Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.
Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).
Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)
Kommentare
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Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger
Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger
1. Verbindliche Anliegerregelung
Anwohner und Gewerbetreibende mit Betriebsstätten Vor-Ort benötigen neben den Betretungs und Nutzungsrechten in der Managementzone im Langenbachtal aufgrund der besonderen Betroffenheit eine darüberhinausgehende
Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger
1. Verbindliche Anliegerregelung
Anwohner und Gewerbetreibende mit Betriebsstätten Vor-Ort benötigen neben den Betretungs und Nutzungsrechten in der Managementzone im Langenbachtal aufgrund der besonderen Betroffenheit eine darüberhinausgehende rechtlich bindende Anliegerregelung. Diese Regelung muss schriftlich fixiert sein. (siehe Vorschlag für Gesetzes Paragraf)
Es ist nicht akzeptabel die Anlieger, insbesondere die vollständig Umschlossenen in Ihren Häusern „einzusperren“.
2. Keine Einschränkungen für Wohn- und Gewerbenutzung der Anlieger
Wohn- und Gewerbetätigkeiten dürfen weder aktuell noch zukünftig durch die Erweiterung des Nationalparks eingeschränkt werden. Verbindliche Zusicherungen sind erforderlich. Ein Bestandsschutz reicht nicht aus. Es müssen auch Neu-An und Umbauten und Umnutzungen möglich sein.
3. Auflösung Konflikte Nationalpark / Windkraftanlagen
Verhinderung von Riegelbildung, Moorgebiet-Zerstörung, massiven Vogelflugkorridorkonflikten, Wildtierkorridor-Konflikten, massiven Artenschutzkonflikten, Gefährdung der Trinkwasserversorgung und weiteren Konflikten durch Windkraftanlagen vor Nationalpark durch Streichung von WF4 FDS (Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Nordschwarzwald). Es kommt durch die WF4 insbesondere im Zusammenspiel mit WF1 und Deponie zu einer Riegelwirkung vor dem Nationalpark die planerisch insbesondere im Umfeld von Vogelschutz, Natura 2000 Gebieten und dem Nationalpark unbedingt zu vermeiden ist. Siehe auch EuGH-Urteil C-66/23. Der Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie ist unvollständig.
Es ist für die örtliche Bevölkerung sehr schwer verständlich und, ehrlich gesagt, unerträglich, dass mit sehr hohem finanziellen Aufwand und erheblichen „Opfern“ der lokalen Bevölkerung auf der einen Murgtal-Seite durch die Nationalparkerweiterung alles dem Arten-, Wald- und Naturschutz untergeordnet wird und auf der anderen Seite des Tales ein durchgehender Windkraftriegel von Simmersfeld bis Freudenstadt geplant wird, der den Zielen des Nationalparks und der örtlichen Bevölkerung absolut zuwiderläuft - mit massiven Konflikten wie Riegelbildung, Moorgebiet-Zerstörung, massiven Artenschutzkonflikten, massiven Vogelflugkorridorkonflikten, Wildtierkorridor-Konflikten, Gefährdung der Trinkwasserversorgung, und Weiterem.
Das passt einfach nicht zusammen. Es geht hier nicht darum Artenschutz und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen, aber es muss einfach im Gesamtbild zumindest noch einigermaßen Sinn ergeben. Es muss durch die Streichung der WF4 FDS zumindest eine kleine Lücke erhalten bleiben und etwas Entlastung eintreten, um die Konflikte abzumildern.
4. Bessere lokale demokratische Einbindung
Dem Wegekonzept sollte in Zukunft die flächenbetroffene Gemeinde/Ortschaft bzw. deren demokratisch gewählte Vertretung zustimmen müssen. Diese kennt die örtlichen Gegebenheiten am besten. Insbesondere betrifft dies Baiersbronn inkl. seiner Ortschaften und Forbach. Der Nationalparkrat muss in Zukunft grundsätzlich öffentlich tagen.
5. Wichtige Wege dauerhaft offenhalten
Wichtige Wege, Straßen und Zufahrten müssen dauerhaft und uneingeschränkt zugänglich bleiben – sowohl für Anwohner als auch für Gewerbetreibende. Dies betrifft insbesondere auch die Verbindung zur Schwarzwaldhochstraße sowie weitere wichtige Routen für den Brandschutz und den Alltag. Es müssen an den bewohnten Bereichen auf allen Talseiten Rundwanderwege bereitstehen. Es müssen viel mehr Naturnahe Pfade bereitstehen.
6. Verbindliches Brandschutzkonzept mit benannten Verantwortlichen
Ein umfassendes, transparentes und rechtlich abgesichertes Brandschutzkonzept muss erstellt werden. Zuständige Personen und Verantwortlichkeiten sind klar zu benennen.
7. Hochwasserschutz
Durch die Erweiterung sollten keine zusätzlichen erheblichen Hochwasserrisiken entstehen. Zuständige Personen und Verantwortlichkeiten sind klar zu benennen.
8. Entwicklungsnationalpark bedeutet Entwicklungsnationalpark und nicht nichts tun
Der Nationalpark Schwarzwald ist ein Entwicklungs-Nationalpark. In den Erweiterungsflächen sollte im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen wo nötig durch aktivere Maßnahmen die Entwicklung zu einem klimastabilen Urwald beschleunigt werden. Abgestorbene Fichten sollten größtenteils genutzt und in vertretbarem Umfang geräumt werden, Klimastabile Arten aktiv gefördert werden. Ein großflächiges Absterben und einfach stehen lassen des Totholzes und Naturverjüngung, die hauptsächlich aus Fichten besteht darf sich nicht wiederholen.
9. Effektiveres Borkenkäfermanagement
Sämtliche bewohnten und gewerblich genutzten Bereiche müssen durch ausreichend breite Bereiche geschützt werden, um ästhetische Ansprüche und touristische Belange und den Brandschutz zu gewährleisten. Es gibt auch noch Änderungswünsche der Anlieger was die genaue Abgrenzung der Managementzone mit Betretungs und Nutzungsrechten anbetrifft, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
10. Rad und Reitwege und in gewissem Umfang Barrierefreiheit/Kinderwagenfreundlichkeit sicherstellen
Radfahren, Reiten und in einem Basisumfang Barrierefreiheit/Kinderwagenfreundlichkeit müssen im Nationalpark weiterhin möglich sein.
11. Sicherung der Infrastruktur und Wasserversorgung
Die Nutzung von Brunnen und anderen Wasserquellen muss rechtlich abgesichert werden, um die Wasserversorgung der Anwohner zu gewährleisten.
Strom, Wasser, Abwasser, Internet, Glasfaser muss dauerhaft sichergestellt sein.
12. Verpflichtung zur regelmäßigen Ortsbesichtigung durch Entscheidungsträger
Entscheidungsträger müssen regelmäßig die betroffenen Ortschaften besuchen, um die Gegebenheiten vor Ort persönlich zu verstehen und auf Anwohnerbedenken und konstruktive Vorschläge eingehen zu können. Der sehr positiv begonnene Austausch mit der örtlichen Bevölkerung sollte verstetigt werden.