Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Sondervermögen „Zukunftsfonds Wald“

Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ umfasst neun Paragrafen.

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Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“

Kommentare : zum Sondervermögen „Zukunftsfonds Wald“

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :andreasbt

Zweck, Errichtung

Der Verkauf der Anteile an der Murgschifferschaft ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Landes. ForstBW benötigt keine Entschädigung. Die Mittel müssen für notwendige Natur- und Umweltschutzprojekte eingesetzt werden.

2. Kommentar von :andreasbt

Verwaltung, Anlage der Mittel

Das Sondervermögen muss für Natur- und Umweltschutzprojekte eingesetzt werden. Um eine objektive Nutzung sicherzustellen, darf die Verwaltung nicht bei ForstBW liegen.

3. Kommentar von :andreasbt

Zuführung der Mittel aus dem Forstgrundstock

Hier sollten weitere Projekte (bspw. Bildungsprojekte im NLP, an Schulen, ......) vereinbart werden bzw. Mittel für hier genannte Projekte erhöht werden.

4. Kommentar von :andreasbt

Auflösung des Sondervermögens

Das Vermögen muss Natur- und Umweltschutzprojekten zufließen.

5. Kommentar von :Hans

Paragraf 4: Zuführung der Mittel aus dem Forstgrundstock

Angehende Forstwirte wissen, dass im Ausbildungsberuf Forstwirt neben der Nutzung des Waldes auch Natur- und Umweltschutz Teil der Ausbildung sind. Auch stehen ForstBW und die Landesforstverwaltung LFV ausgesprochenermaßen hinter einer Waldpädagogik im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE. Zudem weist das Landwirtschaftsministerium

Angehende Forstwirte wissen, dass im Ausbildungsberuf Forstwirt neben der Nutzung des Waldes auch Natur- und Umweltschutz Teil der Ausbildung sind. Auch stehen ForstBW und die Landesforstverwaltung LFV ausgesprochenermaßen hinter einer Waldpädagogik im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE. Zudem weist das Landwirtschaftsministerium MLR für alle Interessierten auf seiner Homepage auf die Bedeutung von Waldschutzgebieten hin, die der Erforschung von natürlichen Kreislauf- und Entwicklungsprozessen dienen, die Ökosystem- und Artenschutzfunktionen erfüllen und die gleichzeitig wertvolle Gen-Ressourcen sind.
Dass nun im Zuge der Erweiterung des Nationalparks die Erlöse aus dem Verkauf der Anteile des Landes an der Murgschifferschaft im Forstgrundstock vereinnahmt werden und so dem Zukunftsfond Wald zugute kommen, aus dessen Erträgen ForstBW ein Ausgleich für die infolge des Verkaufs der Landesanteile an der Murgschifferschaft entfallenden Gewinnausschüttungen zugeführt werden, ist schlüssig.
Dass jedoch nur ein kleiner Teil für den Ankauf von Moorflächen und für die Errichtung eines Tiergeheges bereitgestellt werden, verwundert.
Sollten MLR und ForstBW nicht nur theoretisch auf dem sprichwörtlich geduldigen Papier, sondern auch real der Unterstützung der Ökosystem- und Artenschutzfunktion von Waldschutzgebieten verpflichtet sein, so scheint es doch notwendig, dass die Leitung unseres Landwirtschaftsministeriums dies uns Bürgern und unseren nachfolgenden Generationen auch in der Praxis zeigt.
So könnten und sollten weitere Anteile der sich im Zuge der Erweiterung des Nationalparks ergebenden Einrichtung eines Zukunftsfonds Wald in weitere natur- und artenschutzfördernde Vorhaben investiert werden.

6. Kommentar von :Einheimischer

Paragraf 4: Zuführung der Mittel

Diese Zuführung von Mittel aus dem Verkauf der Anteile sollten nicht in ein Tiergehege fließen. Es bestehen schon mehrere Gehege in unmittelbarer Umgebung bzw. in der Nationalparkfläche. Sinnvoller wäre es auch die Gelder in die Stärkung der Infrastruktur der direkt betroffenen Anliegergemeinden zu investieren. Direkte Anliegergemeinden wären

Diese Zuführung von Mittel aus dem Verkauf der Anteile sollten nicht in ein Tiergehege fließen.
Es bestehen schon mehrere Gehege in unmittelbarer Umgebung bzw. in der Nationalparkfläche.
Sinnvoller wäre es auch die Gelder in die Stärkung der Infrastruktur der direkt betroffenen Anliegergemeinden zu investieren.
Direkte Anliegergemeinden wären Hundsbach/ Erbersbronn/Langenbachtal/
Schönmünzach.

7. Kommentar von :BBK

§4 Zuführung der Mittel

2 Mio € für ein Wildgehege im Nationalpark? Wildtiere zur Besucherbelustigung "artgerecht" einsperren? Noch "eine Spur (un) wilder" geht´s wohl nicht...! Den Ankauf von Moorflächen und vor allem eine Investition in die Renatunierung / Wiedervernässung von ehemaligen Hochmoorflächen ist dagegen in punkto Biodiversität und CO2-Speicherung eine

2 Mio € für ein Wildgehege im Nationalpark?
Wildtiere zur Besucherbelustigung "artgerecht" einsperren?
Noch "eine Spur (un) wilder" geht´s wohl nicht...!

Den Ankauf von Moorflächen und vor allem eine Investition in die Renatunierung / Wiedervernässung von ehemaligen Hochmoorflächen ist dagegen in punkto Biodiversität und CO2-Speicherung eine echte Investition in die Zukunft.

Kein anderes Ökosystem speichert so viel CO2 wie ein Moor - nicht einmal der Wald!

8. Kommentar von :ohne Name 136229
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
9. Kommentar von :Tina Frey

Fehlende langfristige Finanzierungssicherheit

Der Entwurf macht keine konkreten Aussagen zur langfristigen Finanzierung des Nationalparks – weder für Personal noch für Maßnahmen des Arten- und Klimaschutzes.
Die Summe des Sondervermögens ist zu niedrig angesetzt.

10. Kommentar von :Thomas Waldenspuhl

Förderung im Umkreis von 2000 Metern mit einem Jährlichen Budget von 350.000€ ist sehr kritisch auch im Sinne der Gleichbehandlung (vgl. auch vorgeschlagene gesetzliche Fixierung im §12 Abs. 3 des neuen NLP-Gesetzes.

Dieser Abschnitt einer dauerhaften Förderung mit der schwammigen Begründung im 2000 Meterkreis ist sehr kritisch zu sehen. Denn wie soll diese begründet werden, wenn ein Pufferstreifen von 500 Meter Schutz vor Borkenkäfer bietet. Wie ist diese Förderung mit der Gleichbehandlung von Bannwäldern in ganz Baden-Württemberg oder Klein-Privatwälder bei

Dieser Abschnitt einer dauerhaften Förderung mit der schwammigen Begründung im 2000 Meterkreis ist sehr kritisch zu sehen. Denn wie soll diese begründet werden, wenn ein Pufferstreifen von 500 Meter Schutz vor Borkenkäfer bietet. Wie ist diese Förderung mit der Gleichbehandlung von Bannwäldern in ganz Baden-Württemberg oder Klein-Privatwälder bei Borkenkäfergefahren zu bewerten. Bekommen diese dann auch eine Förderung?