Personslzusammenlegung z.b. mit Großrinderfeld als GVV oder VVG
Evtl. Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) z.b. mit Großrinderfeld. Diese Gemeinde ist ebenfalls relativ klein. Man könnte Fachpersonsal teilen....z.B die teuren Stellen der Amtsleiter.
Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, die Aufgaben auf eine gemeinsame Verwaltung übertragen, die als eigene Körperschaft (mit
Evtl. Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) z.b. mit Großrinderfeld. Diese Gemeinde ist ebenfalls relativ klein. Man könnte Fachpersonsal teilen....z.B die teuren Stellen der Amtsleiter.
Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, die Aufgaben auf eine gemeinsame Verwaltung übertragen, die als eigene Körperschaft (mit Verbandsversammlung) organisiert ist.
Oder man könnte über die Gründung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft nachdenken (VVG).
Eine Gemeinde (die "erfüllende Gemeinde", oft eine Stadt) übernimmt die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für mehrere Nachbargemeinden, basierend auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
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Personslzusammenlegung z.b. mit Großrinderfeld als GVV oder VVG
Evtl. Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) z.b. mit Großrinderfeld. Diese Gemeinde ist ebenfalls relativ klein. Man könnte Fachpersonsal teilen....z.B die teuren Stellen der Amtsleiter. Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, die Aufgaben auf eine gemeinsame Verwaltung übertragen, die als eigene Körperschaft (mit
Evtl. Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) z.b. mit Großrinderfeld. Diese Gemeinde ist ebenfalls relativ klein. Man könnte Fachpersonsal teilen....z.B die teuren Stellen der Amtsleiter.
Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, die Aufgaben auf eine gemeinsame Verwaltung übertragen, die als eigene Körperschaft (mit Verbandsversammlung) organisiert ist.
Oder man könnte über die Gründung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft nachdenken (VVG).
Eine Gemeinde (die "erfüllende Gemeinde", oft eine Stadt) übernimmt die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für mehrere Nachbargemeinden, basierend auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.