Nichtraucherschutzgesetz

Besondere Orte

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Kliniken aller Art
  • Gemeinschaftswohnanlagen
  • Suchthilfe-Zentren (Rauchen bei Alkoholentziehung gestatten)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Gemeinschaftswohnanlagen, Mehrfamilienhäuser
  • Offen zugängliche Orte, an denen sich Gruppen befinden
  • Verbot in Privaträumen (Balkone/ Terrassen von Wohnräume und -anlagen)
  • Rauchverbot in PKWs (Privat und/oder Firmenfahrzeuge)
  • Bildungseinrichtungen
  • Arbeitsstätten
  • Spielstätten

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu besonderen Orten

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21. Kommentar von :ohne Name 104784

Besondere Orte auch rauchfrei machen

Die besonderen Orte sollten auch mit Verbot von allen Tabakwarenkonsum durchgesetzt werden.

20. Kommentar von :Sei rein

Krankenhaus

Wir liegen hier in der Onkologie (Krebsstation) im "alten Vincens" heute ViDia Karlsruhe, Südenstraße, und sollen ertragen, dass der Qualm vom Raucherplatz im Hof, gleich neben der Ausgangstür, durch Kaminwirkung bei uns ins Fenster zieht. Der Luftzug durch das Fenster ist die einzige Kühlwirkung für uns, es gibt nicht mal einen Ventilator. Selbst

Wir liegen hier in der Onkologie (Krebsstation) im "alten Vincens" heute ViDia Karlsruhe, Südenstraße, und sollen ertragen, dass der Qualm vom Raucherplatz im Hof, gleich neben der Ausgangstür, durch Kaminwirkung bei uns ins Fenster zieht. Der Luftzug durch das Fenster ist die einzige Kühlwirkung für uns, es gibt nicht mal einen Ventilator. Selbst Ärzte haben schon versucht, eine Verlegung des Aschenbechers zu bewirken. Aber es scheint den Rauchern, zu denen freilich auch Personal gehört, nucht zumutbar zu sein, ein paar Meter weiter in den Hof hinen zu gehen um dort zu rauchen. Auch die Klinik scheint keine Mittel für einen Raucherraum opfern zu wollen, der eine Absauganlage haben müsste mit Abluftkamin übers Dach. Sowas sollte doch über die Tabaksteuer finanziert werden können? Zur Not setzt man die einfach ein paar Cent hovh, und schafft neue Arbeitsplätze - rauchergerechte übrigens.
Aber bis das durch ist, sollte man unser Leiden erlösen und an die (nicht vorhandene) Vernunft der umweltschädigenden Stinkequalmerzeuger appellieren, und den Aschenbecher einfach entfernen, damit sie ca. 20 Meter weiter zum nächsten laufen.
Dafür muss ich jetzt wieder aus meinem Zimmer flüchten, weil nach der ersten Raucherschwemme nach dem Frühstück nun die zweite Welle antritt, die vor dem Mittag noch schnell eine ziehen muss (deutlich zu riechen). Ob meine Petition an den Landtag was bringt? Ich bin skeptisch. Vieleicht werd ich kriminell und entsorge den Achenbecher in die nicht weit entfernte Schrottmulde auf dem Betriebshof? Ich würde dafür sogar ein Rauchverbotsschild spendieren!

19. Kommentar von :ohne Name 130987

Technischer Nichtraucherschutz

Anstatt mit Unterdruck sollte man es eventuell mit Überdruck versuchen. Da braucht man keine "Küchenabsaugung" oder ähnliches. Das funktioniert sogar im Wohnhaus mit einer Heizungs-Lüftungsanlage. Zuluft im Wohnzimmer, Abluft in der Küche und schon sind keinerlei Gerüche im Wohnzimmer mehr wahrnehmbar, welche in der Küche produziert wurden.

Anstatt mit Unterdruck sollte man es eventuell mit Überdruck versuchen.
Da braucht man keine "Küchenabsaugung" oder ähnliches. Das funktioniert sogar im Wohnhaus mit einer Heizungs-Lüftungsanlage. Zuluft im Wohnzimmer, Abluft in der Küche und schon sind keinerlei Gerüche im Wohnzimmer mehr wahrnehmbar, welche in der Küche produziert wurden. Genauso mit Feuchtigkeit aus dem Badezimmer (Abluft). Außerhalb des Badezimmers kein Feuchtigkeitsanstieg mehr messbar.
Feuerwehren schaffen es mit einem einem einzigen Lüfter im Hauseingang, den giftigen Rauch von einem Brand aus einem gesamten Treppenhaus eines mehrstöckigen Hauses "herauszudrücken". Mit Zigarettenrauch soll sowas nicht möglich sein? Kann sich der aktiv der Strömung widersetzen oder wieso geht das nicht? Bei dem Brand eines Hauses entsteht zudem deutlich mehr Rauch als bei der Verbrennung einer ganzen Zigarettenschachtel.

Geht es hier eigentlich um den Zigarettenrauch in schädlichen Konzentrationen, wofür das Landesnichtraucher_schutz_gesetz existiert, oder einfach um die angebliche Geruchs_belästigung_ oder auch einfach nur darum, dass man "weiß" dass andere in der Nähe rauchen?

Für mich als inzwischen seit ~6 Monaten Nichtraucher gilt hier: Leben und leben lassen. Ich möchte Schutz vor den giftigen Stoffen des Tabakrauchs, deswegen habe ich schließlich mit dem Tabakkonsum aufgehört.
Aber Geruchs- und Lärmbelästigung in nichtschädlichen Konzentrationen nehme ich hin, da ich auch nicht unnötig durch andere in anderen Lebenslagen eingeschränkt werden möchte.

Ist die Diplomarbeit öffentlich einsehbar?

18. Kommentar von :Eu

Technischer Nichtraucherschutz nicht möglich

Es kommt immer wieder die Diskussion hoch, mit Technik die Nichtraucher vor Tabakrauch zu schützen. Insbesondere für Gaststätten wird dies immer wieder angeführt. Die einzige Möglichkeit wäre, eine Küchenabsaugung direkt über dem Raucher zu installieren. Zudem müsste ein starker Ventilator ie Luft absaugen, damit wirklich kein Rauch "ins Abseits"

Es kommt immer wieder die Diskussion hoch, mit Technik die Nichtraucher vor Tabakrauch zu schützen. Insbesondere für Gaststätten wird dies immer wieder angeführt. Die einzige Möglichkeit wäre, eine Küchenabsaugung direkt über dem Raucher zu installieren. Zudem müsste ein starker Ventilator ie Luft absaugen, damit wirklich kein Rauch "ins Abseits" zieht. Ob das jemand will?

Ich habe mich in meiner Diplomarbeit mit solchen zielgerichteten Strömungsverhältnissen befasst. Nicht umsonst betreiben die Flugzeug- und Autoindustrie aufwände Strömungstests, weil Luft- und Gasströmungen sehr komplex sind.

17. Kommentar von :NoCancer

Sichere Räume schaffen

Da Rauchen die Folge einer Suchterkrankung ist, sollten generell Räume geschaffen werden, die Rauchen ermöglichen, ohne eine Gefährdung für andere Menschen darzustellen.
Wenn Rauchen behandelt würde, wie der Konsum von Pornographie, dann würden sich das weitere Vorgehen selbsterklärend ergeben.

16. Kommentar von :ohne Name 104496

Gemeinschaftswohnanlagen

Mehrfamilienhäuser sind Gemeinschaftswohnanlagen. Balkone sind Naherholungs-und Spielorte für Familien, die keinen Garten haben. Dort halten sich Kinder, Kranke und Alte auf, die Sonne und frische Luft brauchen. Diese Gruppen müssen geschützt werden. Darum kann auf diesen Balkonen nicht geraucht werden dürfen.

15. Kommentar von :Eu

Krankenhäuser Raucherpavillons, von wem bezahlt?

In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen. Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern

In vielen Krankenhäusern wurden inzwischen draußen Raucherpavillons aufgestellt. Ich wüsste gerne, ob die Tabakindustrie oder wir Beitragszahler sie bezahlt haben? Falls es wir Beitragszahler waren, dann sollte man eine Nachforderung bei der Tabakindustrie einreichen.

Davon abgesehen: Die Zigarettenstummel werden dort trotz Aschenbechern vielfach auf den Boden geworfen. Könnte man hier Fotos hochladen, so könnte ich dies ausführlich belegen.

14. Kommentar von :ohne Name 104496

Mehrfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser sind auch Gemeinschaftswohnanlagen, denn die Luft auf den Balkonen wird gemeinsam benutzt. Als Nichtraucher ist man benachteiligt, denn es kann nicht verhindert werden, dass der Rauch der Nachbarn auf den eigenen Balkon und beim Lüften in die eigene Wohnung dringt. Jetzt wo auch Marihuana geraucht werden darf, ist der Schaden für

Mehrfamilienhäuser sind auch Gemeinschaftswohnanlagen, denn die Luft auf den Balkonen wird gemeinsam benutzt. Als Nichtraucher ist man benachteiligt, denn es kann nicht verhindert werden, dass der Rauch der Nachbarn auf den eigenen Balkon und beim Lüften in die eigene Wohnung dringt. Jetzt wo auch Marihuana geraucht werden darf, ist der Schaden für Passivraucher noch viel größer. Im Sommer kann man nur zwischen einer überhitzten und einer verrauchten Wohnung wählen.

13. Kommentar von :FreiheitenAustarieren

Angemessenen Schutz schaffen

In allen drei genannten Orten (Kliniken, Gemeinscahftswohnanlagen, Suchthilfe-Zentren) kommt der Nichtraucherschutz bislang zu kurz. Die grundsätzliche Möglichkeit zu rauchen muss erhalten bleiben - allerdings so, dass die Freiheit der anderen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. In Kliniken ist in der Regel der Eingang Raucherzone. Hier sollte

In allen drei genannten Orten (Kliniken, Gemeinscahftswohnanlagen, Suchthilfe-Zentren) kommt der Nichtraucherschutz bislang zu kurz. Die grundsätzliche Möglichkeit zu rauchen muss erhalten bleiben - allerdings so, dass die Freiheit der anderen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

In Kliniken ist in der Regel der Eingang Raucherzone. Hier sollte wie auch an allen sonstigen öffentlichen Orten (Einkaufszentren, Schulen, Verwaltungsstellen etc.) ein Raucherbereich mit ausreichendem Abstand geschaffen werden (auch auf Fenster in höheren Geschossen achten). Gerne überdachen, damit die Durchsetzung weniger nervig ist, sondern die Attraktivität grundsätzlich hoch.

In Gemeinschaftswohnanlagen gibt es in der Regel gar keine konkreten Regelungen. Das führt dazu, dass man nie sicher sein kann, wann man lüften kann, ohne dass Rauchdampf in die eigene Wohnung hineingelangt. Gerade für Neugeborene ist das besonders problematisch; aber auch für alle älteren Menschen. Hier gibt es quasi kein Entkommen für Menschen, die vom Rauch nicht gestört werden wollen; besonders nicht im Sommer, wenn ansonsten die Wohnung nicht heruntergekühlt werden kann. Den in die erhoffte Schutzsphäre der eigenen Wohnung eindringenden Rauch empfinde ich als besondere Belästigung. Zigarettenrauch scheint sich so zu verbreiten und auch in geringer KOnzentration noch zu stören, dass auch Wohnungen mit nicht unerheblichem Abstand zu Rauchern betroffen werden. Vorschlag: Rauchen auf dem Balkon und auf dem Gelände (also außerhalb der eigenen Wohnung) nur zu bestimmten Uhrzeiten; maximal 4h am Tag, mindestens drei Raucherslots, nicht jedoch zwischen 21 und 7 Uhr (damit man in der Nacht durchgängig lüften kann).

12. Kommentar von :Glückskeksfee90

Raucherplätze müssen weiter weg sein

Bei uns in der Klinik (Bruchsal ) ist der Raucherbereich neben dem Eingang… durch Architektur , drückt es den Rauch aus dem Raucherbereich direkt an den Eingang, so dass man zwangsläufig nur durch den Rauch laufen kann… ganz wunderbar mit Kindern….