Beratungsgutscheine

Gut beraten!

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Ballon mit der Aufschrift: Frau und Beruf

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen sich aktiv einbringen und engagieren, um ihr Umfeld als lebenswerten Ort zu gestalten. Um dieses Engagement zu unterstützen, wurde das Förderprogramm „Gut beraten!“ entwickelt. Dabei können zivilgesellschaftliche Initiativen Beratungsgutscheine beantragen. Diese Form der Unterstützung soll es ermöglichen, eigene Ansätze und Ideen zu gesellschaftlichen und politischen Themen am Wohnort zu entwickeln und umzusetzen.

Aktuelle gesellschaftspolitische Themen spielen immer häufiger eine große Rolle bei der Frage, wie sich Quartiere entwickeln. Wie kann ein soziales, generationenübergreifendes Miteinander entstehen? Wie können wir ländliche Gebiete als lebenswerte Orte erhalten? Wie kann eine klimaschonende und lokale Mobilitäts- oder Energiewende gelingen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich Bürgerinnen und Bürger in Initiativen, Arbeitskreisen oder Vereinen.

Am Wohnort einbringen und mitentscheiden

Das Land Baden-Württemberg sieht in diesen Ideen und dem Engagement der Menschen vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung unseres Bundeslandes. Deshalb fördert die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung mit dem Förderprogramm „Gut Beraten!“ zivilgesellschaftliche Initiativen. Das Programm soll ermöglichen, dass zivilgesellschaftliche Gruppen sich zu gesellschaftlichen und politischen Themen in ihrem Wohnort einbringen, mitmachen, mitreden und mitentscheiden können. Themenschwerpunkte der Förderung sind die Felder „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“,  und „Mobilität“ sowie „Energie und Klimaschutz“.

Die Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der fördernden Ministerien, der Allianz für Beteiligung sowie fachlich versierten Persönlichkeiten besteht, schlägt nach Sichtung der eingegangenen Anträge geeignet erscheinende Projekte zur Förderung vor. Fördergeber sind das Staatsministerium Baden-Württemberg, das Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Bis zu 4.000 Euro pro Projekt

Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg. Pro Projekt können bis zu 4.000 Euro für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Gut beraten“ finden Sie bei der Allianz für Beteiligung.

Ansprechpartner

Iryna Bril

Projektleiterin

Allianz für Beteiligung e.V.

Das Staatsministerium in der Villa Reitzenstein.

Susann Schäfer

Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung

: Förderprogramme kombinieren

„Gut beraten!“, QUARTIERSUIMPULSE, die Nachbarschaftsgespräche und der Beteiligungstaler können kombiniert werden. Über das Wie und worauf Sie dabei achten müssen, klärt der Förderbaukasten der Allianz für Beteiligung auf. Mehr