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Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.

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Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt. Zentrales Element ist die Regelung, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen künftig auch sonntags unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben öffnen. Die Verkaufsstellen dürfen frühestens ab 7 Uhr und spätestens bis 24 Uhr, maximal für acht Stunden – unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten – öffnen. Die Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Verkaufsfläche ist auf 150 Quadratmeter begrenzt.

Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen. Gleichzeitig werden der Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten gewahrt. Da es sich um vollautomatisierte Systeme handelt, ist kein Personal vor Ort erforderlich. So wird vermieden, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen zusätzlich belastet werden.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen weiterhin die Angleichung von Fernbusterminals an Personenbahnhöfe und Verkehrsflughäfen erfolgen. Die Gleichstellung von Verkaufsstellen an Fernbusterminals mit Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen schafft die Möglichkeit, sich vor Fahrten mit Fernbussen unproblematisch mit den nötigsten Reiseutensilien auszustatten und trägt der Etablierung des Fernbusverkehrs Rechnung.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. Oktober 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :PeterSill

Synopse

Ich finde es praktisch, dass die wesentlichen Änderungen zusammengefasst wurden.
Noch besser fände ich eine Synopse. Damit hätte ich sowohl einen schnellen Überblick, als auch die bestmögliche Detailtiefe. Transparenz schafft Vertrauen.
Bsp. Bundestag Drucksache 20/1732

2. Kommentar von :ohne Name 137615

Bitte lasst die Läden öffnen

Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr

Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr oder weniger in die Kirche gehen. So ein Laden soll ohne Einschränkung öffnen können . Das ist unsere Zukunft.

3. Kommentar von :ohne Name 137618

Ladenöffnungsgesetz

Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten

Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten keinen Profit sehen. Die Gewerkschaften befürchten, dass dann die großen Handelsketten auch sonntags öffnen mit Personal. Aber im Gesetz ist bereits eine 150qm Grenze integriert. Die werden nicht öffnen.
Ebenfalls möchten die Kirchen den Sonntag als Ruhetag. Aber deshalb wird kein Mensch zusätzlich in die Kirche gehen.
Die personallosen Supermärkte bilden eher ein Treffpunkt für die Bürger, da es sonst ja nichts mehr gibt.
Und dann noch Rücksicht auf die Gottesdienstzeiten zu nehmen. Die Kirche sollte sich mal den wichtigen Themen annehmen und nicht noch weiter für Kopfschütteln sorgen. Bäckereien dürfen 8h offen haben. Tankstellen deutlich länger am Sonntag. Melden sich da die Kirchen auch?
Und nochmal, da wo es jetzt diese personallosen Supermärkte hat, da gibt es in der Regel keinen Bäcker mehr oder andere Nahversorger mehr.
Der Sonntag ist zusätzlich der umsatzstärkste Tag. Wenn dieser reglementiert wird, besteht die Gefahr, dass die Wirtschaftlichkeit derart sinkt, dass über Schließung nachgedacht werden muss. Und dann hat der ländliche Raum erst recht wieder verloren.

Zum Schluss möchte ich noch an die moderneren Gesetzesvorlagen aus anderen Bundesländer wie Bayern verweisen. Hier geht der Blick nach vorne und man geht auf die veränderten Bedürfnisse aller
Beteiligten ein. Diesen mutigen und wichtigen Schritt würde ich mir auch von Baden Württemberg wünschen.

4. Kommentar von :ohne Name 48110

Öffnungszeiten

§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der

§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der Kirche. Da zwischenzeitlich die Mehrheit der Deutchen keiner katholischen und evangelischer Lirche mehr angehören, darf es so eine Einschränkung nicht mehr geben. In Deutschland gibt es eine Trennung von Staat und Kirche. Es kann und darf nicht sein, dass eine sogenannte gläubige Minderheit weiterhin bestimmt, was Bürger zu tun und zu lassen haben. Dies gilt auch fur § 12 Absatz 9. Lasst diesen Unsinn endlich bleiben. Dies ist auch kein Schutz für Bürger sondern Mittelalter.

5. Kommentar von :stfnsfr

Stellungnahme Ladenöffnungszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die geplante Einschränkung der Fläche für automatisierte Läden. Das stärkt die kleinen Märkte die wir auf dem Land haben und bring ihnen einen (kleinen) wirtschaftlichen Vorteil, den sie so dringend benötigen um gegen die großen Ketten bestehen zu können. Die geplanten Einschränkungen an Wochenenden und

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße die geplante Einschränkung der Fläche für automatisierte Läden. Das stärkt die kleinen Märkte die wir auf dem Land haben und bring ihnen einen (kleinen) wirtschaftlichen Vorteil, den sie so dringend benötigen um gegen die großen Ketten bestehen zu können. Die geplanten Einschränkungen an Wochenenden und Feiertagen, mit der Begründung der seelischen Erhebung und der Gottesdienstzeiten erscheint in unserer modernen Welt aus der Zeit gefallen. Selbst im katholischen Bayern darf Sonntags ohne Einschränkungen in solchen Läden eingekauft werden.

Meiner Meinung, hat die Rücksichtnahme auf geistliche Belange, gleich welcher Konfession, in der Gesetzgebung eines säkularen Staates (mit Ausnahme der Ausübung der Religionsfreiheit), keinen Platz.

Zudem sind wir im ländlichen Raum, den es hier hauptsächlich betrifft, glücklich über die Möglichkeit uns vor Ort versorgen zu können. Wir haben keine Tankstellen mit 24 Stunden-Märkten. Wir haben keine Kioske, an denen Sonntags kurz eingekauft werden kann. Wir haben keinen Späti in dem wir am Sonntag zum Abendessen noch schnell ein Brot holen können.

Der Gesetzentwurf nimmt uns Freiheiten und bedroht die Wirtschaftlichkeit von automatisierten Lebensmittelgeschäften.
Bitte überdenken Sie die Regelungen und handeln Sie nicht nach den Wünschen einer religiösen Interessengemeinschaft. Unterstützen Sie aktiv das Landleben, verkürzen Sie unsere Wege und zeigen Sie damit, dass sich die Landesregierung auch für Bürger einsetzt, die nicht in den großen Ballungszentren leben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schäfer

6. Kommentar von :ohne Name 137633

Zwei Schritte zurück

Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein weiteres Beispiel für Regierungshandeln nach dem Motto: einen Schritt vorwärts, dann zwei Schritte zurück. Es wird weiter Bürokratie aufgebläht, statt sie zu verschlanken. Um Rechtssicherheit für vollautomatisierte Läden herzustellen, genügt es, den aktuellen Gesetzestext um 4 Wörter zu

Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein weiteres Beispiel für Regierungshandeln nach dem Motto: einen Schritt vorwärts, dann zwei Schritte zurück.

Es wird weiter Bürokratie aufgebläht, statt sie zu verschlanken.
Um Rechtssicherheit für vollautomatisierte Läden herzustellen, genügt es, den aktuellen Gesetzestext um 4 Wörter zu ergänzen:

Als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 werden „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus UNTER EINSATZ VON PERSONAL ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden".

Dass außerdem wieder den Kirchen nachgegeben werden soll, die für den Großteil der Bevölkerung völlig bedeutungslos sind und dennoch über unser Verhalten an Sonntag bestimmen wollen, ist für aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger kaum auszuhalten.

7. Kommentar von :Super-Märtkle

Wo bleibt die Sicht auf die Betreiber?

Frau Schindele von der CDU hat uns in unserem Smart Store vor einigen Wochen besucht und sich für unsere Belange ehrlich interessiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für den Entwurf in der jetzigen Fassung mit gutem Gewissen stimmen würde. Was wir beim Termin ganz klar gemacht haben: Betreiber von sogenannten Smart Stores im haben das

Frau Schindele von der CDU hat uns in unserem Smart Store vor einigen Wochen besucht und sich für unsere Belange ehrlich interessiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für den Entwurf in der jetzigen Fassung mit gutem Gewissen stimmen würde.
Was wir beim Termin ganz klar gemacht haben: Betreiber von sogenannten Smart Stores im haben das gesellschaftlich wichtige Ziel, die Nahversorgung im ländlichen Raum wiederherzustellen und das Wohnen in Dörfern wieder attraktiv zu machen, auch für junge Familien.
Niemand wird mit einem solchen Laden reich, man versucht mit den geringen Margen, die im Lebensmitteleinzelhandel existieren einfach nur den Laden buchstäblich am Laufen zu halten. Das funktioniert AUSSCHLIESSLICH wenn Sonn- und Feiertage vollumfänglich als zusätzliche Verkaufstage genutzt werden können.
Unter der Woche verdienen wir wie man so schön sagt zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel, nur der doppelt so hohe Umsatz am Sonntag ermöglicht es uns, das Angebot weiterhin zu bezahlbaren Preisen bieten zu können und uns über Wasser zu halten. Das kann Ihnen jeder Betreiber so unterschrieben, insbesondere die, die im Franchise-System mit entsprechenden monatlichen zusätzlichen Abgaben betreiben. Sie sind am extremsten betroffen und werden der Reihe nach schließen müssen, wenn das Gesetz nicht an die modernere Regelung vom (hoch katholischen!) Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und einigen anderen Bundesländern angeglichen wird. Ich halte es nicht für sehr fortschrittlich gedacht, wenn ausgerechnet Baden-Württemberg hier aufgrund mangelnder Recherche, zu starker Lobbyarbeit der Kirchen oder anderen Gründen die sich mir nicht erschließen, den so wertvollen Schritt in mehr Lebensqualität auf dem Land rückgängig machen wird.
Und weil ich es mir nicht verkneifen kann zu erwähnen: Eine unserer Aushilfen arbeitet zwischenzeitlich statt sonntags bei ihrem vorherigen Arbeitgeber (Bäcker) 8 Stunden, nur noch eine Stunde bei uns und kann sich diese Zeit - so wie alle anderen Betroffenen auch - selbstverständlich so legen, dass noch Zeit für den Kirchenbesuch bleibt. Der Pfarrer kommt nach getaner Arbeit am Sonntag auch gern noch bei uns vorbei, wenn die Milch für den Nachmittagskaffe aus ist ;-)

8. Kommentar von :ohne Name 137639

Ladenöffnungszeiten nicht einschränken!

Ladenöffnungszeiten nicht einschränken!

9. Kommentar von :ohne Name 137642

Ladenschlussgesetz

Hallo, da ich auf dem Land lebe und wir außer unserem elektronischen Laden keine andere Einkaufsmöglichkeit haben solle dieser 24 Stunden und Feiertags geöffnet sein, da er sonst wahrscheinlich schließen musste. Ich verstehe dieses Gesetz nicht, endlich haben wir, vor allem ältere Dorfbewohner, die kein Auto haben und die Öffis bei uns furchtbar

Hallo, da ich auf dem Land lebe und wir außer unserem elektronischen Laden keine andere Einkaufsmöglichkeit haben solle dieser 24 Stunden und Feiertags geöffnet sein, da er sonst wahrscheinlich schließen musste. Ich verstehe dieses Gesetz nicht, endlich haben wir, vor allem ältere Dorfbewohner, die kein Auto haben und die Öffis bei uns furchtbar sind, eine Möglichkeit einzukaufen und schon kommt die Regierung mit einem sinnlosen Gesetz. Denkt auch an den CO2 Verbrauch wenn wir alle wieder das Auto rausholen müssen.

10. Kommentar von :GK82278

Grober Unsinn ist es, ...

... in jedem Bundesland ein separates Gesetz zu erlassen. Warum immer wieder diese Ungleichbehandlung? Die Föderalität gehört langsam aber sicher auf den Müllhaufen der Geschichte. Man könnte jede Menge Geld sparen, wenn nicht in jedem Bundesland unzählige Beamte hohe Kosten verursachen würden. Das Geld sollte besser in Kinderbetreuung und

... in jedem Bundesland ein separates Gesetz zu erlassen. Warum immer wieder diese Ungleichbehandlung? Die Föderalität gehört langsam aber sicher auf den Müllhaufen der Geschichte.

Man könnte jede Menge Geld sparen, wenn nicht in jedem Bundesland unzählige Beamte hohe Kosten verursachen würden. Das Geld sollte besser in Kinderbetreuung und Schulen investiert werden, in sinnvolle Infrastruktur wie sichere Rad- und Wanderwege oder schlaglochfreie Straßen.