Beratung und Beschluss
Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat.
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 25.10.2022 Drucksache 17/3463 (55 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/50 10.11.2022 S. 2882-2885
Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Finanzen 02.12.2022 Drucksache 17/3715
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/54 21.12.2022 S. 3245-3251
Gesetzesbeschluss des Landtags 21.12.2022 Drucksache 17/3733
Gesetz vom 21. Dezember 2022 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2022 Nr. 41 S. 675-677
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.