Der Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (LULUCF) umfasst die Landnutzungsarten Wälder, Ackerflächen, Grünland, Feuchtgebiete und Siedlungen. Die Kohlenstoffspeicher dieser (Natur-)Räume können als Quelle (Freisetzung -> positive Emissionen) oder als Senke (Einbindung/ Speicherung -> negative Emissionen) für Treibhausgas-Emissionen wirken.
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) als federführendes Ministerium für den Sektor LULUCF dankt für die eingegangenen Rückmeldungen zum LULUCF-Sektor im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum KMR (Stand 27. März 2026).
Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger beziehen sich auf die Konkurrenz und unterschiedlichen Aspekte der Landnutzung sowie die Leistungspotenziale von natürlichen Ökosystemen.
Die Vorschläge und Anmerkungen betreffen die thermische Verwertung von Paludikulturen und Moorpflanzen, die Strategie zum Umgang mit Kalamitäten, den Umgang mit Waldflächen und Bannwäldern sowie eine mögliche Umwandlung von Weinflächen zur forstlichen Nutzung.
Kommentar 1
Paludikulturen thermische Verwertung
Antwort:
Der Aufbau von Wertschöpfungsketten für Paludikulturen ist grundsätzlich zu begrüßen, da wirtschaftlich tragfähige Verwertungsoptionen eine wichtige Voraussetzung für die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moore darstellen. Dabei stellt auch die thermische Verwertung ein mögliches Nutzungskonzept dar. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kann die thermische Verwertung einen Beitrag leisten. Ihre Marktprognose ist jedoch wegen der Konkurrenz zu etablierten nachwachsenden Rohstoffen verhalten. Deutlich größere wirtschaftliche und ökologische Potenziale bietet die stoffliche Nutzung (zum Beispiel als klimaneutrales Bau- oder Verpackungsmaterial), da diese zudem als langfristige Kohlenstoffsenke fungiert.
Zentrale Hürden bei der praktischen Umsetzung sind derzeit die kleinstrukturierte Flächensituation in Baden-Württemberg sowie hohe Investitionskosten für Wiedervernässung und Spezialtechnik bei noch fehlenden Abnahmegarantien. Das Land adressiert diese Herausforderungen durch die Förderung gezielter Forschungsprojekte (zum Beispiel SOLAMO-BW), die Veröffentlichung von Anbauleitfäden und den strukturellen Aufbau von Netzwerken zwischen Landwirtschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Für einen aktuellen und umfassenden Überblick wird auf die Landtags-Drucksache 17 / 10121 „Wertschöpfung durch Paludikulturen auf wiedervernässten landwirtschaftlich genutzten Moorflächen“ verwiesen.
Kommentar 2
Kalamitätsstrategie Baden-Württemberg
Antwort:
Im Umgang mit Kalamitäten ist schnelles und bestmöglich vorbereitetes Handeln ein zentraler Aspekt. Daher werden die angesprochenen Punkte durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat bereits bearbeitet.
Unter dem Aspekt der Kohlenstoffspeicherung tragen Bahntransport und Lagerung in der Tat zur Erhöhung der mittel- bis langfristigen Fixierung bei, da der Anteil von Holz, das zu Schnittholz verarbeitet werden kann, erhöht werden kann. Die Handreichung zur Errichtung von Nassholzlagerplätzen von 2021 wurde mittlerweile im Projekt Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption (2025) weiterentwickelt. Mit einer landesweiten GIS-basierten Standortanalyse und einer in Zusammenarbeit mit dem für die Wasserwirtschaft zuständigen Umweltministerium vorgenommenen Bewertung der Risiken für die Wasserversorgung wird die Standortsuche und Vorbereitung der Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Unteren Naturschutz- und Wasserbehörden unterstützt. Die Förderung für die Anlage von Nasslagerplätzen ist in der Verwaltungsvorschrift des MLR über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) geregelt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Unteren Landesbehörden sieht die NWW für die Anlage von Holzlagerplätzen eine Förderung von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben vor. Die Einlagerung von zehn Millionen Fm entspräche der gesamten Jahreseinschlagsmenge Baden-Württembergs und ist daher kein angestrebtes Ziel. Zunächst geht es um den Erhalt der bestehenden Nasslagerkapazität in Baden-Württemberg und mittelfristig um den weiteren bedarfsangepassten Ausbau.
In Bezug auf den Staatswald ist die Planung von Holzerntemaßnahmen eine Kernaufgabe betrieblicher Tätigkeit. Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg verkauft das geerntete Holz traditionell „frei Waldstraße“. Das bedeutet, dass alle logistischen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich des jeweiligen Holzkäufers liegen. Langjährige Kundenbeziehungen und eingespielte Prozesse in der Holzbereitstellung und Logistik bilden das Rückgrat einer funktionierenden Kalamitätsstrategie. Dazu gehören auch Geschäftsbeziehungen zu leistungsfähigen Partnern, die über Know-how im Bereich Bahnverladung verfügen. Ob und inwieweit Möglichkeiten der Bahnverladung ausgebaut werden können, ist eine unternehmerische Entscheidung der DB AG, die nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden kann.
Zur KI-gestützten Modellierung: Im Forschungsprojekt „PRIMA‑Wald“ wurden in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Verwaltung und Praxis bereits digitale und KI‑gestützte Werkzeuge für das Waldmanagement im Klimawandel entwickelt. Dazu gehören unter anderem:
- ein Online‑System zur KI‑basierten Erfassung von Mortalität und Vitalität des Waldes auf Basis von Satelliten‑, Flugzeug‑ und Drohnendaten,
- eine frei zugängliche Plattform zur Analyse und Visualisierung dieser Geodaten,
- sowie forstliche Landschaftsmodelle zur Simulation von Waldentwicklung und Risikoszenarien bis in die zweite Jahrhunderthälfte.
Solche Ansätze schaffen eine Datengrundlage, auf der sich auch modellgestützte Planungen von Holzabflüssen aus Schadgebieten, Engpassanalysen und logistische Konzepte für Ernte und Abtransport weiter ausbauen lassen. Hürden bestehen hier allerdings nach wie vor durch die starke organisatorischen wie technischen Fragmentierung der Branche entlang der Bereitstellungskette.
Jedes Schadereignis entfaltet eine eigene Charakteristik, weshalb keine abschließende Bewältigungsstrategie vorab entwickelt werden kann. Für Prävention und Vorbereitung kommt es daher darauf an, dass ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen, Informationen und Technologien bereitgestellt wird, die anlassbezogen schnell zu einer konkreten Planung zusammengeführt werden können („Baukasten-Prinzip“). Unter anderem mit dem umfassenden Beratungsangebot der Landesforstverwaltung durch die örtlichen Forstdienststellen, dem Online-Ratgeber forstliches Krisenmanagement und der Existenz eines auf Krisenmanagement spezialisierten Arbeitsbereiches an der FVA, hat das Land hier in den vergangenen Jahren Voraussetzungen geschaffen, die national und international Anerkennung finden. Baden-Württemberg beteiligt sich zudem am bundesweiten Prozess Charta für Holz, in dessen Rahmen auch das Risiko- und Krisenmanagement ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist. Hier wird nicht nur ein länderübergreifender Austausch, sondern auch die Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ermöglicht. Aktuell werden dort Handlungsbedarfe beziehungsweise -empfehlungen für ein länderübergreifendes Krisenmanagement erarbeitet.
Kommentar 3
Wein- in Forstflächen umwandeln
Antwort:
Aus weinbaulicher und forstrechtlicher Sicht bestehen keine Hürden bezüglich der Umwandlung von Weinbergen in Waldflächen. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass die Abstände zwischen diesen unterschiedlichen Nutzungen ausreichend groß sind, damit der Weinbau nicht durch Schattenwurf, Schadorganismen, Wildschäden und Vogelfraß beeinträchtigt wird (siehe Nachbarrechtsgesetz). Zu berücksichtigen ist, dass Aufforstungen einer Genehmigung bedürfen (siehe Paragraf 25 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz). Daneben wäre bei einer Umwandlung zu bedenken, dass sich der Lebensraumtyp durch eine Bewaldung deutlich verändert und dies auch Auswirkungen auf die Biodiversität hat. Eine Beteiligung der Naturschutzverwaltung ist daher im Rahmen des oben genannten Genehmigungsverfahrens notwendig.
Ein Flächenankauf durch Land oder Kommunen ist nur zur Arrondierung bzw. angrenzend an bereits vorhandenes Waldeigentum sinnvoll. Es besteht aber die Möglichkeit für die Flächeneigentümer im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft eine Förderung für die Erstaufforstung zu erhalten.
Kommentare 4 und 5
Waldnutzung
Bannwaldstrategie
Antwort:
Die Anmerkungen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
In Baden-Württemberg wird das Ziel verfolgt, möglichst alle Funktionen des Waldes zu berücksichtigen. Dazu gehören die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion. Dieser Grundsatz einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung ist im Landeswaldgesetz fest verankert. Leitbild ist eine nachhaltige, naturnahe und klimaangepasste Waldbewirtschaftung zur dauerhaften Erfüllung der Waldfunktionen, auch unter den Bedingungen des voranschreitenden Klimawandels.
Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts zeigen den massiven Einfluss des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterperioden auf unsere Wälder. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung sind in Baden-Württemberg bereits deutlich feststellbar.
Der Waldzustandsbericht zeigt aber auch, dass die jüngeren Wälder deutlich weniger von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Pflege von bestehenden Waldbeständen, Waldumbau und nachhaltige Waldbewirtschaftung sind daher ein wichtiger Bestandteil der Risikominimierung im Klimawandel. Mit den Waldentwicklungstypen im Klimawandel (WET2024) stellt das Land den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern daher ein wichtiges Instrument für die Bewirtschaftung der Wälder im Klimawandel und den Waldumbau zur Verfügung.
Wälder, die sich weitestgehend ohne menschlichen Einfluss entwickeln, sind wichtige Rückzugsräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten und leisten einen Beitrag zur Forschung und zum Naturschutz. Deshalb gibt es in Baden-Württemberg neben dem Nationalpark auch zahlreiche weitere Gebiete in denen weitestgehend auf menschliche Eingriffe verzichtet wird. Hierzu zählen auch die Kernzonen von Biosphärengebieten und Bannwälder.
Die jährlich veröffentlichten Berichte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg über die Wälder mit natürlicher Entwicklung zeigen einen stetig wachsenden Flächenanteil dieser Wälder. Im Rahmen des Alt- und Totholzprogramms wurden und werden zahlreiche Waldrefugien ausgewiesen und so in den letzten Jahren nennenswerte Flächen in den Körperschafts- und Privatwäldern aus der Nutzung genommen. Im Staatswald (23,5% der Waldfläche Baden-Württembergs) streben wir nach wie vor zehn Prozent Prozessschutzfläche an. Dieses Ziel wird voraussichtlich in diesem Jahr erreicht. Für den Gesamtwald möchten wir fünf Prozent Wälder mit natürlicher Entwicklung erreichen. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stehen verschiedene Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Während nutzungsfreie Wälder also unter anderem wichtig für Forschung und den Schutz spezialisierter Arten sind, kommt den bewirtschafteten Wäldern eine große gesamtgesellschaftliche Bedeutung zu, da sie ebenfalls einen Lebensraum für Arten darstellen und darüber hinaus Naturschutz, Klimaschutz, Versorgung mit regionalen nachwachsenden Rohstoffen und auch die Erholungsfunktion verbinden.
Im Hinblick auf den Klimaschutz ist auch zu beachten, dass mit zunehmendem Alter der Bäume auch das natürlich bedingte Absterben von Bäumen zunimmt. Während dies für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten einen Vorteil und wichtigen Lebensraum durch liegendes und stehendes Totholz schaffen kann, steigt damit jedoch auch das Risiko eines großflächigen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Ausstoßes. Durch aktive Pflege und Waldumbau kann das Risiko solcher großflächigen Ausfälle vorausschauend reduziert werden.
Naturschutz und multifunktionale Waldbewirtschaftung schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern können kombiniert werden und sich gegenseitig ergänzen. Bestimmte Insekten und Vogelarten, sind auf lichte Stellen im Wald angewiesen, deshalb sind Holzeinschläge zum Teil auch naturschutzfachlich sinnvoll und notwendig. Sofern die Begleitvegetation an Waldbächen nicht standortsgerecht ist, streben wir auch dort aus Naturschutzgründen einen angepassten Waldbestand an.
Durch die Waldnaturschutzkonzeption 2030 werden unter anderem durch die Anlage von Biotopbaumgruppen, die Förderung von Totholz und Waldbiotopen Synergien zwischen nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Naturschutz miteinander verbunden. Im Staatswald, also auf einem Drittel der baden-württembergischen Waldflächen, wird die Waldnaturschutzkonzeption verbindlich umgesetzt. Auf kommunalen und privaten Waldflächen ist die Umsetzungen freiwillig. Die Landesforstverwaltung unterstützt die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch Beratung, Betreuungen und setzt Förderanreize für die freiwillige Umsetzung.
Für die langfristige Sicherung der vielfältigen Leistungen des Waldes ist eine naturnahe und nachhaltige Waldbewirtschaftung und Waldpflege von zentraler Bedeutung. Dazu gehört auch die Bereitstellung des nachwachsenden und regionale Rohstoffes Holz, dessen Verwendung CO2 langfristig bindet und dadurch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die Waldbewirtschaftung unterliegt in Baden-Württemberg hohen Ansprüchen. Im Staatswald und auch in einem großen Teil der Kommunalwälder werden neben den gesetzlichen Vorgaben ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeitskriterien zudem durch Zertifizierungssysteme gewährleistet.
Holz aus Baden-Württemberg verbindet daher kurze Transportwege mit hohen Standards. Diese können bei der Nutzung von importiertem Holz nicht in gleichem Maße sichergestellt werden. Daher brauchen wir auch weiterhin die pflegliche und naturnahe Bewirtschaftung unserer heimischen Wälder.