Beratung und Beschluss
Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 18.04.2023 Drucksache 17/4621 (11 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/66 25.05.2023 S. 3984-3989
Entschließungsantrag Fraktion der SPD 27.06.2023 Drucksache 17/5001
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/68 28.06.2023 S. 4083-4088; 4096
Gesetzesbeschluss des Landtags 28.06.2023 Drucksache 17/4963
Gesetz vom 4. Juli 2023 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2023 Nr. 12 S. 257-258
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.