Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :Ise

Ohne Kontrollen und Sanktionen ist dieses Gesetz sinnlos.

Die bisher gültigen Regelungen werden nicht kontrolliert und nicht sanktioniert. Was soll eine (sinnvolle) Verschärfung bringen, wenn der bisherige Status nicht umgesetzt wird?

6. Kommentar von :Nichtraucher0815

Erweiterung auf weitere öffentliche Orte

Hallo, die Rauchverbotszonen gehören ähnlich wie in Frankreich erweitert: - Schwimm - und Strandbäder - Bahnhöfe und Bushaltestellen - Außengastronomie - auf Volksfesten im Freien - in privaten Autos Kurzum: Rauchen sollte, wenn man schon so dumm ist und dies praktiziert, nur in der eigenen Wohnung und in speziellen Raucherlokalen

Hallo,

die Rauchverbotszonen gehören ähnlich wie in Frankreich erweitert:

- Schwimm - und Strandbäder
- Bahnhöfe und Bushaltestellen
- Außengastronomie
- auf Volksfesten im Freien
- in privaten Autos

Kurzum: Rauchen sollte, wenn man schon so dumm ist und dies praktiziert, nur in der eigenen Wohnung und in speziellen Raucherlokalen erlaubt sein.

Echter Nichtraucherschutz wäre Tabakwaren zu verbieten. Wenn der Staat es ernst meinen würde mit dem Nichtraucherschutz würde er auch die Raucher schützen durch ein Verbot. Manchmal muss man die Leute zwingen...an anderer Stelle macht der Staat dies ja auch wie die Corona-Pandemie gezeigt hat.

Grüße
J. Mika

5. Kommentar von :ohne Name 102114

Verboten über Verbote

Was soll man sich noch alles verbieten lassen?. Es ist öffentlicher Raum. Ich glaube nicht, daß Raucher oder E Raucher andere so dermaßen gefährden wie jemand der hasch konsumiert und high ist. Erstmal sollte man diese Richtlinien ändern. Wem es nicht passt soll die strasse wechseln oder sich woanderster hinstellen. Was atmen wir nicht Raucher

Was soll man sich noch alles verbieten lassen?.
Es ist öffentlicher Raum. Ich glaube nicht, daß Raucher oder E Raucher andere so dermaßen gefährden wie jemand der hasch konsumiert und high ist. Erstmal sollte man diese Richtlinien ändern.
Wem es nicht passt soll die strasse wechseln oder sich woanderster hinstellen. Was atmen wir nicht Raucher noch ein was schädlich ist? Ah Abgase andere aerosole vom Himmel. Es langt lasst jeden so leben wie er es möchte!.

4. Kommentar von :NoName007

Andere Bundesländer sind hier schon viel weiter als diese Neuregelung

Warum wird der Nichtraucherschutz nicht einfach deutschlandweit harmonisiert und an den aktuell schützendsten Regelungen ausgerichtet. Gerade Bayern ist hier doch ein tolles Vorbild. Statt dessen kommt der Verband DEHOGA wieder mit seinem Schutz der Eckkneipen usw. Am besten ist eine Lösung wie in weiteren Staaten der EU wie z.B. Schweden und auch

Warum wird der Nichtraucherschutz nicht einfach deutschlandweit harmonisiert und an den aktuell schützendsten Regelungen ausgerichtet. Gerade Bayern ist hier doch ein tolles Vorbild. Statt dessen kommt der Verband DEHOGA wieder mit seinem Schutz der Eckkneipen usw.
Am besten ist eine Lösung wie in weiteren Staaten der EU wie z.B. Schweden und auch Frankreich prescht nun gut voran. Weshalb hinken wir hier in Baden-Württemberg trotz der geplanten Neuregelung des Nichtraucherschutzes dann weiter hinterher?
Das führt nur zu Rauchertourismus in die Gastronomie und Freuzeitparks von Baden-Württemberg, was unweigerlich dazu führt, dass viele Nichtraucher dann keine Lust mehr haben, ihr Geld in der Gastro und diesen Freizeiteinrichtungen auszugeben. Weil man sich dort dann einfach nicht wohl fühlt und auch Kinder durch passives Rauchen geschädigt werden.
Weiter sollte der Gesundheitsschutz doch maximalen Vorrang haben.
Schade, denn eigentlich gefällt mir die weitere Politik der aktuellen Landesregierung.
Das Thema Nichtraucherschutz wurde leider der Raucherlobby geopfert, wenn das Gesetz nicht passend nachgebessert wird.

3. Kommentar von :NoName007
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2. Kommentar von :NoName007
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
1. Kommentar von :Armin

Schutz auch in Eingangsbereichen zwingend nötig

Das Nichtraucherschutzgesetz geht aus meiner Sicht nicht weit genug. In allen Bereichen ohne Ausnahmen, wird vor den Ein- und Ausgangsbereichen das Rauchen erlaubt, bzw. sind die Scher aufgestellt. Als Nichtraucher muss man nun durch diesen Rauchertunnel hindurch! Dies sehe ich als Asthma Erkrankter, der dazu noch auf den Zigarettenrauch

Das Nichtraucherschutzgesetz geht aus meiner Sicht nicht weit genug. In allen Bereichen ohne Ausnahmen, wird vor den Ein- und Ausgangsbereichen das Rauchen erlaubt, bzw. sind die Scher aufgestellt. Als Nichtraucher muss man nun durch diesen Rauchertunnel hindurch!
Dies sehe ich als Asthma Erkrankter, der dazu noch auf den Zigarettenrauch allergisch reagiert und Asthmaanfälle auslösen kann, sehr kritisch an.
Ich bin ehrenamtlich als 1. Vorsitzender im Sozialverband VdK, Ortsverband Kornwestheim aktiv. Mir sind leider sehr viele Menschen bekannt, die auch unter dieser Unart des Rauchens in den Ein- und Ausgangsbereichen leiden.
Uns allen gemein, wir müssen kurz vorher den Atem anhalten, im Rahmen unserer Möglichkeiten zügig uns durch den Rauchertunnel begeben.
Ich habe zu diesem Problem noch eine Gehbehinderung, was mir das zügig durch gehen oft sehr schwierig macht, oder sogar unmöglich.

Deswegen die Bitte an alle Politiker, verbieten Sie das Rauchen auch in den Ein- und Ausgangsbereichen, nur wenige Meter weg davon können die Raucher ihrem Laster frönen, aber nicht direkt neben und vor den Türen der Lokalitäten. Hier die Nichtraucher mit dem Qualm zuzusetzen ist eine Zumutung.

Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld bei allen Politikern die meinem Vorschlag hier unterstützen!