Klima-Maßnahmenregister 2026

Stellungnahme Querschnitt

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register wurden zum Bereich Querschnitt insgesamt vier Kommentare abgegeben. Das Umweltministerium bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse an den Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

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Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register (KMR) wurden zum Bereich Querschnitt insgesamt vier Kommentare abgegeben. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse an den Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

Die eingegangenen Kommentare adressieren dabei viele unterschiedliche Bereiche, die teilweise auch über den originären Bereich der Klimaschutzpolitik hinausgehen oder nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung liegen und etwa den Landtag von Baden-Württemberg betreffen.

Hochschul- und Bildungsbereich

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat unter anderem dafür Sorge getragen, dass die strukturelle, organisatorische und verfahrensmäßige Verankerung des Klimaschutzes als Aufgabe der Rektorate in das Landeshochschulgesetz (LHG) aufgenommen wurde. Aufgrund der ambitionierten Klimagesetzgebung des Landes hat das Wissenschaftsministerium ein Projektteam eingesetzt, um eine Umsetzungskonzeption für die strukturelle Implementierung zu erarbeiten und begann im Dezember 2021 mit der aktiven Steuerung.

Alle Hochschulen haben das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst inzwischen in ihre Hochschulstrukturen implementiert. Die Benennung von Leitungspersonen in den Rektoraten sowie von Klimaverantwortlichen/-beauftragten, die Einbettung in die Gremien (zum Beispiel Klimazirkel, Nachhaltigkeitsgremien, Senatsausschüsse Klima, Etablierung von Green Offices) und die Ausweisung eines Klimaschutzkapitels im Struktur- und Entwicklungsplan sind erfolgt. Dabei ist die Ausgestaltung individuell und an die Hochschulgegebenheiten angepasst. Mit Unterzeichnung der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III haben die Hochschulen zugesagt, die übergeordneten Klimaschutzziele der Landesregierung, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausneutral zu organisieren, zu unterstützen.

Um den nicht-universitären Hochschulbereich zu unterstützen, wurden im Staatshaushaltsplan 2022 insgesamt 7,5 Dauerstellen für Klimaschutzmanagerinnen und -manager (KSM) geschaffen und bis Ende 2022 sukzessive besetzt. Diese unterstützen die Hochschulen bei der Identifizierung von notwendigen energiesparenden und emissionsmindernden Maßnahmen und helfen bei der Ermittlung der erforderlichen (Daten-)Grundlagen und beim Monitoring der Emissionen. Mit Hilfe der KSM konnten gemeinsame Standards wie der „Klimaplän“ und „CO2-Bilanzierungsrichtlinie und Anpassung Bilanzierungstool“ erarbeitet und damit wesentliche Grundlagen für die Erstellung von eigenen Energie- und Klimaschutzkonzeptionen geschaffen werden. Alle Maßnahmen tragen zur Erfüllung der Ziele der klimaneutralen Landesverwaltung bei und sind im Fortschrittsbericht der Klimaneutralen Landesverwaltung und im Klima-Maßnahmenregister enthalten. Die Emissionen von Flugreisen müssen kompensiert werden.

Vernetzungstreffen gibt es zum Beispiel unter den KSM und Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Zuständigkeit für Landesliegenschaften). 

Mit der Einführung der Leitperspektive Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Rahmen des Bildungsplans für die allgemeinbildenden Schulen (2016) wird der Forderung Rechnung getragen, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen strukturell zu verankern. BNE ist verpflichtender Bestandteil in den Fächern. Die Anschlussfähigkeit hängt im Wesentlichen von den jeweiligen thematischen Anknüpfungspunkten in den Fächer ab. Die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Klima ist in unterschiedlichen Fächern möglich. Der Vorschlag, ein Pflichtfach „Klima“ einzuführen, wird hingegen seitens des Kultusministeriums (KM) abgelehnt. Mit der Verankerung der Leitperspektive Bildung für nachhaltige Entwicklung werden alle globalen Nachhaltigkeitsziele in den Kontext Bildung gestellt. Die Vermittlung von Fakten und Folgen ist im Rahmen der Leitperspektive möglich.

Das KM weist darüber hinaus darauf hin, dass die Ausstattung der Schulen in der Zuständigkeit des Schulträgers (Kommunen, Landkreise) liegt. Die Auseinandersetzung „Technik – Unterricht“ findet an vielen Schulen bereits heute statt. Die unterrichtliche Auseinandersetzung ist oftmals auch ein Impulsgeber für den Schulträger, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Zur Durchführung eines Projekttages Nachhaltigkeit an Schulen gab es bereits ein Gespräch mit einer Vertretung des Jugendrates sowie des Landesschülerbeirates. Die Durchführung eine Projekttages zum Themenkomplex Nachhaltigkeit ist bereits heute möglich und wird von Schulen selbstständig durchgeführt. Von Seiten des Landes haben wir dies insbesondere mit einem Angebot zum Thema Klima unterstützt. Des Weiteren unterstützen das KM und UM derartige Aktivitäten bspw. auch durch den Wettbewerb „Nachhaltigkeit macht Schule“ sowie weiteren Angeboten zum Beispiel zum Themenkomplex Klima. Des Weiteren können sich Schulen in nachhaltigkeitsorientierten Netzwerken beispielsweise dem BNE-Schulnetzwerk engagieren.

Die Verankerung der Leitperspektive BNE im Bildungsplan sowie die Möglichkeit der Mitarbeit in schulischen Netzwerken geht über die Intention eines „Projekttages“ hinaus. Ziel des Landes ist die systematische Integration von BNE in die Bildungsarbeit und schulisches Engagement.

Verkehrsbereich

Die Landesregierung teilt die Aussage, dass Schulwege sicher sein sollen und Gefahrstellen entschärft werden sollen. 2022 wurde das interministerielle Landesprogramm „MOVERS – aktiv zur Schule“ gegründet, mit welchem alle bis dahin dezentral laufende Maßnahmen zur Schulmobilität gebündelt wurden. Das Programm beinhaltet als Kernelement Beratungsleistungen für Kommunen und Schulen, damit diese Maßnahmen vor Ort leichter umsetzen können. Eine wichtige Maßnahme hierin ist die Schulwegplanerstellung, bei der Kommunen unterstützt werden. Man sieht, dass seit 2022 die Zahl der Schulwegpläne, die mit dem Erlass „sicherer Schulweg“ zur Pflicht für Kommunen geworden sind, kontinuierlich zugenommen haben. Das Kultusministerium erhebt alle zwei Jahre hierzu den aktuellen Stand und spricht auch die Schulen an, die noch nicht über Pläne verfügen.

Die Landesregierung setzt sich auch dafür ein, Freizeitaktivitäten mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Die mit einer steigenden Nutzungsfrequenz einhergehenden Konfliktpotentiale im Wald sowie die vielfältigen Nutzergruppen, auch die Waldwirtschaft, und nicht zuletzt Natur- und Artenschutzaspekte sind bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen. Der steigenden Freizeitnutzung im Wald wird im Dialog, durch Bewusstseinsbildung und Besucherlenkung auf lokaler Ebene begegnet; die Weiterentwicklung der aktuellen Rechtslage steht zunächst nicht im Vordergrund. Dabei soll es auch Mountainbikerinnen und Mountainbiker ausdrücklich ermöglicht werden, ihren Sport auszuüben. Ziel muss ein respektvolles Miteinander im Wald sein. Die Forstverwaltungen vor Ort unterstützen im Rahmen ihrer vorhandenen Ressourcen. Sie berichten aktuell von zahlreichen lokalen und regionalen Prozessen zur Einrichtung von Mountainbike-Angeboten im Wald in unterschiedlichster Ausprägung, vom einzelnen Trail bis zum Bike-Park. Als Hilfsmittel für die Durchführung lokaler Prozesse stehen Beratungshilfen wie das Mountainbike-Handbuch zur Verfügung, um die Planungen von Beginn an rechtskonform gestalten zu können.

Landesbeteiligungen und Finanzierung

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet seine Beteiligungsunternehmen über Gesellschaftsverträge und den Public Corporate Governance Kodex zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Unternehmensführung. Die Geschäftsführungen sind gehalten, ihre Strategien an den Zielen des Klimagesetzes Baden-Württemberg auszurichten – mit dem Kernziel der Netto-Treibhausgasneutralität. Da starre Reduktionsziele der wirtschaftlichen Realität oft nicht gerecht werden, gilt es, unternehmens- und branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen; unvermeidbare Restemissionen werden dabei einkalkuliert. Um diese Transformation transparent zu gestalten, engagieren sich die landesbeteiligten Unternehmen in der Klimawin-Initiative oder dem Klimabündnis Baden-Württemberg. Mit ihren ambitionierten Minderungspfaden leisten sie einen messbaren Beitrag zu den Klimazielen des Landes.

Für die Erreichung der Klimaziele sind entsprechende Investitionen auch von staatlicher Seite erforderlich. Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und Christlich Demokratische Union Baden-Württemberg ist unter anderem niedergeschrieben, dass den Kommunen schnell und unbürokratisch über ein Finanzierungsgesetz für Investitionen zum Beispiel in die energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestands oder in Maßnahmen zur Energieeffizienz mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen – eine Milliarde über die Legislaturperiode hinweg.

Insgesamt arbeitet das Land kontinuierlich an wirkungsvollen Maßnahmen für den Klimaschutz. Die Landesregierung setzt dabei sowohl auf Anreize – etwa durch Förderprogramme oder Kommunikationsmaßnahmen wie die KLIMA.LÄND.TAGE – als auch auf regulative Maßnahmen etwa im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), um den Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Jede Person soll nach ihren Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Klimaschutzes beitragen. Für die Erreichung der Klimaziele des Landes und insbesondere für die Verwirklichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 sind noch weitergehende Anstrengungen auf allen Ebenen im Land wie auch auf den übergeordneten Ebenen im Bund und der Europäischen Union erforderlich.