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Das Gesetz soll das Ergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen.

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Mit dem Gesetzentwurf soll das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Im Einzelnen bedeutet dies:

Der Gesetzentwurf ist auch den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände sowie den kommunalen Landesverbänden im Rahmen der Anhörungsverfahren nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG zugegangen. Diese Organisationen und Verbände haben Gelegenheit erhalten, bis spätestens 29. Juli 2026 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

  • Die lineare Anpassung soll zum 1. April 2026 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent betragen.
  • Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um 30 Euro.
  • Die Wechselschichtzulage soll entsprechend der Regelung im Tarifbereich zum 1. April 2026 auf 200 Euro angehoben werden; die Schichtzulagen sollen um 150 Prozent erhöht werden. Beamtinnen und Beamte im Krankenpflegedienst sollen künftig 187,50 Euro erhalten.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 29. Juli 2026 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

26. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
29. Kommentar von :ohne Name 98625

Verfassungsfeindlicher Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren, so langsam stellt sich einem die Frage wie weit die Ignoranz geltender Verfassungsrechtsprechung gehen kann. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgericht aus September letzten Jahres erfordert klipp und klar die Einhaltung der Mindestbesoldung, die sich ausschließlich auf die Besoldung des Beamten beziehen […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

so langsam stellt sich einem die Frage wie weit die Ignoranz geltender Verfassungsrechtsprechung gehen kann. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgericht aus September letzten Jahres erfordert klipp und klar die Einhaltung der Mindestbesoldung, die sich ausschließlich auf die Besoldung des Beamten beziehen kann. Hierbei dürfen schlicht keine fiktiven Annahmen weiterer Einkünfte getroffen werden. Der Beamte soll kein Diener zweier Herren werden. Ihm/Ihr und seiner/Ihrer Familie ist eine dem Amt entsprechende Besoldung zu gewähren. Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens ist eine bewusste Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben und eine Schande, dass hier auf Kosten seiner eigenen Leute das Grundgesetz für das hier jeder einstehen muss und sollte mit Füßen getreten wird. Schafft das fiktive Partnereinkommen wieder ab und kommt auf den Boden unserer Verfassung zurück!

28. Kommentar von :Holger_S

Bitte um dringende Überarbeitung des DuZ

Als Feuerwehrbeamter im 24h Schichtdienst bekomme ich für eine Nacht, die ich nicht zuhause bei meiner Familie verbringe ganze 12€ mehr. Ein verpasstes Weihnachtsfest bringt mir ca. 40€ zusätzlich. Wertschätzung und Nachwuchsgewinnung sieht meiner Meinung nach anders aus und ich frage mich, wer in Zukunft noch solche Jobs machen wird. Gerade im […]

Als Feuerwehrbeamter im 24h Schichtdienst bekomme ich für eine Nacht, die ich nicht zuhause bei meiner Familie verbringe ganze 12€ mehr.
Ein verpasstes Weihnachtsfest bringt mir ca. 40€ zusätzlich.
Wertschätzung und Nachwuchsgewinnung sieht meiner Meinung nach anders aus und ich frage mich, wer in Zukunft noch solche Jobs machen wird.
Gerade im Bereich Sonn-/ Feiertagszuschüsse ist BW ziemlich weit hinter einigen anderen Bundesländern angesiedelt und es bedarf dringender Verbesserung.

27. Kommentar von :Weitblick

Schichtdienst finanziell immer unattraktiver

Sehr geehrte Damen und Herren,nachdem ich mir den Entwurf angeschaut habe, musste ich mit Bedauern feststellen, dass die Schichtzulagen - auf lange Sicht betrachtet - weiterhin nicht im gleichen Maße angehoben werden wie die sonstigen Besoldungsbestandteile. Im Vergleich mit den Zulagen aus 2013 handelt es sich bei den geplanten Anhebungen in […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich mir den Entwurf angeschaut habe, musste ich mit Bedauern feststellen, dass die Schichtzulagen - auf lange Sicht betrachtet - weiterhin nicht im gleichen Maße angehoben werden wie die sonstigen Besoldungsbestandteile. Im Vergleich mit den Zulagen aus 2013 handelt es sich bei den geplanten Anhebungen in Artikel 6 teilweise um Centbeträge pro Stunde. Hier haben Sie, betrachtet man den Zeitraum von 2013 bis 2028, nicht einmal einen Inflationsausgleich geplant.

Auch wenn der Schichtdienst in einigen Bereichen unvermeidbar ist, so stellt er doch eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit und das Sozialleben dar.

Vor dem Hintergrund, dass die Schichtzulagen anteilig am Gesamtverdienst einen immer geringeren Teil ausmachen, büßt der Schichtdienst aus meiner Sicht weiterhin und zunehmend an finanzieller Attraktivität ein und ich bin mir unsicher, ob die absehbaren Konsequenzen dieser "Lenkungsmaßnahme" gewünscht sind.

Ich würde mir einen Inflationsausgleich, bemessen an dem Zeitraum und ausgehend der Zulagen von 2013 bis 2028 sowie die Streichung von § 17 (4) EZulVO wünschen, um den Schichtdienst nicht zu benachteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

19. Kommentar von :Hinsberg30

Dienst- und Versorgungsbezüge

Da Steinheim außerordentliche Schulden machen muss, sollte man einmalig auf die Anhebung der Bezüge verzichten. Das wäre ein mutiges Zeichen, dass wir alle zur Verringerung der Schulden beitragen wollen.

25. Kommentar von :No Trespassing

WERTschätzung

Für 41 Stunden ist das echt nicht viel was wir bekommen. Bleiben schon lange hinter der Industrie zurück. Und selbst der TVÖD entwickelt sich besser als der TV-L an dem wir uns orientieren. Runter auf maximal 40 Stunden bei gleichzeitiger Erhöhung in der Größenordnung (mehr wäre besser) wäre ein Schritt in die richtige Richtung

24. Kommentar von :MEA

Uiuiuiui...

Ich sehe teure Zeiten auf Baden Württemberg zusteuern. Das fiktive Partnereinkommen hat keine Bestandskraft. Bundesverfassungsgericht konkretisiert dies: Der Staat muss Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt gewähren, der sich an der vierköpfigen Familie als Regelfamilie orientiert. Das wird künftig für ordentliche […]

Ich sehe teure Zeiten auf Baden Württemberg zusteuern. Das fiktive Partnereinkommen hat keine Bestandskraft. Bundesverfassungsgericht konkretisiert dies: Der Staat muss Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt gewähren, der sich an der vierköpfigen Familie als Regelfamilie orientiert. Das wird künftig für ordentliche Nachzahlungen sorgen. Wenn alle Probleme ausgesessen werden, verlagert man diese nur nach hinten. Dann folgt der riesen Knall. Und werden unsere 41 Stunden Wochen überhaupt gewertet? Beachtet man die erhöhte Arbeitszeit, fallen wir bei dem erhöhten Arbeitsaufwand auf einen sehr niedrigen Stundensatz. Dobrindt möchte nun die Bundesalimentation nochmal überarbeiten. Da bin ich wirklich sehr gespannt, ob eine mögliche Überarbeitung auch für Baden Württemberg in Frage kommt...

21. Kommentar von :Eckhard

Angemessene Alimentation

  • Ich bin zum 1.11.2021 als Landesbeamter mit A 9 + Z nach über 48 Dienstjahren in Pension gegangen. Die pensionsberechtigte Zulage hatte ich über 19 Jahre lang. Mit der Einführung des Vier-Säulen-Modells zum 1.12.2022 wurde die Bewertung vergleichbarer Ämter im aktiven Dienst angehoben. Dadurch wurde eine höhere Besoldungs- und spätere […]
  • Ich bin zum 1.11.2021 als Landesbeamter mit A 9 + Z nach über 48 Dienstjahren in Pension gegangen. Die pensionsberechtigte Zulage hatte ich über 19 Jahre lang. Mit der Einführung des Vier-Säulen-Modells zum 1.12.2022 wurde die Bewertung vergleichbarer Ämter im aktiven Dienst angehoben. Dadurch wurde eine höhere Besoldungs- und spätere Versorgungsgrundlage geschaffen. Versorgungsempfänger, die nur kurze Zeit vor Inkrafttreten dieser strukturellen Neubewertung in den Ruhestand getreten sind, nehmen an dieser Verbesserung jedoch nicht teil.

  • Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Wahrung des Vertrauensschutzes muss meiner Ansicht nach eine Übergangsregelung geschaffen werden mit einer ruhegehaltsfähigen Ausgleichszulage.

  • Es kann vom gesunden Menschenverstand her nicht sein, dass ein Neupensionär als Amtsinspektor ohne Zulage, der im Berufsleben weniger Verantwortung hatte, eine höhere Pension erhält, als ein Bestandspensionär der sich die Zulage durch eine höherwertige Stelle über 19 Jahre verdienen mußte.

 

22. Kommentar von :Mitz88

Dann verzichtet bitte auf eine Diätenerhöhung

Wenn wir schon sparen müssen, dann fangt bitte bei euch selber an. Verzichtet ihr auf eure Diäten, verkleinert den Landtag, weil Bürokratieabbau könnt ihr sowieso nicht.

Was ist nur aus diesem Land geworden, dass es versucht, seine Beamten so niederzudrücken? Die die den Karren am Laufen halten.

12. Kommentar von :BerndK140317

Zulage § 52 Landesbsoldungsgesetz

Im Koalitionsvertrag wurd auf Seite 149 wurde festgelegt die Zulage für die Prüfungsdienste anzuheben - schon vergessen.

Ganz schwach