Ankündigung einer Dialogischen Bürgerbeteiligung

Bürgerforum zur CO2-Speicherung

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Die Landesregierung beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informierte das Staatsministerium die Öffentlichkeit am 14. Oktober 2026 darüber, zum geplanten Gesetzgebungsprozess zur möglichen Speicherung unvermeidbarer oder nur schwer vermeidbarer CO2-Emissionen eine Dialogische Bürgerbeteiligung in Form eine Bürgerforums durchzuführen. Das Bürgerforum soll zeitgleich zur Anhörung der Verbände stattfinden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026: Bürgerforum zur CO2-Speicherung

Die Einladungen an die so ausgelosten Teilnehmenden werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet.

Nähere Informationen zum Losverfahren und der darauf folgenden Auswahl der Teilnehmenden:

Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl

Fragen zum Verfahren der Dialogischen Bürgerbeteiligung kann die Servicestelle Bürgerbeteiligung beantworten. Die Servicestelle konzipiert das Verfahren und führt es durch.