Wir haben auf die Beiträge geantwortet, bei denen wir Anregungen für die Themenlandkarte übernommen haben. Ansonsten wurde auf Kommentare nur dann geantwortet, wenn Sachverhalte klargestellt oder vermittelt werden sollten. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf jeden Kommentar reagiert werden kann.
Regionalverbände
11 von 12 Regionalverbänden in BW haben eine unzureichende demokratische Legitimation. Die Belange des Klimaschutzes kommen in den Regionalversammlungen regelmäßig zu kurz.
Ausnahme ist der VRS mit dem direkt gewählten Regionalparlament. Dieses sollte sich aber klar zu klimapolitischen Zielen bekennen (Klimaneutralität 2035) und dies in seine
11 von 12 Regionalverbänden in BW haben eine unzureichende demokratische Legitimation. Die Belange des Klimaschutzes kommen in den Regionalversammlungen regelmäßig zu kurz.
Ausnahme ist der VRS mit dem direkt gewählten Regionalparlament. Dieses sollte sich aber klar zu klimapolitischen Zielen bekennen (Klimaneutralität 2035) und dies in seine Verwaltungstätigkeit aufnehmen.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:
„Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart wird direkt gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen der übrigen elf Regionalverbände werden von den demokratisch legitimierten Mitgliedern der Kreistage und den Landräten sowie den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise im jeweiligen Verbandsgebiet gewählt. Regionalplanungen sind daher demokratisch legitimiert.
Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive wird die Öffentlichkeit über die bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren hinaus informiert und einbezogen. Die Regionale Planungsoffensive wird dazu von einer dialogischen Bürgerbeteiligung begleitet. Die erste Stufe bildete die hier erfolgte Online-Beteiligung. In einer zweiten Stufe sollen im Jahr 2023 ein landesweites Bürgerforum und jeweils regionale Bürgerforen stattfinden.
Darüber hinaus werden die Öffentlichkeit, von den Planungen berührte Städte und Gemeinden, Landkreise, weitere öffentliche Stellen sowie Naturschutzvereinigungen und andere Verbände in den Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne von den Regionalverbänden umfassend beteiligt. Auf diese Weise können private und öffentliche Belange in die Verfahren eingebracht werden. Diese werden gegeneinander und untereinander mit dem ihnen in der konkreten planerischen Konstellation jeweils zukommenden Gewicht abgewogen. Die Regionalversammlung bzw. Verbandsversammlung beschließt auf Grundlage einer Gesamtabwägung den Regionalplan mit Begründung als Satzung.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Gemeinden als Handlanger?
Wenn politisch eine Beteiligung der Kommunen und BürgerInnen gewünscht wird - dann aber bereits bei der Erstellung des Regionalplans. Alles andere ist zutiefst undemokratisch.
Bedenken Sie auch: Gerade kleine Kommunen sind mit der Bauleitplanung völlig überfordert, personell wie finanziell.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
das ist genau das, was nun passiert. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:
„Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart wird direkt gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen der übrigen elf Regionalverbände werden von den demokratisch legitimierten Mitgliedern der Kreistage und den Landräten sowie den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise im jeweiligen Verbandsgebiet gewählt. Regionalplanungen sind daher demokratisch legitimiert.
Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive wird die Öffentlichkeit über die bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren hinaus informiert und einbezogen. Die Regionale Planungsoffensive wird dazu von einer dialogischen Bürgerbeteiligung begleitet. Die erste Stufe bildete die hier erfolgte Online-Beteiligung. In einer zweiten Stufe sollen im Jahr 2023 ein landesweites Bürgerforum und jeweils regionale Bürgerforen stattfinden.
Darüber hinaus werden die Öffentlichkeit, von den Planungen berührte Städte und Gemeinden, Landkreise, weitere öffentliche Stellen sowie Naturschutzvereinigungen und andere Verbände in den Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne von den Regionalverbänden umfassend beteiligt. Auf diese Weise können private und öffentliche Belange in die Verfahren eingebracht werden. Diese werden gegeneinander und untereinander mit dem ihnen in der konkreten planerischen Konstellation jeweils zukommenden Gewicht abgewogen. Die Regionalversammlung bzw. Verbandsversammlung beschließt auf Grundlage einer Gesamtabwägung den Regionalplan mit Begründung als Satzung.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Keine Gemeinderatsbeschlüsse oder Bürgerentscheide gegen den Regionalplan
Das geht doch wohl garnicht, irgendwelche Herren und Damen entscheiden über die Gemeinden hinweg!!!
Welche Funktion hat den dann vor Ort noch der BM & die Gemeinderäte.
Die politischen Funktionen entfernen sich doch immer mehr von den Bürgern, viel zu viele Personen sitzen in den Verwaltungen und verwalten... verwalten... verwalten.....
Die Bürger
Das geht doch wohl garnicht, irgendwelche Herren und Damen entscheiden über die Gemeinden hinweg!!!
Welche Funktion hat den dann vor Ort noch der BM & die Gemeinderäte.
Die politischen Funktionen entfernen sich doch immer mehr von den Bürgern, viel zu viele Personen sitzen in den Verwaltungen und verwalten... verwalten... verwalten.....
Die Bürger müssen mit ins Boot!
Warum geht eigentlich die Polititk nicht voraus und bringt auf Ihre Dächer
Photovoltaik?
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:
„Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart wird direkt gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen der übrigen elf Regionalverbände werden von den demokratisch legitimierten Mitgliedern der Kreistage und den Landräten sowie den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise im jeweiligen Verbandsgebiet gewählt. Regionalplanungen sind daher demokratisch legitimiert.
Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive wird die Öffentlichkeit über die bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren hinaus informiert und einbezogen. Die Regionale Planungsoffensive wird dazu von einer dialogischen Bürgerbeteiligung begleitet. Die erste Stufe bildete die hier erfolgte Online-Beteiligung. In einer zweiten Stufe sollen im Jahr 2023 ein landesweites Bürgerforum und jeweils regionale Bürgerforen stattfinden.
Darüber hinaus werden die Öffentlichkeit, von den Planungen berührte Städte und Gemeinden, Landkreise, weitere öffentliche Stellen sowie Naturschutzvereinigungen und andere Verbände in den Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne von den Regionalverbänden umfassend beteiligt. Auf diese Weise können private und öffentliche Belange in die Verfahren eingebracht werden. Diese werden gegeneinander und untereinander mit dem ihnen in der konkreten planerischen Konstellation jeweils zukommenden Gewicht abgewogen. Die Regionalversammlung bzw. Verbandsversammlung beschließt auf Grundlage einer Gesamtabwägung den Regionalplan mit Begründung als Satzung.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Beteiligung
Die Kommunen werden nicht beteiligt sondern erpresst, die Projektierer zu unterstützen. Es ist schlichtweg lächerlich zu behaupten, die Kommunen könnten frei nach dem Willen der eigenen Bevölkerung entscheiden.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:
„Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart wird direkt gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen der übrigen elf Regionalverbände werden von den demokratisch legitimierten Mitgliedern der Kreistage und den Landräten sowie den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise im jeweiligen Verbandsgebiet gewählt. Regionalplanungen sind daher demokratisch legitimiert.
Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive wird die Öffentlichkeit über die bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren hinaus informiert und einbezogen. Die Regionale Planungsoffensive wird dazu von einer dialogischen Bürgerbeteiligung begleitet. Die erste Stufe bildete die hier erfolgte Online-Beteiligung. In einer zweiten Stufe sollen im Jahr 2023 ein landesweites Bürgerforum und jeweils regionale Bürgerforen stattfinden.
Darüber hinaus werden die Öffentlichkeit, von den Planungen berührte Städte und Gemeinden, Landkreise, weitere öffentliche Stellen sowie Naturschutzvereinigungen und andere Verbände in den Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne von den Regionalverbänden umfassend beteiligt. Auf diese Weise können private und öffentliche Belange in die Verfahren eingebracht werden. Diese werden gegeneinander und untereinander mit dem ihnen in der konkreten planerischen Konstellation jeweils zukommenden Gewicht abgewogen. Die Regionalversammlung bzw. Verbandsversammlung beschließt auf Grundlage einer Gesamtabwägung den Regionalplan mit Begründung als Satzung.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Keine Gemeinderatsbeschlüsse gegen den Regionalplan
Dies ist undemokratisch und hat mit Einbeziehung der Gemeinden und der Bürger nichts zu tun.
Utopische Richtlinien für PV auf Gründächern in Heidelberg
Auf bestehenden Gründächern in Heidelberg gibt es nur eine Förderung, wenn das erfüllt ist:
- nicht mehr als 60% des Gründachs überbauen
- Abstand zwischen Solarmodulreihen mindestens 50cm
- minimaler Abstand der Modulunterkante über dem Substrat beträgt 35cm
Vor allem der letzte Punkt ist technisch bei Bestandsdächern unmöglich!
Letztli
Auf bestehenden Gründächern in Heidelberg gibt es nur eine Förderung, wenn das erfüllt ist:
- nicht mehr als 60% des Gründachs überbauen
- Abstand zwischen Solarmodulreihen mindestens 50cm
- minimaler Abstand der Modulunterkante über dem Substrat beträgt 35cm
Vor allem der letzte Punkt ist technisch bei Bestandsdächern unmöglich!
Letztlich können diese Anforderungen maximal von gewerblichen Gebäuden genutzt werden.
Kommunen proaktiv in Planung über ausreichende Kommunikation einbinden
Bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Wind oder PV-Freiflächen spielen die Kommunen eine enorme Rolle. Sie werden zwar im Rahmen der Regionalplanverfahren als Träger öffentlicher Belange in den Abstimmungsprozess mit eingebunden, viele Kommunen können die vorgelegten Flächenkulissen häufig jedoch gar nicht hinreichend beurteilen, weil ihnen
Bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Wind oder PV-Freiflächen spielen die Kommunen eine enorme Rolle. Sie werden zwar im Rahmen der Regionalplanverfahren als Träger öffentlicher Belange in den Abstimmungsprozess mit eingebunden, viele Kommunen können die vorgelegten Flächenkulissen häufig jedoch gar nicht hinreichend beurteilen, weil ihnen schlicht die dafür notwendigen Informationen und Bewertungskriterien fehlen. Sehr viele baden-württembergische Kommunen kommen mit diesen Themen Windenergie oder PV-Freiflächenanlagen zum allerersten Mal in Berührung. Dies sind für Kommunalverwaltungen, wie Gemeinderäte sehr fremde Themen. Gleichzeitig bergen diese Themen aber einerseits erhebliches Konfliktpotenzial (Bürgerinitiativen, Nachbarschafts- und Dorffrieden gefährdet), andererseits enorme Wertschöpfungspotenziale (lokale Wertschöpfung über mögliche Pacht- oder Beteiligungseinnahmen). All diese Aspekte können Kommunen nicht beurteilen, wenn sie diese Flächenkulissen vorgelegt bekommen. Bevor Kommunen mit diesen Flächenkulissen konfrontiert werden, sollten die dortigen Verantwortlichen hinreichend aufgeklärt und informiert werden, um diese vorgelegten Flächenkulissen überhaupt beurteilen zu können. Es braucht daher schnellstmöglich eine Informations- und Aufklärungs-Offensive durch das Land und seine Regionalverbände.
Rolf Pfeifer
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
wir haben den Punkt „Kommunen brauchen Information und Aufklärung“ aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Die Rolle der Kommunen neu denken
Die Kommunen müssen sich wieder auf ihre eigentliche Rolle nach dem Grundgesetz besinnen, das den Schutz und die Fürsorge für den Bürger beinhalten muss. Daraus folgt aus dem Bundesnaturschutzgesetz:
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(1) Natur
Die Kommunen müssen sich wieder auf ihre eigentliche Rolle nach dem Grundgesetz besinnen, das den Schutz und die Fürsorge für den Bürger beinhalten muss. Daraus folgt aus dem Bundesnaturschutzgesetz:
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Eine Industrialisierung der Kulturlandschaften mit Windindustrieanlagen und Photovoltaikpaneele mit einer gesicherten Leistung von 1 % oder gar 0 % der Nennleistung ist mit diesen Schutzzielen nicht vereinbar.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Herr Nägele,
fast die Hälfte des in Deutschland produzierten Stroms kommt aus den Erneuerbaren Energien. Deshalb verstehen wir Ihren letzten Absatz nicht.
In der Tat muss man aber zwischen Naturschutz und Flächenbedarf für PV und Windkraft abwägen. Das machen die Verantwortlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Beschaffenheit vom Gebäudebedachungen
Kommunen dürfen Regelungen zur Form und Farbe der Dächer treffen.
Kommunen sollten viel mehr eine Wärme-Emmissionsabgabe erlassen für alle ungenutzten Dächer in der Kommune. Denn die Erwärmung der Dachflächen ist enorm. Gründächer, Solar- und Photovoltaik-Nutzung soll gefördert werden.
Dann wäre der ein oder andere Flächphotovoktaik-Wahnsinn
Kommunen dürfen Regelungen zur Form und Farbe der Dächer treffen.
Kommunen sollten viel mehr eine Wärme-Emmissionsabgabe erlassen für alle ungenutzten Dächer in der Kommune. Denn die Erwärmung der Dachflächen ist enorm. Gründächer, Solar- und Photovoltaik-Nutzung soll gefördert werden.
Dann wäre der ein oder andere Flächphotovoktaik-Wahnsinn überflüssig.
Kommunale Prioritätenliste
Immer mehr Kommunen planen die Anzahl von Freiflächenparks einzuschränken und z.B. nur einen Park/Jahr zuzulassen.
Auf der einen Seite ist es verständlich, dass die Landschaft nicht zu gepflastert werden soll, aber ich meine, das kann man dann machen, wenn man erst einmal einige Flächen in der Umsetzung hat. Es gibt so viele Hinderungsgründe, dass
Immer mehr Kommunen planen die Anzahl von Freiflächenparks einzuschränken und z.B. nur einen Park/Jahr zuzulassen.
Auf der einen Seite ist es verständlich, dass die Landschaft nicht zu gepflastert werden soll, aber ich meine, das kann man dann machen, wenn man erst einmal einige Flächen in der Umsetzung hat. Es gibt so viele Hinderungsgründe, dass wir so die Energiewende niemals voranbringen werden.