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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

63. Kommentar von :ohne Name 31423

Rechtsreferendar*innen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich den Kommentaren meiner Vorposter*innen nur anschließen. Nicht nur hat Baden-Württemberg kürzlich erst die Gebühr für den Verbesserungsversuch des 2. Juristischen Staatsexamens um 150€ erhöht, nun sollen wir bei der Coronaprämie leer ausgehen. Offenbar muss das Land nicht um die klügsten Köpfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann mich den Kommentaren meiner Vorposter*innen nur anschließen.
Nicht nur hat Baden-Württemberg kürzlich erst die Gebühr für den Verbesserungsversuch des 2. Juristischen Staatsexamens um 150€ erhöht, nun sollen wir bei der Coronaprämie leer ausgehen.

Offenbar muss das Land nicht um die klügsten Köpfe werben, um die kommenden Pensionierungswellen und den daraus folgenden weiteren Personalmangel in der Justiz und Verwaltung ausgleichen zu können.
Anstatt wie beispielsweise Hamburg auch an Rechtsreferendar*innen den Coronabonus auszuzahlen, das E-Examen wie NRW einzuführen oder wie Hessen wieder zu verbeamten, passiert in The Länd genau gar nichts, um hochqualifizierten Nachwuchs zu halten.
Eine Ungleichbehandlung mit Lehramtsreferendar*innen kommt noch hinzu; darüber hinaus wurde bereits schon zu genüge auf die Vergütung unter Mindestlohn hingewiesen.

Es ist traurig, dass man diese Geringschätzung seitens seines Dienstherren schon erwarten konnte.

62. Kommentar von :ohne Name 31417

Keinerlei Wertschätzung für Referendar*innen erkennbar

Wieder einmal schafft es der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg insbesondere für die Justiz tolle Werbung zu machen. Kein Wunder, dass es Nachwuchsprobleme gibt, wenn man während des Referendariats solch eine geringe Wertschätzung entgegengebracht bekommt und nur als billige Arbeitskraft für den Sitzungsdienst ausgenutzt wird. Daher hätte es

Wieder einmal schafft es der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg insbesondere für die Justiz tolle Werbung zu machen. Kein Wunder, dass es Nachwuchsprobleme gibt, wenn man während des Referendariats solch eine geringe Wertschätzung entgegengebracht bekommt und nur als billige Arbeitskraft für den Sitzungsdienst ausgenutzt wird. Daher hätte es mich eigentlich nicht überraschen dürfen, dass die Rechtsreferendar*innen nun auch die Corona-Sonderzahlung nicht erhalten. Ist ja nicht so als hätte man die bestehende Regelungen zur Unterhaltsbeihilfe nicht ändern oder anpassen können. Da ja auch das "Gehalt" trotz steigender Inflation gleich bleibt, wäre das doch eine gute Möglichkeit gewesen, diese Differenz mal ansatzweise auszugleichen. Die ohnehin schon dürftige Unterhaltsbeihilfe wird stetig weniger wert, aber wen interessiert das schon? Ein Grund mehr BW nach dem Referendariat den Rücken zu kehren oder einen Job in der freien Wirtschaft zu suchen.
Selbstverständlich haben besonders Beschäftige im Gesundheitsbereich einen Bonus verdient, aber wenn man diesen schon an den kompletten öffentlichen Dienst auszahlt, erschließt sich mir kein Grund, weshalb dieser den Rechtsreferendar*innen nicht zusteht. Einfach unverständlich! Die Landesregierung sollte sich wirklich mal fragen, wie sie künftig noch Jurist*innen für die Justiz gewinnen will.

61. Kommentar von :ohne Name 31412

Sonderzahlung an Rechtsreferendar*innen

Es ist unverständlich, dass die Rechtsreferendar*innen nicht von der Sonderzahlung begünstigt werden sollen. Die Sonderzahlung soll dazu beitragen, die zusätzliche Belastung in der Corona-Krise abzumildern. Daher stellt sich die Frage, warum diese Belastung bei Rechtsreferendar*innen nicht abgemildert werden soll. Waren und sind die

Es ist unverständlich, dass die Rechtsreferendar*innen nicht von der Sonderzahlung begünstigt werden sollen.

Die Sonderzahlung soll dazu beitragen, die zusätzliche Belastung in der Corona-Krise abzumildern. Daher stellt sich die Frage, warum diese Belastung bei Rechtsreferendar*innen nicht abgemildert werden soll. Waren und sind die Rechtsreferendar*innen etwa keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt? Oder verdienen sie es gar weniger als die bedachten Personen, begünstigt zu werden?

Für Rechtsreferendar*innen ist die zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie groß, wahrscheinlich sogar größer als bei den Personen, welche nach jetzigem Stand von der Sonderzahlung profitieren sollen. Mangels Möglichkeiten, die Bibliothek zu besuchen, müssen sie sich alle Lehrbücher, Skripten und Kommentare selbst anschaffen. Dazu kommen generelle Kosten für das Lernen zuhause (Strom, Wasser). Überdies ist die Qualität der Ausbildung bei Online-Unterricht und Probeklausuren am heimischen Schreibtisch eine andere, womit die Rechtsreferendar*innen im Vergleich zu anderen Jahrgängen einen erhöhten eigenen Aufwand betreiben müssen, um dasselbe erreichen zu können. Die Schuld dafür liegt freilich nicht beim Land, jedoch auch nicht bei den Rechtsreferendar*innen, welche unter diesen erschwerten Umständen leiden.

Die Rechtsreferendar*innen stellen sich in den öffentlichen Dienst und führen in den verschiedenen Stationen des Referendariats jeweils vergleichbare oder dieselben Tätigkeiten wie Richter*innen oder Staatsanwält*innen bzw. Verwaltungsbeamte. Dafür haben sie - wie ich finde - durchaus mehr Wertschätzung verdient.

60. Kommentar von :ohne Name 31416

Rechtsreferendare

Es ist unbegreiflich, warum Rechtsreferendare keinen Corona-Bonus erhalten. Ein Armutszeugnis für die Landesregierung.

59. Kommentar von :ohne Name 31404

Referendare unter Armutsgrenze - Sucht der Staat wirklich Nachwuchs?

Für mich ist es nicht selbstverständlich, dass Beschäftigte aufgrund der Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Gäbe es die Entscheidung hin zur Sonderzahlung für Beschäftigte des Landes nicht, hätte ich mich vermutlich gedanklich nie damit beschäftigt. Unglaublich finde ich jedoch zum einen die Ungleichbehandlung, die Rechtsreferendare seit Jahr

Für mich ist es nicht selbstverständlich, dass Beschäftigte aufgrund der Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Gäbe es die Entscheidung hin zur Sonderzahlung für Beschäftigte des Landes nicht, hätte ich mich vermutlich gedanklich nie damit beschäftigt.

Unglaublich finde ich jedoch zum einen die Ungleichbehandlung, die Rechtsreferendare seit Jahr und Tag gegenüber Lehramtsreferendaren erfahren. Weshalb erhalten Lehramtsreferendare ein um 300 Euro höheres Bruttogehalt? Wo doch Rechtsreferendare bekanntermaßen erheblich höhere Aufwendungen während des Referendariats zum Zwecke ihrer Ausbildung machen müssen (Lehrbücher, Repetitorium, etc.). Die den Rechtsreferendaren momentan zugesprochene Unterhaltsbeihilfe von etwa 1150 Euro netto ist UNTERHALB der Armutsgefährdungsgrenze für Menschen in Deutschland, die mit 14.109 Euro pro Jahr bei 1175 Euro netto im Monat liegt.

Zum anderen scheinen findige Personen im Finanzministerium davon auszugehen, dass die durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Probleme gerade Rechtsreferendare nicht treffen würden. Rechtsreferendare bekommen keinen Bonus. Wie lässt sich das Begründen? Wer zynisch ist würde meinen, Rechtsreferendare seien ja ohnehin gewöhnt unterhalb der Armutsgrenze zu leben, die kommen auch ohne den Bonus klar. Das dies eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit ist liegt auf der Hand. Es gibt keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine solche Ungleichbehandlung. Noch dazu ist während der Pandemie teilweise vollständig der Unterricht ausgefallen, obwohl die entsprechende CoronaVO den Präsenzunterricht zugelassen hätte. Abhilfe wird hier nur durch kommerzielle Repetitoren geschaffen - kostenlos arbeiten die nicht.

Im Übrigen: Immer wieder machen sich Ausbildungsleiter für eine Karriere beim Staat stark, ob in der Justiz oder der Verwaltung. Wer seine Zöglinge so behandelt sollte sich jedoch nicht wundern, wenn das Interesse am Staatsdient niedrig ist. Es gibt auch andere Bundesländer.

58. Kommentar von :ohne Name 31413

Sonderzahlung - RECHTSreferendare

Rechtsreferendare im Vergleich zu allen anderen im öffentlichen Dienst beschäftigten Azubis, Angestellten und Beamten von der Sonderzahlung auszuschließen entbehrt jeglicher Logik. Immer wenn man denkt, es könnte nicht schlimmer können, setzt BW noch einen drauf. Schwache Dozenten, keine Betreuung, ein Umgang mit Referendaren wie in

Rechtsreferendare im Vergleich zu allen anderen im öffentlichen Dienst beschäftigten Azubis, Angestellten und Beamten von der Sonderzahlung auszuschließen entbehrt jeglicher Logik.
Immer wenn man denkt, es könnte nicht schlimmer können, setzt BW noch einen drauf. Schwache Dozenten, keine Betreuung, ein Umgang mit Referendaren wie in vorchristlichen Zeiten - jedem rate ich davon ab das Rechtsreferendariat in BW zu absolvieren. Widerlicher gehts echt nicht!
„The Länd“ lässt grüßen und vielen Dank für Nichts!

57. Kommentar von :ohne Name 31409

Einen großen Dank an alle Mitarbeiter! (außer Rechtsreferendare, deren Arbeit verdient keine Würdigung)

Als Jurist lernt man schon im ersten Semester: Vor dem Gesetz ist gleiches gleich zu behandeln. Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, wieso bspw. Auszubildende in der Justiz einen Corona-Bonus erhalten, Rechtsreferendare dagegen nicht. Der Verweis auf den bloßen Formalismus einer "abschließenden" Beihilferegelung für Referendare ist

Als Jurist lernt man schon im ersten Semester: Vor dem Gesetz ist gleiches gleich zu behandeln. Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, wieso bspw. Auszubildende in der Justiz einen Corona-Bonus erhalten, Rechtsreferendare dagegen nicht. Der Verweis auf den bloßen Formalismus einer "abschließenden" Beihilferegelung für Referendare ist methodisch fragwürdig und rechtspolitisch schlicht peinlich. Die Landesregierung erweist mit solchen Signalen der Zukunft der eigenen Justiz und Verwaltung einen Bärendienst.

56. Kommentar von :ohne Name 31389

Sonderzahlung an Rechtsreferendare

Es stößt doch auf sehr große Verwunderung und Entsetzen, dass die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht bei der Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung berücksichtigt werden sollen. Eine sachliche Begründung hierfür erschließt sich mir nicht. Ich denke, da sollte noch mal drüber nachgedacht werden, denn es gibt viele Argumente dafür,

Es stößt doch auf sehr große Verwunderung und Entsetzen, dass die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht bei der Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung berücksichtigt werden sollen. Eine sachliche Begründung hierfür erschließt sich mir nicht. Ich denke, da sollte noch mal drüber nachgedacht werden, denn es gibt viele Argumente dafür, warum Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare dies verdient haben.

55. Kommentar von :Nausgschmeckter

Wer braucht schon juristischen Nachwuchs

Es ist bezeichnend, dass das Land Baden-Württemberg 7 Millionen Euro pro Jahr für eine unsinnige Image-Kampagne ausgibt, um eventuell Menschen in The Länd zu locken, aber keinen zusätzlichen Cent für seine bereits vorhandenen RechtsreferendarInnen ausgibt, um diese im Land zu halten. Wie man in den vielen Kommentaren bereits lesen kann, geht es

Es ist bezeichnend, dass das Land Baden-Württemberg 7 Millionen Euro pro Jahr für eine unsinnige Image-Kampagne ausgibt, um eventuell Menschen in The Länd zu locken, aber keinen zusätzlichen Cent für seine bereits vorhandenen RechtsreferendarInnen ausgibt, um diese im Land zu halten.

Wie man in den vielen Kommentaren bereits lesen kann, geht es einerseits um den monetären Aspekt:

Über 400 Euro für Lehrbücher und gebrauchte Kommentare, weil man während Corona in keine Bibliothek durfte. Dazu kommt für manchen das Geld, um von Zuhause aus arbeiten zu können. Oder man legt sich eine Holzplatte auf das Bett, weil man sich von der Unterhaltsbeihilfe in z.B. Stuttgart keine Wohnung leisten kann, in der noch ein Schreibtisch Platz hätte. Ausnahmefälle, ich weiß. Aber das interessiert Herrn Kretschmann sowieso nicht. Lieber wird angekündigt, Corona-Maßnahmen bis Ostern zu verlängern und er wirft mit Sätzen um sich, es gebe keinen Grund, depressiv zu werden.
Für Sie freilich nicht, mit fürstlichen Diäten, eigenem Fahrer und einem Haus mit mehr als einem Zimmer und zwei Herdplatten.
Aber darum soll es nicht gehen, sonst wird mir nur Neid unterstellt.

Gehen wir stattdessen lieber auf Punkt 2 ein; Wertschätzung:

Warum sollte eine Rechtsreferendarin, die sieht, wie das Land Baden-Württemberg sie behandelt, sich dafür entscheiden, den Staatsdienst hier anzutreten? Da gehe ich - wenn überhaupt - doch lieber nach z.B. Hamburg, wo ich weiß, dass ich noch etwas wert bin.

Eine politische Zukunftsentscheidung sieht anders aus.

54. Kommentar von :ohne Name 31404
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