Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

187. Kommentar von :Passifist

Freiheit, Eigenverantwortung, selbst entscheiden usw.

Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine

Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine Musikveranstaltung genießen. Dann kommen wir dem Argument der freien Entscheidung erheblich näher.

Wo bitte kann ich frei entscheiden ob ich anderer Leute Abgase einatmen will oder nicht? Wo gibt es Rauchfreie Hotels, Ferienwohnung oder sonstige Unterkünfte in den ich rauchfrei Urlaub machen kann, auch am Swimmingpool an der bar oder am Badesee?
Auf welchem Portal sind rauchfreie Unterkünfte zu finden? Wo kann ich hin, wenn in einer heißen Sommernacht der Rauch meines Nachbarn in mein Schlafzimmer zieht, bei geschlossenem Fenster darin aber nicht zu schlafen ist mangels Frischluftzufuhr?
Was nützt mir meine Eigenverantwortung wenn ich gar nicht gefragt werde? Wer hat denn hier Rücksicht zu üben?

Wenn man die Argumente in diesem und auch anderen Foren so liest, gleichen sich diese irgendwann. Dabei komme ich zu dem Schluß, dass es durchaus einen großen Teil von vernünftigen Argumenten gibt. Aber auch einen bedenklich großen Anteil von Argumenten bei denen mir schon bange wird in was für einer Gesellschaft ich lebe.

Wir leben alle miteinander. Das heist für mich, ich kann nicht alles tun und machen was ich gern möchte. Ich muss auch in einem begrenzten Maß die Interessen meiner Mitmeschen tollerieren. Und das sehe für alle Bürger dieses Landes so.
Rücksicht und Tolleranz.
Wenn das bei allen funktioniert, dann bedarf es keiner Gesetze mehr!

186. Kommentar von :Passifist

Nichtraucher Schutzgesetz

Es mag ja ein guter Ansatz sein, die betroffenen Bürger, nämlich die in der Sucht gefangenen Rauchenden und die von deren Emmission betroffenen Mitmenschen, durch gesetzliche Regelungen vor gesundheilichen Gefahren schützen zu wollen. Die Praxis jedoch zeigt, dass solche Regelungen/ Gesetze ohne konsequente Kontrolle und Strafen niemanden wirklich

Es mag ja ein guter Ansatz sein, die betroffenen Bürger, nämlich die in der Sucht gefangenen Rauchenden und die von deren Emmission betroffenen Mitmenschen, durch gesetzliche Regelungen vor gesundheilichen Gefahren schützen zu wollen. Die Praxis jedoch zeigt, dass solche Regelungen/ Gesetze ohne konsequente Kontrolle und Strafen niemanden wirklich interresieren, bzw. diese beachtet werden. (BSP. Rauchfreie Bahnhöfe).
Wenn den Regierenden die Gesundheit ihrer Bürger wirklich so wichtig ist, dann muss die Problematik schon vorher angegangen werden, nähmlich bei der Herstellung und Verkauf von gesunheitsschädlichen Produkten von eben diesen Tabakwaren und anderem giftigen Zeug.
Bei 120 000 Todesopfern jährlich durch Tabkwaren, trägt jeder der durch die Herstellung, Handel und Beruf dabei Geld verdient eine Mitverantwort an deren Tod, auch Gesetze schaffende Politiker.

185. Kommentar von :ohne Name 137288

Nichtraucherschutzgesetz

Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen? Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt? Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung? Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig

Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen?
Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt?
Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung?

Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig und allein um die Umsetzung von individuellen Meinungen, die Lobbyisten (z.B. ProRauchfrei) und 'Bessermenschen' ihren Mitbürgern aufzwingen wollen.

Die schon stark schrumpfende Gastronomie bekommt so einen weiteren Todesstoß - aber das scheint nicht so wichtig zu sein, wie seine eigene Lebensanschauung durchzudrücken.

Insofern ein klares NEIN zu jeglicher Verschärfung des Nichtraucherschutzes.

184. Kommentar von :M. Schaber

Nichtraucherschutzgesetz

Und weiter geht’s mit Regulieren und Verbieten, wir sind mündige Bürger und wollen selbst entscheiden. Jeder Ladeninhaber sollte entscheiden ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht und jeder Kunde kann dann entscheiden ob er in das Geschäft möchte oder nicht. Das neue Wahlgesetz in Baden-Württemberg das 2022 neu beschlossen wurde hat die

Und weiter geht’s mit Regulieren und Verbieten, wir sind mündige Bürger und wollen selbst entscheiden. Jeder Ladeninhaber sollte entscheiden ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht und jeder Kunde kann dann entscheiden ob er in das Geschäft möchte oder nicht. Das neue Wahlgesetz in Baden-Württemberg das 2022 neu beschlossen wurde hat die Auswirkung dass bei den nächsten Landtagswahlen 2026 ca. 200 neue zusätzliche Stellen für Landtagsabgeordnete geschaffen werden. Das sollte überdacht werden. Immer weniger die den Karren ziehen und immer mehr die auf dem Karren sitzen und regulieren wollen.

183. Kommentar von :Julian Beier

Besserer Nichtraucherschutz: WHO Framework Convention on Tobacco Control und Empfehlung des Rates der EU vom 3. Dezember 2024 über rauch- und aerosolfreie Umgebungen (C/2024/7425) umsetzen!

Das grundsätzliche Anliegen der Landesregierung, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter zu stärken, ist begrüßenswert. Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf jedoch noch nicht den notwendigen

Das grundsätzliche Anliegen der Landesregierung, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter zu stärken, ist begrüßenswert.

Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf jedoch noch nicht den notwendigen umfassenden Schutz vor gesundheitsschädlichem Rauch in allen öffentlichen Innenräumen, an allen Arbeitsplätzen in Innenräumen, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten im Freien vor, vgl. FCTC-Leitlinien.

Ausführlich hat der qualifizierte Verbraucherverband Pro Rauchfrei e.V. Stellung genommen (https://pro-rauchfrei.de/wp-content/uploads/2025/07/Pro-Rauchfrei-Stellungnahme-zum-baden-wuerttembergsichen-Landesnichtraucherschutzgesetz.pdf) und einen eigenen, verbesserten Gesetzesentwurf vorgelegt (https://pro-rauchfrei.de/wp-content/uploads/2025/07/250728-Pro-Rauchfrei-Muster-Landesnichtraucherschutzgesetz.pdf).

182. Kommentar von :Billy821

Landesnichtraucherschutzgesetz

Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht. Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150

Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht.
Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150 Sitzplätzen und ein Nebenzimmer mit 40 Sitzplätzen wo geraucht werden darf.
Ich habe Sky und DAZN und die Spiele kann ich sowohl im Raucherbereich als auch im Nichtraucherbereich zeigen.
Somit kann jeder Gast entscheiden, wo er Fußball schauen möchte.

Lasst doch die kleinen Raucherkneipen leben und das meist viel kleinere Nebenzimmer für die rauchende Bevölkerung.

Vielen Dank

181. Kommentar von :Eu

Alten- und Pflegeheime bitte ausnahmslos rauchfrei!

Immer noch darf dort geraucht werden. Begründung: Die Zimmer der Bewohner seien deren Privaträume. Bleibt der Qualm nun etwa in den Zimmern? Muss dort kein Personal hinein?

180. Kommentar von :Eu

DEHOGA hatte 2006 massiv gelogen

Ungefähr 2006 vor den Nichtraucherschutzgesetzen hatte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) behauptet, ein Drittel aller Plätze in Gaststätten seien gemäß Forderung des Bundesgesundheitsministeriums rauchfrei. Dazu hatte der DEHOGA in angebliche 100 000 Verbandszeitungen einen Fragebogen eingelegt. Es gab 3000 Rückläufer. Davon

Ungefähr 2006 vor den Nichtraucherschutzgesetzen hatte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) behauptet, ein Drittel aller Plätze in Gaststätten seien gemäß Forderung des Bundesgesundheitsministeriums rauchfrei. Dazu hatte der DEHOGA in angebliche 100 000 Verbandszeitungen einen Fragebogen eingelegt. Es gab 3000 Rückläufer. Davon berichteten 1000, ihre Gaststätten seien rauchfrei. Punktsieg rief der DEHOGA!

Bei einer Totalerhebung einer Nichtraucherinitiative über alle Gaststätten in München wurde dies widerlegt. Zudem: Die 100 000 Zeitungen gab es gar nicht. Eine anschließende Untersuchung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte, dass die Meldung des DEHOGA überhaupt nicht stimmte.

https://www.nichtraucherschutz.de/wp-content/uploads/2021/04/Nichtraucher-Info-62-April-2006.pdf

179. Kommentar von :137258

Ein klares NEIN

Ich schließe mich einigen meiner Vorrednern an, denn hier gibt es nur eins zu sagen, jeder kann selbst entscheiden ob und in welchem Maße er sich dem Risiko des passiven Rauchens aussetzt. Wir reden hier nicht von öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Ämtern sondern Orte des öffentlichen Lebens, und warum sollen nun wieder Raucher eingeschränkt

Ich schließe mich einigen meiner Vorrednern an, denn hier gibt es nur eins zu sagen, jeder kann selbst entscheiden ob und in welchem Maße er sich dem Risiko des passiven Rauchens aussetzt. Wir reden hier nicht von öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Ämtern sondern Orte des öffentlichen Lebens, und warum sollen nun wieder Raucher eingeschränkt werden. Ganz zum Schweigen von den finanziellen Einbrüchen in manchen Branchen! Hier leiden doch nur wieder die, die schon seit Jahren geknechtet werden von allen Seiten was die Gesetzgebung angeht.
Ich bin definitiv gegen diesen Entwurf!

178. Kommentar von :ohne Name 137255

Örtlichkeiten im Freien

Ich vermisse in dem Gesetzentwurf Örtlichkeiten im Freien, wie beispielsweise Fußballstadien. Hier hat man oftmals (speziell bei Sitzplätzen) keine Möglichkeit, dem Rauch zu entfliehen, sodass man diesem mehrere Stunden ausgesetzt ist.