Gesetzentwurf des Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Mit dem vorgesehenen Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 werden gesetzliche Änderungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst, die zur Umsetzung verschiedener im Staatshaushaltsplan 2023/2024 enthaltener Maßnahmen notwendig sind.
Die betroffenen Organisationen und Verbände und die Kommunalen Landesverbände haben Gelegenheit erhalten, bis spätestens 18. Oktober 2022 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.