Klima-Maßnahmenregister 2026

Stellungnahme Abfallwirtschaft

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register wurden zum Sektor Abfallwirtschaft insgesamt fünf Kommentare abgeben.
Das Umweltministerium bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse an den Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Kommentar 1

Förderung kommunaler Maßnahmen zur Methanerzeugung aus Kläranlagen

Antwort:

In Baden-Württemberg erzeugen Kläranlagen circa 40 Prozent des Energiebedarfs aus Faulgas, welcher in Blockheizkraftwerken zur Eigenversorgung genutzt wird. Die Faultürme werden im Rahmen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft nach den dort festgelegten Regularien gefördert. Dies setzt die Förderberechtigung der Kommunen voraus. Die Kosten für Faultürme (abzüglich des Förderbetrags) sind gebührenfähig. Das heißt, die Kosten können auf die Abwassergebühren umgelegt werden.

Somit besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Betreiber von kommunalen Kläranlagen die Möglichkeit, Methanerzeugung und Nutzung finanziert zu bekommen.

Kommentar 2

Einwurf von Werbung

Antwort:

Die Forderung, den Einwurf von Werbung generell zu untersagen und auf ein Opt-In-Modell umzustellen, greift ein wichtiges ökologisches und klimarelevantes Anliegen zur Abfallvermeidung auf. Ein solches System würde die Produktion vieler Tonnen ungelesenen Papiers verhindern und Ressourcen wie Wasser sowie Energie erheblich schonen. Rechtlich stößt eine solche Regelung jedoch auf Hürden, da sie die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von lokalen Einzelhändlern und Verlagen einschränkt. Für eine Änderung wäre eine Anpassung des Bundesrechts erforderlich, insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Kommunale Satzungen scheitern derzeit regelmäßig an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Kommunen für solche Verbote. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene bleibt daher der individuelle Widerspruch per Aufkleber das einzig effektive Mittel für Verbraucher.

Kommentar 3

grundsätzliche Gedanken

Antwort:

Umweltkosten direkt in den Preis von Verpackungen einzurechnen, kann eine effektive Maßnahme sein. Während eine landesweite Verpackungssteuer rechtlich schwierig ist, unterstützt das Land die Initiativen von Kommunen, geeignete Maßnahmen umzusetzen (zum Beispiel eine kommunale Verpackungssteuer nach dem „Tübinger Modell“). Zudem unterstützt das Land innovative Geschäftsmodelle und Unverpackt-Infrastrukturen.

Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen verursacht hohe Umweltbelastungen. Die Festsetzung von Bußgeldern liegt im Ermessen der Kommunen, jedoch hat das Land mit dem aktuellen Bußgeldkatalog Umweltschutz bereits einen Rahmen geschaffen, der empfindliche Sanktionen vorsieht. Die Kommunen nutzen bereits jetzt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Spielräume zur Finanzierung von Sauberkeitskampagnen und Infrastruktur.

Hinsichtlich gebührenpflichtiger Retouren im Online-Handel sieht das Land zwar großes klimapolitisches Potenzial, verfügt jedoch über keine direkte Regelungskompetenz. Da das Fernabsatzrecht in die Zuständigkeit des Bundes und der EU fällt, setzt sich Baden-Württemberg hier über Bundesratsinitiativen für eine stärkere Produktverantwortung ein.

Kommentar 4

Klimaschutzmaßnahmen Müllvermeidung und Recycling

Antwort:

Die Verringerung des Abfallaufkommens leistet durch die Einsparung von Rohstoffen und die Reduktion von Treibhausgasemissionen einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz. Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gilt die Abfallvermeidung als unumgängliche Voraussetzung.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen durch gesetzgeberische Vorgaben und gezielte Aufklärung realisiert. So erfolgte auf Bundesebene unter anderem die Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen sowie die Einführung der Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich zum 1. Januar 2023. Im Juni 2025 veranstaltete das Umweltministerium von Baden-Württemberg einen „Verpackungsgipfel“ mit dem Ziel, Einwegverpackungen zu reduzieren und Mehrweg zu stärken. Neben den Herausforderungen für Kommunen, Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher stand die kommunale Verpackungssteuer im Mittelpunkt, die in drei Kommunen des Landes bereits als Steuerungsinstrument eingeführt wurde.

Das Umweltministerium fördert aktuell ein Forschungsprojekt zu Mehrweglösungen. Untersucht werden hier wirksame Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen im To-Go-Bereich, um daraus gezielte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Die Reduzierung von Verpackungsabfällen wird als essenzieller Hebel zur Ressourcenschonung betrachtet und ist fest in der landesstrategischen Ausrichtung verankert. Ergänzend zu regulatorischen Vorgaben an Industrie wird verstärkt auf Verbraucheraufklärung gesetzt. An der kontinuierlichen Schärfung dieser Instrumente sowie der Transformation zur Kreislaufwirtschaft wird stetig gearbeitet, wobei die primäre Regelungskompetenz bei Bund und EU liegt.

In diesem Kontext wird auf die Broschüre des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Vision Possible – Abfallvermeidung von heute“ verwiesen. Diese stellt die Abfallvermeidung als oberste Stufe der gesetzlichen Abfallhierarchie in den Fokus und flankiert das Abfallvermeidungsprogramm von Bund und Ländern. Die Publikation ist das Ergebnis eines mehrstufigen Dialogs mit gesellschaftlich relevanten Akteuren. Darin wurden Impulse zur Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie Ansätze zur Vernetzung der beteiligten Interessengruppen zusammengeführt.

Kommentar 5

Stellungnahme des Jugendrats Baden-Württemberg für Klima und Nachhaltigkeit

Antwort:

Halbierung der Menge an Bioabfall im Hausmüll

Viele Stadt- und Landkreise setzen bereits auf eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger für die korrekte Mülltrennung zu sensibilisieren. Dies geschieht durch anschauliche Broschüren, detaillierte Sortierhilfen in mehreren Sprachen auf den jeweiligen Homepages sowie direkte Hinweise auf den Abfallkalendern. Einige Kommunen gehen sogar noch weiter und setzen auf kreative Ansätze Informationsstände auf Wochenmärkten oder kostenlose Verteilaktionen von Papiertüten für die Küche. Ein zentrales Element in Baden-Württemberg ist zudem der Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr 2024. Laut diesem sollen alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Restaball im Abstand von fünf Jahren einer Sortieranalyse unterziehen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Bestandteilen des Restabfalls ableiten, die dort nicht reingehören.

Reduzierung des Exports von Plastikabfällen

Die Reduzierung von Plastikexporten ist eine Aufgabe, die Deutschland und die Europäische Union entschlossen gemeinsam angehen. Durch nationale Initiativen der Bundesregierung und EU-weite Vorgaben wurden die Regeln für Müllexporte bereits drastisch verschärft.

Seit dem 1. Januar 2021 setzen Bund und EU eine weitreichende Neuregelung um: Der Export von verschmutzten oder vermischten Kunststoffabfällen ist seither streng untersagt. Solche Abfälle lassen sich ökologisch kaum verwerten und haben im Ausland nichts zu suchen. Im Gegensatz dazu gelten sortenreine Kunststoffe als wertvolle Rohstoffe für eine moderne Kreislaufwirtschaft. Ihr Handel bleibt unter staatlicher Aufsicht erlaubt, da sie effizient recycelt werden können. Da Importeure für dieses hochwertige Material bezahlen, stellen Bund und EU sicher, dass ein klarer wirtschaftlicher Anreiz zur echten Wiederverwertung besteht, statt Risiken für die Umwelt zu schaffen.

Mehrweg im Land voranbringen durch Ausbau des Konzepts „Bibliothek der Dinge“

Bibliotheken der Dinge leisten einen starken Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Anstatt „Einweg-Käufe“ zu tätigen, kann das Produkt als Dienstleistung verstanden werden, die viele Menschen nacheinander nutzen können. Das Land fördert innovative Konzepte als ein Teil des „Bibliotheksförderprogramm zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum“. Dazu zählen neben Bibliotheken der Dinge auch Kreativzonen und Makerspaces.

Das Förderprogramm wurde für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Volumen von jeweils 60.000 Euro aufgelegt. Ziel ist es, Kommunen und Kultureinrichtungen einen gezielten Anreiz zu bieten, ihre Bibliotheksangebote nachhaltig auszubauen und moderne Teilhabe-Strukturen direkt vor Ort zu schaffen.