Online-Kommentierung
Mit dieser Verordnung werden zum einen landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) eingeteilt sowie die entsprechende Gebietskulisse ausgewiesen.
Mit dieser Verordnung werden zum einen landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) eingeteilt sowie die entsprechende Gebietskulisse ausgewiesen.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 2. Mai 2024, 17 Uhr, kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.