Hier können Sie die geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Zweite Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für Baden-Württemberg
Die Kabinettsvorlage wurde am 25. Juli 2024 von der Landesregierung beschlossen und trat zum 1. Januar 2023 rückwirkend in Kraft.