Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände et cetera). Die Bewerbung ist fortlaufend möglich.
Pro Bewerbung ist die Finanzierung von bis zu 6.000 Euro als Sachkostenzuschuss zur Durchführung von lokalen Klimaschutzprojekten möglich. Sachkosten, die vor Zusage der Bewilligung entstanden sind, können nicht finanziert werden.
- In der Bewerbung muss beschrieben werden, welches Ziel mit dem Klimaprojekt verfolgt wird und welche Maßnahmen der Beteiligung und/oder des Bürgerschaftlichen Engagements zum Einsatz kommen.
- Der Bewerbung muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplanten Ausgaben, die finanziert werden sollen.
- Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Klimaprojekt stehen.
- Es muss begründet werden, warum die Ausgaben von der antragsstellenden Person nicht anderweitig finanziert werden können.
Ansprechpartner
Michael Harder
Projektleiter
Allianz für Beteiligung e.V.