Der Gesetzentwurf wurde im Beteiligungsportal Baden-Württemberg veröffentlicht und konnte dort während der Anhörung kommentiert werden. Es wurden zwei Kommentare abgegeben, die das Gesetz positiv bewerten. Die beiden Kommentare wurden zusammen von 101 Nutzerinnen und Nutzern unterstützt (Daumen nach oben) und 39 mal abgelehnt (Daumen nach unten). Auf Grundlage der Beteiligung besteht kein Anlass für Änderungen am Gesetzentwurf.