich kann mir vorstellen, Richterin zu werden und bringe aktuell die Voraussetzungen dafür mit. In Baden-Württemberg überlege ich mir das aber dreimal.