Nach Paragraf 11 Absatz 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) setzt sich das Land zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Landesverwaltung netto-treibhausgasneutral zu organisieren. Dafür werden vielfältige Maßnahmen in verschiedenen Bereichen umgesetzt, wie beispielsweise energetische Sanierung und Modernisierung von Landesgebäuden, Förderung nachhaltiger dienstlicher Mobilität und viele mehr. Ein ressortübergreifender Lenkungskreis Klimaneutrale Landesverwaltung tauscht sich regelmäßig über den erreichten Stand und weiter zu ergreifende Maßnahmen aus.
Zur Klimaneutralen Landesverwaltung sind zwei Kommentare eingegangen: zur Elektrifizierungsquote und zur regionalen, saisonalen und pflanzlichen Verpflegung in Kantinen und Mensen. Hierzu nehmen die für diese Themenbereiche zuständigen Ministerien für Verkehr und für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Elektrifizierungsquote
(Beitrag des Ministeriums für Verkehr)
Das ursprüngliche Ziel einer Elektrifizierungsquote bei den Fuhrparks der größeren Ressorts von mindestens zehn Prozent für Dienstkraftfahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen (gemäß Nummer 3.2.1 der Verwaltungsvorschrift Kraftfahrzeugbetrieb (VwV Kfz)), wurde bereits seit längerem erreicht und wird mittlerweile deutlich überschritten. Als aktuelles Ziel wurde für die Landesfahrzeugflotte eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 95 Gramm Kohlenstoffdioxid (CO₂) pro Kilometer im Flottenmix ab dem Jahr 2020 eingeführt, das ebenfalls bereits erreicht wurde (Stand Dezember 2022: 73,5 Gramm CO₂ pro Kilometer). Die Umsetzung, Zielsetzung und Berechnungen beziehen sich auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gemäß Nummer 3.1.3 der VwV Kfz.
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden unter anderem bei der Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektro- und Hybridfahrzeuge und Pedelecs. Seit 2012 wurden bis zum 31. Dezember 2023 bereits 1.602 Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie 717 Ladesäulen gefördert.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf landeseigenen Parkplatzflächen wird gemäß dem Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften 2030 unter Beachtung der Regelungen im KlimaG BW (Paragraf 24 Absatz 2) sukzessive erhöht. Geeignete, öffentlich zugängliche Parkplatzflächen werden in das Flächentool des Bundes eingetragen, damit interessierte Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit den zuständigen Landesdienststellen in Kontakt treten können.
Regionale, saisonale und pflanzliche Verpflegung in Kantinen und Mensen
(Beitrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Derzeit wird eine Handreichung erarbeitet, die das Verständnis des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) von nachhaltigen Lebensmitteln im Zusammenhang mit der VwV Kantine erläutert. Die VwV Kantine sieht vor, dass nachhaltige Lebensmittel durch kurze Lieferketten, saisonale Verfügbarkeit und Gentechnikfreiheit gekennzeichnet sind. Eine rechtssichere Definition für den Begriff „nachhaltige Lebensmittel“ liegt nicht vor, sodass hier insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe von Verpflegungsleistungen transparente Kriterien hinterlegt werden müssen, welche vergaberechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz nicht entgegenstehen.
Nach Ansicht des MLR sind regionale und saisonale pflanzliche Lebensmittel, tierische Lebensmittel, die aus Produkten mit einem hohen Tierwohlstandard erzeugt werden, und weniger Lebensmittelverschwendung die Grundlagen für eine nachhaltige Ernährung. Der ökologische Landbau ist eines der Instrumente, um dem Ziel des nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaftens gerecht zu werden.
In der 2024 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Kantine des MLR und des Finanzministeriums sind deshalb auch, unter Berücksichtigung des Vergaberechts, verbindliche Quoten an ökologischen und regionalen Lebensmitteln festgeschrieben. Bis 2030 müssen in Landeskantinen mindestens 40 Prozent Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden, die aus nachhaltigen, transparenten und nachvollziehbaren Lieferketten stammen. Bis 2030 sollen zudem 75 Prozent der eingesetzten Lebensmittel aus nachhaltigen, transparenten und nachvollziehbaren Lieferketten stammen. Die Voraussetzung dieser Lieferketten gilt bei Produkten mit den Qualitätszeichen BW und dem Biozeichen BW als erfüllt, wodurch die heimische Landwirtschaft gestärkt werden und das Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes von 30 bis 40 Prozent ökologischer Landbau in Baden-Württemberg bis 2030 unterstützt werden soll. Der ökologische Landbau trägt zu den Biodiversitätszielen bei.
Weiterhin werden die Landeskantinen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der VwV mit einem umfassenden fachlichen Begleitprogramm unterstützt. Dieses enthält Seminare zum Beispiel zur Umsetzung einer nachhaltigen und gesundheitsfördernden Ernährung laut den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Vernetzungsveranstaltungen zwischen Erzeugern und Kantinen sowie individuelle Beratungen der Kantinen.