Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gesetzentwurf allgemein

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Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.

Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).

Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Kommentare : zum Gesetzentwurf allgemein

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

51. Kommentar von :OV Fischer

Verkehrssitiuation und ÖPNV

Der Nationalpark Schwarzwald wird als Marke wahrgenommen und erfährt entsprechenden Zulauf. Die anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark wurden drastisch gekürzt. In der Folge hat sich der Individualverkehr ständig erhöht. Daraus resultieren eine wachsende Verkehrsbelastung an den Zubringerstraßen,

Der Nationalpark Schwarzwald wird als Marke wahrgenommen und erfährt entsprechenden Zulauf. Die anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark wurden drastisch gekürzt. In der Folge hat sich der Individualverkehr ständig erhöht. Daraus resultieren eine wachsende Verkehrsbelastung an den Zubringerstraßen, Parkplatzprobleme, Gefahrensituationen und die Häufung von Unfällen.

Diese Situationen müssen von den zuständigen Ministerien unbedingt mit bedacht und angegangen werden. Die jüngst an der B500 installierten Lärmdisplays an der B500 dürfen in diesem Bezug nur den Anfang sein, um die natürliche Ruhe der Region zu bewahren und die Belastung für Mensch und Natur zu verringern.

Der sinnvolle und verlässliche Ausbau des ÖPNV in den Nationalpark sollte hierbei eine wesentliche Rolle spielen.

53. Kommentar von :Dominik Melville

Gesetzesentwurf zur Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald konterkariert 30x30-Ziele

Die geplante Änderung des Nationalparkgesetzes zur Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald erscheint auf den ersten Blick wie ein Fortschritt im Sinne des Naturschutzes – eine Vergrößerung der Fläche, die Verbindung bisher getrennter Gebiete und ein Beitrag zur biologischen Vielfalt. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein gravierender

Die geplante Änderung des Nationalparkgesetzes zur Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald erscheint auf den ersten Blick wie ein Fortschritt im Sinne des Naturschutzes – eine Vergrößerung der Fläche, die Verbindung bisher getrennter Gebiete und ein Beitrag zur biologischen Vielfalt. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein gravierender Widerspruch zu den nationalen und internationalen Zielen der sogenannten 30x30-Initiative, die bis 2030 mindestens 30 % der Landesfläche unter Schutz stellen will – davon ein bedeutender Teil als streng geschützte Naturflächen.

Die geplante Erweiterung geht mit der gleichzeitigen Auslagerung bestehender Pufferzonen und damit renaturierter Waldflächen einher, die de facto einen Rückschritt im Schutzstatus bedeuten. Diese Pufferzonen, bisher integraler Bestandteil des Nationalparks und bereits auf dem Weg zur natürlichen Entwicklung, sollen künftig dem Borkenkäfermanagement unterstellt und somit wieder forstwirtschaftlich beeinflusst werden. Damit werden vormals dem Prozessschutz unterliegende Flächen deklassifiziert – ein klarer Widerspruch zur Philosophie echter Wildnisentwicklung, wie sie für Nationalparks und das 30x30-Ziel gefordert ist.

Im Rahmen der 30x30-Ziele steht nicht allein die reine Fläche im Vordergrund, sondern vor allem die Qualität des Schutzes. Das Ziel ist, ökologische Intaktheit und unbeeinflusste Naturprozesse zu gewährleisten. Ein bloßes „Vergrößern“ des Nationalparks auf dem Papier, bei gleichzeitigem Rückzug von Schutzverpflichtungen auf anderen Flächen, ist daher kein Gewinn, sondern eine Nullsummenrechnung – oder schlimmer: ein Nettoverlust an Wildnisflächen.

Ebenso problematisch ist der Umgang mit bereits renaturierten Waldhabitaten. Diese wurden über Jahre aus der Nutzung genommen, um natürliche Waldentwicklung zu ermöglichen. Die nun vorgesehene Rückführung in forstliche Eingriffe zur Borkenkäferbekämpfung bedeutet nicht nur einen ökologischen Rückschritt, sondern ignoriert auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur Resilienz von naturnahen Wäldern. Solche Eingriffe gefährden seltene Lebensräume und Arten, die sich bereits in diesen Rückzugsräumen etabliert haben – und widersprechen der Idee, aus dem Nationalpark ein „Freilandlabor“ für natürliche Klimaanpassung zu machen.

Schließlich stellt sich die Frage nach der langfristigen Schutzwirkung. Mit dem geplanten „Zukunftsfonds Wald“, gespeist aus dem Verkauf der Landesanteile an der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft, wird versucht, die wirtschaftlichen Interessen des Staatsforsts zu kompensieren. Dies verdeutlicht, dass naturschutzfachliche Ziele in diesem Entwurf nicht ohne Kompromisse an ökonomische Interessen durchgesetzt werden. Ein echter, glaubwürdiger Beitrag zu 30x30 wäre jedoch, Wildnisflächen dauerhaft und ohne Rückschritte zu sichern – nicht nur durch Flächentausch, sondern durch klare rechtliche Unterschutzstellung, frei von Nutzung.

54. Kommentar von :KaMu

Sinnvoller Ausbau des ÖPNV

Durch die drastische Kürzung der anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark, entstand eine unzumutbare Situation für unsere Kinder der Region. Die Busse wurden anstatt in der Freizeit zu den Schulzeiten gestrichen, so dass tägliche Wartezeiten von über 2 Stunden an der Tagesordnung stehen oder es überhaupt keine

Durch die drastische Kürzung der anfänglichen ÖPNV- Verbindungen aus den Anrainergemeinden in den Nationalpark, entstand eine unzumutbare Situation für unsere Kinder der Region. Die Busse wurden anstatt in der Freizeit zu den Schulzeiten gestrichen, so dass tägliche Wartezeiten von über 2 Stunden an der Tagesordnung stehen oder es überhaupt keine Verbindungen von der nächstgelegenen Schule nach Hause gibt.

Dadurch schwindet die Akzeptanz für den Nationalpark enorm und dieser verheerende Ist Zustand muss mit der Erweiterung unbedingt beendet werden.
Daher ist der sinnvolle und verlässliche Ausbau des ÖPNV in den Nationalpark unumgänglich und sollte bei den Ministerien eine zentrale Rolle spielen.

57. Kommentar von :Joerg Forbach

„Lückenschluss“ als verpasste Chance – echte Wildnis braucht Mut zur Fläche

Als Anwohner mitten im Nationalpark begrüße ich ausdrücklich die Idee, die beiden bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald zu verbinden. Der Nationalpark ist ein Gewinn für die Region – ökologisch, landschaftlich und auch wirtschaftlich. Unsere Gäste kommen gerade wegen der unberührten Natur. Es ist außerdem bewegend zu sehen, wie sich

Als Anwohner mitten im Nationalpark begrüße ich ausdrücklich die Idee, die beiden bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald zu verbinden. Der Nationalpark ist ein Gewinn für die Region – ökologisch, landschaftlich und auch wirtschaftlich. Unsere Gäste kommen gerade wegen der unberührten Natur. Es ist außerdem bewegend zu sehen, wie sich die Natur entwickelt, wenn man sie in Ruhe lässt.

Umso enttäuschter sind wir über den nun vorgelegten Gesetzentwurf. Der sogenannte „Lückenschluss“ ist mit nur knapp 1263 ha viel zu klein geraten – obwohl 1500 ha durch den zuständigen Minister als Ziel ausgegeben wurden (warum?) und mit dem Flächentausch sogar fast 2900 ha zur Verfügung standen. Warum dieses Potenzial nicht genutzt wurde, ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass gleichzeitig wertvolle bestehende Nationalparkflächen wieder an ForstBW zurückgegeben werden – wohlgemerkt nicht an private Waldbesitzer, sondern an das Land selbst. Alte Bäume, um waldwirtschaftlich genutzt zu werden.

Dieses Vorgehen steht in Widerspruch zu den erklärten Zielen des Naturschutzes, insbesondere zur 30x30-Initiative und dem 2%-Wildnisziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie.
Baden-Württemberg ist hier bereits Schlusslicht in Deutschland – und dieser Entwurf ändert daran nichts. Im Gegenteil: Er droht ein Nettoverlust an Wildnis zu werden.

Statt echter, zusammenhängender Schutzflächen erhalten wir ein Flickwerk, das weder Tieren noch Prozessen dauerhaft Rückzugsräume bietet. Als Bewohner im Nationalpark wissen wir: Die Einschränkungen für Anwohner sind mittlerweile wirklich minimal, was Betretung oder auch das Sammeln von Wildfrüchten angeht. Die Akzeptanz vor Ort ist durch diese Anpassungen eher gewachsen. Warum wird diese Chance nicht genutzt?

Bitte korrigieren Sie diesen Kurs:
- Die 1500 ha müssen erreicht, oder noch besser überschritten werden
- Bestehende Wildnisflächen dürfen nicht zurückgegeben werden
- Die Qualität des Schutzes muss Vorrang vor forstwirtschaftlichen Interessen haben

38. Kommentar von :HB_8564

Belange der im Nationalpark lebenden Menschen

Die Belangen der direkt betroffenen Anwohner sind zu schützen. Auch die Heimat der Anwohner ist wie auch die Natur schützenswert ! Prinzipiell ist ein Nationalpark eine gute Sache, solange die Freiheiten der Bevölkerung die direkt im Nationalpark leben nicht beschnitten werden. Jeder Einwohner innerhalb des Nationalpark muss ein

Die Belangen der direkt betroffenen Anwohner sind zu schützen.
Auch die Heimat der Anwohner ist wie auch die Natur schützenswert !

Prinzipiell ist ein Nationalpark eine gute Sache, solange die Freiheiten der Bevölkerung die direkt im Nationalpark leben nicht beschnitten werden.
Jeder Einwohner innerhalb des Nationalpark muss ein uneingeschränktes Betretungsrecht haben. Dadurch bleibt für die Bevölkerung Ihre Heimat lebenswert.
Nur dadurch kann Akzeptanz des NLP gegenüber der Bevölkerung entwickeln.


41. Kommentar von :ohne Name 136289

Nationalparkerweiterung Schwarzwald, Flächentausch Enzklösterle

Sehr geehrte Damen und Herren, ob der Nationalpark auf Biegen und Brechen zusammengeführt werden muss möchte ich hier nicht kommentieren. Was aus meiner Sicht jedoch leichtfertig, dumm bis kriminell erscheint ist Folgendes: 1. Die Gemeinde Enzklösterle, deren Infrastruktur wie Naherholungsgebiet, Wasserbehälter im Wald, aufwändig angelegte

Sehr geehrte Damen und Herren,
ob der Nationalpark auf Biegen und Brechen zusammengeführt werden muss möchte ich hier nicht kommentieren.
Was aus meiner Sicht jedoch leichtfertig, dumm bis kriminell erscheint ist Folgendes:
1. Die Gemeinde Enzklösterle, deren Infrastruktur wie Naherholungsgebiet, Wasserbehälter im Wald, aufwändig angelegte Premium-Wanderwege etc. massiv vom Waldtausch an die Murgschifferschaft betroffen ist, wurde nicht mal einbezogen. Niemand(!) aus der Landesregierung hat Enzklösterle aus freien Stücken informiert. Die Gemeinde hat dieses Thema inkl. ihrer Betroffenheit aus der Presse erfahren, wie bereits Fakten geschaffen wurden. Ihr liegen bis heute (10.07.2025) keinerlei verbindliche Zusagen oder Vereinbarungen vor.

2. Wer den bereits existenten Privatwald der Murgschifferschaft in Enzklösterle kennt, weiß und sieht, was diesen wichtig ist: Wild erlegen und Holz ausbeuten. Die Menge der Hochsitze "nach jeder Ecke" (gerne 20 m vom Salzleckstein entfernt) das Chaos in Brusthöhe abgesägter Bäume, die knietiefen Furchen, liegengelassenes Astwerk etc. lässt Wanderer oder Radfahrer erahnen, was passiert, wenn der restliche Wald ebenso "genutzt" wird.

3. Die kaufmännisch, finanzielle Seite dieses Tauschs, welche bereits hinreichend in der Presse kolportiert wurde, lässt erahnen mit wie wenig Intelligenz und Geschäftssinn die Landesregierung hier Steuergelder verschleudert - dümmer geht immer.

Kurzum, wer das heute unterstützt, muss sich morgen nicht mehr wundern. Schön, wenn sich Politiker ein Denkmal setzen wollen, unschön wenn sie das auch noch hinter dem Rücken der Betroffenen tun und Steuergelder verschenken.

49. Kommentar von :ohne Name 136397

Schönmünz

Man muss Minister Peter Hauk dankbar sein, dass „nur“ gut 1200 ha intakter Wald zum Absterben verurteilt werden und das in der heutigen Zeit bezüglich der Diskussion um CO2! Die Anwohner des Nationalparks haben durch das Verhalten der Verantwortlichen in der Vergangenheit überhaupt kein Vertrauen an die Zusagen des Nationalparks. Was wurde bei der

Man muss Minister Peter Hauk dankbar sein, dass „nur“ gut 1200 ha intakter Wald zum Absterben verurteilt werden und das in der heutigen Zeit bezüglich der Diskussion um CO2! Die Anwohner des Nationalparks haben durch das Verhalten der Verantwortlichen in der Vergangenheit überhaupt kein Vertrauen an die Zusagen des Nationalparks. Was wurde bei der Gründung des Nationalparks alles versprochen und zugesagt!
Aktiver Waldumbau, Jagd, Holznutzung,…?
Vielmehr wurde die Kernzone nach kurzer Zeit vergrößert.
Für die Zukunft wird die Bekämpfung des Borkenkäfers das zentrale Thema sein, um die angrenzenden Wälder, trotz der erweiterten Pufferzonen, zu schützen. Das Borkenkäfermanagement muss von ForstBW federführend durchgeführt werden. Ansonsten passiert dasselbe wie beim „situativen Borkenkäfermanagement“ im Bereich Leimiss durch Uneinigkeiten bei der Nationalparkverwaltung, nämlich nichts.
Durch die riesigen Totholzflächen besteht für die Anwohner an der Schönmünz in Zwickgabel und Schönmünzach bei einem Starkregenereignis nach wie vor extreme Lebensgefahr. Die vom Ortschaftsrat Schwarzenberg seinerzeit geforderte Gewässerschau wurde erst durch massivsten Einsatz des Vorsitzenden des Nationalparkrates dann endlich durchgeführt.
Die Gewässer müssen künftig frei von Totholz gehalten werden. Fahrwege im Nationalpark müssen für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen der Blaulichtorganisationen dauerhaft für Lkw befahrbar sein.
„Sie werden gehört, aber nicht erhört“. Solange diese Devise von MP Kretschmann noch Gültigkeit hat, wird es keine Akzeptanz der Anwohner für den Nationalpark geben.

50. Kommentar von :Angelika aus Enzklösterle

ökologische Sinnhaftigkeit?

Der Beitrag von „Ohne Name 136289“ hat am 10.07.2025 nahezu alle Punkte genannt. Eine Verbindung der beiden bestehenden Gebiete kann nur durch einen Flächentausch möglich gemacht werden. Die Gemeinde Enzklösterle, die ihre Waldflächen dafür an die Murgschifferschaft abgeben muss, ist die Leidtragende! Die ökologische Sinnhaftigkeit

Der Beitrag von „Ohne Name 136289“ hat am 10.07.2025 nahezu alle Punkte genannt.

Eine Verbindung der beiden bestehenden Gebiete kann nur durch einen Flächentausch möglich gemacht werden. Die Gemeinde Enzklösterle, die ihre Waldflächen dafür an die Murgschifferschaft abgeben muss, ist die Leidtragende!

Die ökologische Sinnhaftigkeit erscheint ebenso irrational:
Was ist sinnvoll am Unterfangen, einerseits eine Nationalparklücke zu schließen, wenn andernorts das Naherholungsgebiet einer Gemeinde geopfert wird, welches sie mit viel ehrenamtlichem Engagement in Bezug auf Wanderwege etc. erschaffen hat und sie überdies bis heute nicht weiß, wie sie noch an ihre Liegenschaften (Wasseraufbereitung) etc. kommen soll.

Hier scheint man in Stuttgart für ein ideologisches Ziel ziemliche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen. Das kann man natürlich ganz toll finden, wenn man woanders wohnt (soviel zu den ‚likes‘).

Der Bund der Steuerzahler hat sich (https://steuerzahler.de/presse/detail/bdst-fordert-transparenz-bei-geplanter-nationalparkerweiterung/) zur monetären Sinnhaftigkeit dieses „Deals“ geäußert.

39. Kommentar von :Claudia aus Enzklösterle, dem Heidelbeerdorf

Flächentausch Enzklösterle: Etablierte Naherholung infrage gestellt

Die Erweiterung des Nationalparks ist ein Prestigeprojekt der Landesregierung, ohne Zweifel. Der Preis dafür ist aber für das Land und die Bewohnerschaft - langfristig - hoch: - wirtschaftlich - emotional - touristisch Schon jetzt verwüsten die Forstarbeiten des Forsts ganze Areale, der Rückbau von Wegeschäden wird weitgehend der Natur

Die Erweiterung des Nationalparks ist ein Prestigeprojekt der Landesregierung, ohne Zweifel.
Der Preis dafür ist aber für das Land und die Bewohnerschaft - langfristig - hoch:
- wirtschaftlich
- emotional
- touristisch

Schon jetzt verwüsten die Forstarbeiten des Forsts ganze Areale, der Rückbau von Wegeschäden wird weitgehend der Natur überlassen. Die Murgschifferschaft hat den strikten Fokus auf Wirtschaftlichkeit und wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis an ihre Grenzen ausschöpfen.

Meine Befürchtungen:
- die Schäden am Waldgebiet um Enzklösterle werden umfangreicher,
- die Waldwege werden (noch) weniger gepflegt,
- das langfristige Projekt Bärlochkar wird zerstört, Erkenntnisse aus der "Urwaldisierung" werden nicht mehr vertieft
- in viel Ehrenamtsarbeit angelegte und gepflegte Pfade, Premium-/Wanderwege, Verweilstätten (z.B. Enzquelle, Rußhütte) kommen unter die Räder

Mein Kritikpunkt:
Die betroffene Kommune Enzklösterle wie auch die dortige Bevölkerung werden nicht auf Augenhöre involviert. Die Kommunikation seitens der Landesregierung/Forst wie auch Murgschifferschaft ist mehr als dürftig, hat ein arrogantes Gschmäckle und hinterlässt bei mir den Eindruck der Mauschelei.

67. Kommentar von :ohne Name 135698

Ein Nationalpark ist ein ausgedehntes Schutzgebiet,

mit dem Ziel eines langfristigen Schutzes und einer ungestörten Entwicklung von Ökosystemen. Und wir in Baden - Württemberg können nichts anderes als nach 10(!) Jahren diese Langfristigkeit unterbrechen, und lassen im Rahmen der Neustrukturierung Kern- und Entwicklungszonen aus dem Nationalpark rausfallen. In diesem Zeitraum ist eine Fichte nicht

mit dem Ziel eines langfristigen Schutzes und einer ungestörten Entwicklung von Ökosystemen.
Und wir in Baden - Württemberg können nichts anderes als nach 10(!) Jahren diese Langfristigkeit unterbrechen, und lassen im Rahmen der Neustrukturierung Kern- und Entwicklungszonen aus dem Nationalpark rausfallen. In diesem Zeitraum ist eine Fichte nicht einmal ihren Kinderschuhen entwachsen, da sie 300 Jahre alt werden könnte.
Dieses Vorhaben führt den Gedanken des Nationalparks ad absurdum und konterkariert dessen Schutzziele. Ein Nationalpark ist kein Naturschutzprojekt auf Zeit. Der Nutzen eines Nationalparks liegt nun einmal nicht in der klassischen Nutzung des Holzes, sondern in der Nutzung durch Forschung, aber auch Erholung des Menschen. Wie wollen wir eine natürliche Waldentwicklung beobachten können, wenn nach 10 Jahren schon wieder Teile rausfallen? Wie wollen wir uns ein Wissensreservoir für die Forschung, Medikamentenentwicklung, Klimaresiliente Wälder etc. bewahren, wenn bei uns in Baden-Württemberg 10 Jahre lang sind?
Es ist mir unverständlich, wie man auf diesen Gedanken kommen kann.
Baden – Württemberg ist deutschlandweit Schlusslicht in Bezug auf die Wildnisziele. Wir erreichen nur 0,21% der geforderten 2%. Und lassen dieses Ziel 2020 auch glorreich unerfüllt hinter uns. Jetzt hat man es auf 2030 verschoben. Werden wir es dann erreichen, mit einer „Klein in Klein“ Erweiterung? Mitnichten.
In den Pufferstreifen, die an Forst-BW abgegeben werden sollen, wurden in den letzten 10 Jahren Daten erhoben, die schlicht und ergreifend verloren, gehen, da der Nationalpark hier nicht mehr forschend tätig sein kann. 10 Jahre Arbeit für (fast) umsonst. Das sind Steuergelder!
Beziehungsweise wurde der Pufferstreifen, im Prinzip als Schonwald behandelt. Garantiert ForstBW eine Schonwaldartige Bewirtschaftung? Oder wird dann unser Wald im Sinne einer Bewirtschaftung von den schönen, dicken Tannen befreit?
Warum muss es an der Schwarzenbachtalsperre überhaupt einen Pufferstreifen geben? War dort jemand schon mal vor Ort? Meiner Meinung nach verhungert der Borkenkäfer dort, da es viel zu wenig Fichten gibt. Dort entsteht ein schöner Buchenwald. Den hätte ich gerne auch im Nationalpark, denn Deutschland hat eine Verantwortung für Buchenwälder.
Der Bereich im Südteil Ilgenbach, Buhlbach wird durch die Abgabe des Pufferstreifens an ForstBW schmäler. Das heißt der Teil ungestörter Waldentwicklung, wird schmäler und das Ziel einer ungestörten Entwicklung auf einer großen (!) Fläche in Nationalparken wird auch hier konterkariert.
Keine Frage, die Erweiterung des Nationalparks ist wichtig und muss eher heute als morgen kommen, aber die Grün-schwarze Landesregierung sollte sich ihrer Verantwortung nicht nur ihrer jetzigen Bürgergeneration bewusst sein, sondern auch deren Urenkeln und Ururenkeln. Denn gerade diese Generationen werden von unserem Nationalpark profitieren.