Klimaneutrale Landesverwaltung
Durch die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte BW) sowie weitere Digitalisierungsprojekte wird darauf abgezielt, den Papierverbrauch zu reduzieren. Durch Abschaltung von Geräten, effizientere IT-Infrastrukturkomponenten und Sensibilisierung der Mitarbeiter soll eine Reduzierung des Energiebedarfs erreicht werden.
Sektor: Energiewirtschaft
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Ziel ist die Erstellung von umfassenden Energie- und Klimaschutzkonzeptionen durch jeden Hochschulstandort. Das fertige Konzept soll in einem ganzheitlichen Ansatz die für die Hochschule relevanten Handlungsfelder abdecken. Mit einer Ist- und Potentialanalyse sollen Ziele definiert und spezifische und zielkonforme Handlungsstrategien, Szenarien und Maßnahmen abgeleitet und priorisiert werden. Die wichtigsten Handlungsfelder sind Senkung und Bilanzierung der wichtigsten Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen; Energieversorgung, erneuerbare Energien, PV-Anlagen, Abwärmenutzung; Energiemanagement, Lastmanagement, Großverbraucher; Flächenmanagement, Auslastungsoptimierung; Mobilität, Dienstreisen; Beschaffungswesen, Nachhaltigkeit; Abfallentsorgung, Reinigung; Nutzerverhalten, Anreizsysteme; Freiflächen, Biodiversität
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
An 9 nicht-universitären Leithochschulen wurden Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager (KSM) etabliert, die an der Schnittstelle zu Vermögen und Bau wirken und schnell realisierbare Klimaschutzprojekte und Maßnahmen identifizieren sollen. Alle nicht-universitären Hochschulstandorte in einem Bauamtsbezirk werden durch die KSM betreut.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Auch für den Gebäudebetrieb sind alle Möglichkeiten der Effizienzsteigerung zu nutzen, unter anderem durch den Einsatz neuer, digitaler Technologien, insbesondere im Energie- und Flächenmanagement:
Um einen energiesparenden, nettotreibhausgasneutralen Betrieb der Hochschulen zu sichern, ist ein effizientes Energie- und Flächenmanagement an den Hochschulen sicherzustellen. Erste Empfehlungen ergaben sich aus der AG Energiemanagement (Hochschulfinanzierungsvereinbarung I – HoFV I). Im Weiteren wurden im Rahmen HoFV II Pilotprojekte zur automatisierten Zählerstanderfassung „EnMA“ und zum Flächenmanagement „CAFM“ angestoßen. Diese werden nach den positiven Erfahrungen sukzessive auf die Hochschulen ausgerollt. Dies birgt ein erhebliches wirtschaftliches und CO2-Einsparpotential.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Das Kultusministerium steht kontinuierlich mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau in Kontakt und thematisiert mögliche Energieeffizienzmaßnahmen.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Das Kulturministerium steht mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau in Kontakt und thematisiert mögliche energetische Optimierungsmaßnahmen.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Dienstvereinbarungen für das Home-Office/das mobile Arbeiten sollen auch effiziente Unterbringungs-, Raumnutzungs-, und Arbeitsplatzkonzepte vorbereitet und anschließend umgesetzt werden.
Sektor: Gebäude
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport steht mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau in Kontakt und thematisiert die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dienstgebäuden. Zuständigkeit der Umsetzung liegt bei Vermögen und Bau.
Sektor: Energiewirtschaft
Ressort: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu organisieren. Die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Organisation der Landesverwaltung ist ein zentraler Bereich in dem das Land eigenständig handeln kann. Zumal hier mit dem gesetzlich verankerten Ziel Klimaneutralität bereits 2030 zu erreichen ein besonders hoher Handlungsdruck besteht. Der Minderung des Treibhausgasausstoßes, der in den von der Landesverwaltung genutzten Liegenschaften verursacht wird, kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Im Juni 2023 wurde von der Landesregierung daher die Weiterentwicklung des Energie-und Klimaschutzkonzepts (Federführung Finanzministerium) beschlossen. Das Umweltministerium plant darauf aufsetzend für die zweite Jahreshälfte 2023 die Weiterentwicklung des Konzepts zur Klimaneutralen Landesverwaltung. In diesem Rahmen wird zum Beispiel eine möglichst weitgehende Elektrifizierung des Fuhrparks verfolgt und dem Klimaschutz über die Novellierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung mehr Gewicht gegeben. Alle zwei Jahre erfolgt ein Bericht zum Umsetzungsstand des Konzepts zur Klimaneutralen Landesverwaltung.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klimaneutrale Landesverwaltung
Sektor: Querschnitt
Ressort: alle Ministerien
Einführung und Ausbau der elektronischen Akte; Einsatz von neuster Arbeitsplatz-Hardware nach Vorgaben von Green-IT, vermehrter Einsatz von Multifunktionsgeräten zur Verringerung der Zahl an Arbeitsplatzdruckern, zentraler IT-Betrieb im Rechenzentrum des Dienstleisters zur Vermeidung eigener Server, Ausbau der Videokonferenzlösungen zur Vermeidung von Dienstreisen.
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg: eJustice
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium der Justiz und für Migration
Jährliche Emission eines Green Bonds (Grüner Anleihen) zur Refinanzierung von Projekten und Maßnahmen aus dem vorangegangen Haushaltsjahr.
Ministerium für Finanzen: Green Bond Baden-Württemberg
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Bereits bei der Planaufstellung 2023/2024 wurde ein besonderer Fokus auf den Themenbereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz gelegt. Die Ressorts wurden aufgefordert, vor diesem Hintergrund bereits im Rahmen der Erstellung der Voranschläge budgetneutrale Verbesserungen sowohl im Sinne der Pariser Klimaschutzziele als auch der globalen Nachhaltigkeitsziele vorrangig anzustreben. Die Ressorts wurden aufgefordert zu prüfen, ob geplante konsumtive Ausgaben hin zu Investitionen in den Klimaschutz verschoben werden können bzw. ob Umschichtungen bestehender Mittel hin zu Klimaschutzinvestitionen möglich sind (siehe Planausschreiben, unter anderem Anlage 2). Im Übrigen war der Klimaschutz einer der auch öffentlich erklärten Schwerpunkte des Finanzministeriums (FM), der Ressorts, der Haushaltskommission der Koalition (HKK) und der Regierungsfraktionen bei der Priorisierung von Maßnahmen zum Regierungsentwurf und zum Parlamentarischen Verfahren.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Der Landtag hat am 6. Oktober 2021 neben dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Neufassung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für Landesliegenschaften zugestimmt. Das Finanzministerium hat den Entwurf des neugefassten Konzepts erarbeitet. Es wurden verschiedene Handlungsfelder mit zugehörigen Maßnahmen in Landesliegenschaften entwickelt um dem Klimaschutzziel für die Landesverwaltung Rechnung zu tragen.
Ministerium für Finanzen: Klimaschutz für eine lebenswerte Zukunft
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Vorhabens des Koalitionsvertrags, die Finanzanlagen des Landes inklusive seiner Beteiligungen konsequent auf das 1,5-Grad-Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Taxonomie der Europäischen Union auszurichten. Baden-Württemberg schafft damit den umfassendsten Nachhaltigkeitsstandard im Vergleich der Gebietskörperschaften.
Landesrecht Baden-Württemberg: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG)
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Paragraph 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43).
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Finanzen
Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung werden bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch Landeseinrichtungen auch qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung berücksichtigt.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Stärkere Berücksichtigung von Start-ups bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, um neue, innovative Produkte, Lösungen und Prozesse gerade im Bereich der Ressourcen- und Energieeffizienz zu fördern.
- Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung im Sinne der nachhaltigen Beschaffung.
- Erhöhung des Anteils ökologischer Lebensmittel an der Beschaffung.
- Schaffung von Schulungsangeboten zur nachhaltigen Beschaffung.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Durch die HoFV unterstützen die Hochschulen die übergeordneten Klimaschutzziele der Landesregierung und leisten die notwendigen Beiträge, um das im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankerte Ziel einer weitgehenden klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Zum Beispiel:
- externer Strombezug wurde vollständig durch zertifizierten Ökostrom ersetzt.
- Orientierung an den CO2-Flottendurchschnittswerte in den Kfz-Fuhrparken an den Zielen der Landesregierung.
- Klimaabgabe bei Flugreisen.
- Obligatorisches Klimaschutzkapitel in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen mit realisier- und messbaren Zielen sowie verbindlichen Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr.
- Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion zu verdeutlichen.
- Die Hochschulen stellen auf der Grundlage ihrer in den relevanten Verwaltungsvorschriften festgelegten Betreiberverantwortung einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb sicher und nehmen die hierfür notwendigen Aufgaben im Bereich Energiemanagement wahr.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nach Paragraph 2 Absatz 5 LHG ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, worunter auch der Klimaschutz und Klimaanpassung fallen, als Hochschulaufgabe verankert und erfasst insoweit alle Hochschulaufgaben, zum Beispiel die Struktur- und Entwicklungsplanung. Das LHG legt zudem in Paragraph 16 Absatz 3 Nummer 17 LHG die strukturelle Verankerung des Klimaschutzes in der Hochschule und die hochschulinterne Umsetzung der klimaschutzrechtlichen Vorschriften in die Rektoratsverantwortlichkeit. Hierdurch sollen auch unterschiedliche Aktivitäten innerhalb der Hochschule vernetzt und hochschulübergreifende Kooperationen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung gefördert werden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Universitätsklinika wurden im Mai 2022 um die Benennung von laufenden Maßnahmen zum Klimaschutz aus ihrem Bereich gebeten sowie um die Reduzierung von der Verwendung klimaschädlicher Narkosegase. An allen vier Universitätsklinika haben in einem Sachstandbericht Ende 2022 dargestellt, dass mittlerweile wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen wurden. Beispielsweise werden die klimaschädlichsten Narkosegase Desfluran und Lachgas nur noch ganz wenigen Ausnahmefällen (Geburtshilfe Tübingen, Lachgas) eingesetzt und sind sonst an allen vier Standorten generell untersagt. Ebenfalls verwenden alle vier Standorte moderne Niedrigfluss-Narkosegeräte und setzen vermehrt auf totale intravenöser Anästhesieverfahren (Propofol) in speziell dafür eingerichteten OP-Sälen. Lediglich die Umrüstung der Narkosegeräte mit Aktivkohlefiltern verläuft im Vergleich der Standorte unterschiedlich – hierzu ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) im Gespräch mit den Universitätskliniken. Klimabelastungen durch Sevofluran sollen am Universitätsklinikum Freiburg ab 2023 zunehmend über Aktivkohlefilter weiter eingegrenzt werden. Gesundheitsminister Lucha hatte im September 2022 ergänzend zugesagt, dass auch an den nicht-universitären Krankenhäusern und Kliniken des Landes die genannten Maßnahmen umsetzen werden.
SWR Aktuell: BW will Klimakiller Narkosegas ersetzen oder filtern
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Informationsveranstaltungen, Vernetzung, Workshops zur Unterstützung der Kultureinrichtungen zur Erreichung der Klimaneutralität
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Auf Grundlage des Leitfadens „Green Culture – Leitfaden für den Klimaschutz in den Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg“ erstellen die staatlichen Kultureinrichtungen ein Klimaschutzkonzept.
Sektor: Querschnitt
Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Der Fuhrpark der Polizei stellt mit seinen rund 5.400 Einsatzfahrzeugen den größten Fahrzeuganteil innerhalb der Landesverwaltung dar. Ziel ist es, den Fuhrpark der Polizei grundsätzlich und schnellstmöglich auf klimaneutrale Antriebssysteme umzustellen. Hierbei steht jedoch unabdingbar die erforderliche und uneingeschränkte Verfügbarkeit der Einsatzfahrzeuge zur polizeilichen Aufgabenerfüllung im Vordergrund, weshalb eine vollständige Umstellung aktuell noch nicht möglich ist. Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll dennoch, sofern möglich, eine verstärkte Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beziehungsweise Nutzung von regenerativem Kraftstoff (sofern diese Kraftstoffe angeboten und in den Einsatzfahrzeugen verwendet werden können) erfolgen. Bis 2030 könnte der Anteil klimaneutraler Fahrzeuge im Fuhrpark der Polizei bei etwa 67 Prozent liegen.
Sektor: Verkehr
Ressort: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Um der Vorbildfunktion der Landesverwaltung beim Klimaschutz gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und -behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden. Seit 2020 gilt für die Landesfahrzeugflotte eine kombinierte Emissionsobergrenze von 95 g CO2/km im Flottenmix. Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den Flottenausstoß maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben. Seit Januar 2022 werden Beschaffungen von Kraftfahrzeugen zum Personentransport mit alternativen Antrieben der Klassen M1 und N1 im Rahmen von dienststellenübergreifenden Sammelausschreibungen über das Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) prioritär gefördert.
Ministerium für Verkehr: Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte
Sektor: Verkehr
Ressort: Ministerium für Verkehr
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz des Bundes (SaubFahrzeugBeschG) ist die nationale Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive (CVD). Mit dem Gesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), für die Beschaffung vorgegeben. Zur Umsetzung des SaubFahrzeugBeschG bedarf es einer landesrechtlichen Regelung, welche innerhalb des zukünftigen Landesmobilitätsgesetzes (LMG) erfolgen soll.
Sektor: Verkehr
Ressort: Ministerium für Verkehr
Das Land Baden-Württemberg bietet ein bezuschusstes Jobticket für die Beschäftigten der Landesverwaltung an. Das JobTicket BW ist ein wichtiger Anreiz für viele Landesbedienstete, vom Auto auf Busse und Bahnen umzusteigen. Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt 25 Euro pro Monat. Derzeit werden rund 30.000 JobTicket BW bezuschusst. Das JobTicket BW wird an das Deutschlandticket Job angepasst und damit noch attraktiver.
Ministerium für Verkehr: Beförderung für alle! Das JobTicket BW
Sektor: Verkehr
Ressort: Ministerium für Verkehr
Kommentare : zur klimaneutralen Landesverwaltung
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Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts
Beim 10-%-Ziel vermisse ich einen Hinweis darauf, wann es erreicht werden soll. Ebenso wäre es interessant zu erfahren, welcher Anteil des Fuhrparks derzeit bereits elektrifiziert ist. Weiter sollte angeführt werden, ob es sich dabei nur um BEV handelt oder auch Hybridfahrzeuge angerechnet werden. Da Elektrofahrzeuge auch Ladesäulen benötigen,
Beim 10-%-Ziel vermisse ich einen Hinweis darauf, wann es erreicht werden soll. Ebenso wäre es interessant zu erfahren, welcher Anteil des Fuhrparks derzeit bereits elektrifiziert ist.
Weiter sollte angeführt werden, ob es sich dabei nur um BEV handelt oder auch Hybridfahrzeuge angerechnet werden.
Da Elektrofahrzeuge auch Ladesäulen benötigen, fehlt mir ein Hinweis auf eine Ladesäulenstrategie auf Landesliegenschaften.
Regionale, saisonale und pflanzliche Verpflegung in Kantinen und Mensen
Die in öffentlichen Kantinen und Mensen angebotene Verpflegung sollte auf regionalen und saisonalen pflanzlichen Lebensmitteln basieren. Im „Klima-Sparbüchle“ verweist die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW selbst darauf, wie viele Emissionen durch eine Reduzierung tierischer
Die in öffentlichen Kantinen und Mensen angebotene Verpflegung sollte auf regionalen und saisonalen pflanzlichen Lebensmitteln basieren. Im „Klima-Sparbüchle“ verweist die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW selbst darauf, wie viele Emissionen durch eine Reduzierung tierischer Lebensmittel eingespart werden können. Die Landesregierung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und in jedem Bereich der Verpflegung, auf den sie Einfluss hat, die Emissionen durch Lebensmittel reduzieren und gleichzeitig durch die Beschränkung auf regionales Getreide, Gemüse und Obst die heimische Landwirtschaft unterstützen. Hier besteht wohl noch massiver Handlungsspielraum: So bot beispielsweise das im Innenministerium angesiedelte „Refugium“ braun in der KW 15/2024 nur an einem Tag überhaupt ein veganes Gericht an, an allen Tagen war das Fleischgericht das preisgünstigste Gericht auf der Karte. Die besonderen Frühstücksangebote beschränken sich laut Online-Frühstückskarte ausschließlich auf Fleischgerichte.
Die Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums zum Betrieb und zum Verpflegungsangebot in Kantinen und sonstigen Verpflegungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg“ reichen bei weitem nicht aus. Laut der Vorschrift muss noch nicht mal täglich ein vegetarisches Gericht angeboten werden, die übrigen Anforderungen sind sehr schwammig formuliert (z.B. „Die Kantine muss beim Speiseangebot die jeweilige Saison berücksichtigen“ oder „Die Kantinen müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ergreifen.“). Auch die in der Vorschrift formulierte Definition „nachhaltiger Lebensmittel“ (Nachhaltige Lebensmittel im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind Lebensmittel mit nachhaltigen, transparenten und nachvollziehbaren Lieferketten) lässt zu viel Spielraum offen.