Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ werden Kommunen in Baden-Württemberg unterstützt, die bei der Gestaltung von alters- und generationengerechten Quartieren auf Bürgerbeteiligung setzen. Das Programm ist Teil der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales Gesundheit und Integration und wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Wunsch, sich bei der Gestaltung ihrer Kommune aktiv zu beteiligen. Dabei wollen sie nicht nur abstrakt diskutieren, sondern mit konkretem Bezug zu ihrem Umfeld Lösungen entwickeln. Wie können Begegnungsorte für alle Generationen geschaffen werden? Welche Modelle zur Pflege und Unterstützung im Alter gibt es? Wie lässt sich ein Quartier barrierefrei gestalten? So unterschiedlich die Kommunen in Baden-Württemberg sind, so vielfältig sind auch die Quartiersansätze.
Ziel des Förderprogramms ist es, lebendige Quartiere zu gestalten, in denen sich Menschen einbringen, Verantwortung übernehmen, sich wertschätzen und gegenseitig unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Quartiersprojekte den Themenbereich „Pflege und Unterstützung im Alter“ umfassen und/oder Maßnahmen zur generationen- und altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds entwickelt werden. Zudem müssen die im Quartier lebenden Menschen bei der Gestaltung aktiv mit Elementen der Bürgerbeteiligung eingebunden werden.
Bis zu 85.000 Euro für Kommunen
Städte und Gemeinden können im Rahmen des Förderprogramms „Quartiersimpulse“ einen Zuschuss von bis zu 85.000 Euro für ihr Quartiersprojekt erhalten. Bei kommunalen Verbünden und Landkreisen sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss dabei nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten, also eine externe Projektbegleitung als Unterstützung. Über den Inhalt der Beratungsleistung kann jede Kommune selbst entscheiden.
Verpflichtendes Gespräch vor Antragsstellung
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt. Ein Gespräch vor Antragstellung ist verpflichtend. Über neue Antragstermine werden Sie über die Newsletter der Quartiersstrategie und der Allianz für Beteiligung informiert.