Beratung und Beschluss
Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat.
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 18.10.2022 Drucksache 17/3409 (38 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/48 26.10.2022 S. 2724
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/49 09.11.2022 S. 2791-2797
Gesetzesbeschluss des Landtags 09.11.2022 Drucksache 17/3516 (10 S.)
Gesetz vom 6. Dezember 2022 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2022 Nr. 39 S. 622-632
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.