Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbepark Breisgau Betroffenheiten Berechne Lesezeit Teilen Unternehmen Kulturelle Unterschiede Kommunalpolitik Ehrenamt Lokaler Einzelhandel Müll und Lärm Humanität versus lokale Interessen Integrationsleistungen Geflüchtete belegen Discounter: Nachteile? Arbeitnehmer-Shuttle-Bus: Geflüchtete mit welchem Bus? Überfüllung Höhe Taschengeld? Wohnrecht im Gewerbepark versus Erstaufnahmeeinrichtung Gewerbegebiet nachts kein Lärmschutz: Bleibt das? Haftung, Versicherung Freiwillige Feuerwehr Auswahl Grundstück Norderweiterung Gewerbepark Grundstücksentwertung Projektkommunikation Auswirkung auf Veranstaltungen Anwohner und Nachbarn im Gewerbepark mehr befragen Warum nicht-öffentliche Sitzungen? Transparenz Künftige Transparenz Kommentare Sie konnten den Themenbereich bis zum 20. September 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare. Kommentare durchsuchen Sortierung: Datum Anzahl der Bewertungen Kommentare durchsuchen Eingabe zurücksetzen Suche abschicken 1. Kommentar von :Firmeninhaber Gewerbepark Datum 16.09.2025 Zeitpunkt 10:35 Wohnrecht im Gewerbepark versus Erstaufnahmeeinrichtung Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert. Nach dem neuen Bebauungsplan : In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig. Da stellt Weiterlesen Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert. Nach dem neuen Bebauungsplan : In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig. Da stellt sich für mich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Wie kann es sein, das Firmeninhaber kein Wohnrecht mehr erhalten aber anderseits eine EA gebaut werden soll mit 950 Betten. Das geflüchtete in Deutschland einen Sonderstatus haben ist ja klar. Aber nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Da zeigt sich mal wieder das unsere Landesregierung sich nicht an die eigenen Gesätze hält. Einklappen
1. Kommentar von :Firmeninhaber Gewerbepark Datum 16.09.2025 Zeitpunkt 10:35 Wohnrecht im Gewerbepark versus Erstaufnahmeeinrichtung Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert. Nach dem neuen Bebauungsplan : In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig. Da stellt Weiterlesen Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert. Nach dem neuen Bebauungsplan : In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig. Da stellt sich für mich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Wie kann es sein, das Firmeninhaber kein Wohnrecht mehr erhalten aber anderseits eine EA gebaut werden soll mit 950 Betten. Das geflüchtete in Deutschland einen Sonderstatus haben ist ja klar. Aber nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Da zeigt sich mal wieder das unsere Landesregierung sich nicht an die eigenen Gesätze hält. Einklappen
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Wohnrecht im Gewerbepark versus Erstaufnahmeeinrichtung
Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert.
Nach dem neuen Bebauungsplan :
In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig.
Da stellt
Im Jahr 2023 wurde im Eilantrag der Bebauungsplan für den Gewerbepark Breisgau geändert.
Nach dem neuen Bebauungsplan :
In allen Industrie- und Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 (3) Nr. 1 BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht zulässig.
Da stellt sich für mich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Wie kann es sein, das Firmeninhaber kein Wohnrecht mehr erhalten aber anderseits eine EA gebaut werden soll mit 950 Betten.
Das geflüchtete in Deutschland einen Sonderstatus haben ist ja klar.
Aber nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich.
Da zeigt sich mal wieder das unsere Landesregierung sich nicht an die eigenen Gesätze hält.