Klima-Maßnahmenregister 2026

Stellungnahme Energiewirtschaft

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register wurden zum Sektor Energiewirtschaft insgesamt fünf Kommentare abgeben. Das Umweltministerium bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse an den Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

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Der inhaltliche Fokus der Kommentare lag auf der Nutzung erneuerbarer Energien, weiterhin wurden Vorschläge zum Energiesparen, zur Wasserstoffwirtschaft und zum Weiterbetrieb beziehungsweise Neubau von Kernkraftwerken gemacht.

Kommentar 1

Die Energiewende wird gnadenlos scheitern

Antwort:

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beschäftigt sich begleitend zur Energiewende seit vielen Jahren mit den Thema Versorgungssicherheit. Der Statusbericht zum Monitoring der Energiewende in BW (PDF) stellt fest, dass die marktseitige und die netzseitige Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg gewährleistet war und ist.

Eine Wiederinbetriebnahme der deutschen Kernkraftwerke ist aus Betreibersicht wirtschaftlich nicht von Interesse, und auch der Bau neuer Kernkraftwerke in Europa ist keine kurzfristige Lösung: Planung und Inbetriebnahme dauern Jahrzehnte, die Baukosten sind extrem hoch und Verzögerungen sowie Kostenüberschreitungen sind häufig. Auch die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle ist weiterhin ein ungelöstes Problem. Kernkraftwerke sind zudem wenig flexibel und daher nicht als Pendant für die Einspeisung aus Wind- und Sonnenenergie geeignet. Auch Technologien wie Small Modular Reactors existieren bislang nur als Konzepte und es ist fraglich, ob sie jemals wirtschaftlich konkurrenzfähig sein werden.

Kommentar 2

Wesentlich, immer da beginnen, wo das meiste erreichbar ist

Antwort:

Energiebedingte Kohlenstoffdioxid(CO2)-Emissionen spielen eine wesentliche Rolle in der Treibhausgasbilanz Baden-Württembergs und es wird zurecht hervorgehoben, dass eine Dekarbonisierung der Energieproduktion möglich ist. So ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter gewachsen und nahm 2025 knapp 60 Prozent der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg ein. Seit 2023 werden in 75 Prozent der Neubauten Baden-Württembergs erneuerbare Wärmequellen genutzt, hauptsächlich Wärmepumpen. Gleichzeitig braucht es einen weiteren Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen, eine Ertüchtigung der Strom- und Wärmenetzinfrastruktur und den Ausbau von Flexibilitäten wie Speichern. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft begleitet und unterstützt weiterhin die Energiewende durch verschiedene Instrumente wie beispielsweise die 2023 beendete Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die Verfahrens- und Genehmigungszeiten halbiert und neue Flächen bereitgestellt hat, oder die im Koalitionsvertrag der Landesregierung 2026-2032 angekündigte Task Force Netzausbaubeschleunigung. 

Kommentar 3

grundsätzliche Gedanken

Antwort:

Die Transformation des Energiesystems ist eine komplexe und ganzheitliche Aufgabe mit vielen, zum Teil hier angesprochenen Aspekten wie der Erschließung und dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen zur Strom- und Wärmeversorgung, der Speicherung von Energie in Batteriespeichern und Wasserstoff, aber auch der Steigerung der Energieeffizienz.

Energie sparen, indem Straßenlaternen, Ampeln oder Reklametafeln nachts ausgeschaltet oder auf ein Minimum reduziert werden: Grundsätzlich sind diese Maßnahmen geeignet, Energie einzusparen. Im Einzelfall ist das legitime Interesse an der Einsparung von Energie aber immer gegenüber berechtigten Interessen und Rechten Dritter abzuwägen. Dies gilt insbesondere für Lichtsignalanlagen mit Blick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs, aber auch für eine mögliche Abschaltung von Straßenlaternen mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit. Für Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Himmelsstrahler im Außenbereich regelt Paragraf 21 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) bereits weitreichende Einschränkungen. Darüber hinaus obliegt es insbesondere mit Blick auf Werbeanlagen im Einzelfall der jeweiligen Kommune, ergänzende eigene Regelungen zu treffen.

Photovoltaik: Das Umweltministerium unterstützt den Ansatz, Strom dort zu erzeugen, wo er verbraucht wird, um das Stromnetz möglichst zu entlasten und Flächen zu schonen, ohne neue Bodenversiegelungen zu verursachen. Zudem steigert ein ästhetischer Einsatz von Photovoltaik-Modulen die Akzeptanz. Gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) und innovative Lösungen wie biegsame PV-Zellen bieten vielversprechende Möglichkeiten, um dies zu erreichen. Allerdings liegen die Kosten für diese meist Sonder- und Spezialmodule noch über denen der Standardmodule, sodass die Wirtschaftlichkeit sorgfältig geprüft werden muss. Wir unterstützen beispielsweise die BIPV-Initiative BW, die sich für die Erstellung eines BIPV-Leitfadens, die Vernetzung von Akteuren und den Informationsaustausch einsetzt, um die Entwicklung und den Einsatz von BIPV-Lösungen in Baden-Württemberg voranzutreiben. Zudem fördern wir Forschungsprojekte unter anderem zu flexiblen Perowskit-Dünnschicht-Solarmodulen, die nicht nur die Marktfähigkeit der PV-Lösungen beschleunigen, sondern auch den Forschungs- und Industriestandort Baden-Württemberg stärken.

Wasserstoff: Eine Schlüsseltechnologie zur Dekarbonisierung des Energiesystems und der Industrie ist Wasserstoff. Baden-Württemberg setzt sich weiterhin auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, in naher Zukunft den Wasserstoff-Hochlauf mit einem bundesweiten Wasserstoff-Kernnetz und H2-ready Gaskraftwerken als Ankerkunden im Südwesten zu erreichen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert bereits den Aufbau von Elektrolyseuren im Land. Internationale Wasserstoffpartnerschaften, zum Beispiel mit Andalusien, wurden und werden aufgebaut.

Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten ist, wie richtigerweise im Vorschlag hingewiesen, auch Akzeptanz und Teilhabe für das Gelingen der Energiewende wesentlich. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft geförderte „Forum Energiedialog“ hat bereits über 150 Kommunen im Land Unterstützung in diesem Veränderungsprozess angeboten, um mit Dialogrunden, Informationsveranstaltungen oder Exkursionen entstandene Konflikte rund um die Energiewende vor Ort fair und sachlich auszutragen.

Kommentar 4

Energiepreis für Strom

Antwort:

Das Prinzip „Sparen muss sich lohnen“ ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Grundsätzlich ist es möglich, einen Stromanbieter zu wählen, der sinnvoll zum eigenen Verbrauchsprofil passt. Mit einem dynamischen Stromtarif ist es möglich in Zeiten mit hoher erneuerbarer Energieproduktion weniger zu zahlen und so zu sparen.

Die Landesregierung begrüßt Initiativen, die den bewussten Umgang mit Energie fördern. Wir unterstützen Bestrebungen, die Grundgebühren zu senken und den Fokus stärker auf den Arbeitspreis zu legen, um Einsparungen unmittelbar finanziell spürbar zu machen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Bürgerinnen und Bürger, die in Wärmepumpen oder Elektromobilität investieren, zwangsläufig einen hohen Stromverbrauch haben. Diese erwünschte Umstellung von fossilen Brennstoffen auf Strom darf nicht durch progressive Tarife finanziell konterkariert werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fordert vom Bund eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Endverbraucherinnen und -verbraucher.

Kommentar 5

Stellungnahme des Jugendrats Baden-Württemberg für Klima & Nachhaltigkeit

Antwort:

Themenbereich Biogas: Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stimmt zu, dass Biogasanlagen vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung leisten können – insbesondere zur flexiblen Stabilisierung von Tagesschwankungen im Energiesystem. Für längere Dunkelflauten reicht das alleine jedoch nicht aus. Dafür müssten Anlagen stärker mit größeren Speichern oder dem Gasnetz verbunden werden. Gerade lokale Speichermöglichkeiten sind sehr begrenzt, weshalb eine Netzanbindung zentral bleibt. Gleichzeitig befindet sich auch das Gasnetz selbst in einem tiefgreifenden Transformationsprozess – hin zu Klimaneutralität, Dekarbonisierung und perspektivisch Wasserstoff. Das bringt neue Herausforderungen für kohlenstoffbasiertes Biogas mit sich.

Wie bei allen erneuerbaren Energien werden auch die Förderbedingungen für Biogas kontinuierlich weiterentwickelt. Wenn die Rahmenbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) langfristig keinen wirtschaftlichen Betrieb mehr ermöglichen, muss auch die Frage gestellt werden, ob andere Technologien bestimmte Leistungen kostengünstiger bereitstellen können. Die Sorge, dass deshalb alle Biogasanlagen stillgelegt werden, wird nicht geteilt. Biogasanlagen erfüllen neben der Energieerzeugung weitere wichtige Aufgaben, etwa bei der Reststoffverwertung aus der Landwirtschaft. Daraus ergeben sich zusätzliche Finanzierungsmodelle, die über die reine Vergütung aus dem Energiesystem hinausgehen. Ein eigenes Förderprogramm auf Landesebene wird aus energiewirtschaftlicher Sicht daher nicht zwingend gesehen, da die Förderung im Energiebereich grundsätzlich über das EEG geregelt ist.

EEG-Förderrahmen: Geographisch bedingt weisen Baden-Württembergs Standorte für Windenergieanlagen Nachteile gegenüber Anlagen in Norddeutschland auf. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft setzt sich beim Bund weiterhin dafür ein, Ausschreibungen für die Windkraft in Baden-Württemberg zu erhöhen, regionale Steuerungselemente wie den Südbonus einzuführen und das Referenzertragsmodell im EEG entsprechend weiterzuentwickeln.

Windenergie im Staatswald: Für die Verpachtung von Staatswaldflächen gelten grundsätzlich die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg (LHO). Danach muss der Pachtzins dem aktuellen Marktwert entsprechen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, verpachtet die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) geeignete Staatswaldflächen im Rahmen eines ergebnisoffenen Angebotsverfahrens. Dieses Verfahren ist bei ForstBW als verbindliches Standardverfahren festgelegt. Durch das Angebotsverfahren wird der nach der LHO geforderte „volle Wert“ beziehungsweise der marktübliche Preis objektiv ermittelt. Die von den Bietern abgegebenen Angebote bilden dabei die aktuelle Marktsituation und damit den marktüblichen Pachtzins ab. Eine vorgegebene Pachtpreisabsenkung würde nicht einem ergebnisoffenem Angebotsverfahren entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Projektierers, sein Angebot wirtschaftlich und marktgerecht auszugestalten. Die angebotenen Konditionen sollten die aktuellen Marktpreise realistisch widerspiegeln. Unrealistische Pachtangebote werden durch ForstBW bei der Bewertung der Angebote identifiziert; sie können mit null Punkten bewertet werden und kommen somit ggf. nicht zum Zuge. Vor dem Hintergrund der veränderten Marktbedingungen ist derzeit jedoch eine deutliche Marktentwicklung hin zu sinkenden angebotenen Pachtpreisen zu beobachten, die zum jetzigen Zeitpunkt eine Realisierung in der Regel ermöglichen ließen.

Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen: mit der Bereitstellung eines Webantrags für die elektronische Antragstellung über service-bw im Frühjahr 2024 war Baden-Württemberg das erste Bundesland mit der Möglichkeit der digitalen Antragstellung. Seit Herbst 2025 haben alle Immissionsschutzbehörden in Baden-Württemberg den Webantrag auf service-bw aktiviert. Für zusätzliche Standardisierung der Genehmigungsverfahren sorgen der Praxisleitfaden „Verfahrensschritte in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen“ sowie die Checkliste „Antragsunterlagen für Anlagen zur Nutzung von Windenergie (PDF)“.

Das Kompetenzzentrum Windenergie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist die zentrale Anlaufstelle für fachliche Fragen des Immissions- und Naturschutzes im Hinblick auf die Windenergie. Zusätzlich fördert der enge Austausch der Genehmigungsbehörden mit den Stabstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz an den vier Regierungspräsidien und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zügige und stringente Genehmigungsverfahren.

Akzeptanz durch Beteiligung: Der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2026-2031 sieht vor, Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen, um Kommunen an den Erträgen von EE-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-PV zu beteiligen und so Vorteile vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger zu generieren.