Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an das Staatsministerium wenden.
In den Kommentaren zur Themenlandkarte wurden einige Fragen gestellt, die ganz bestimmte Themenbereiche betreffen. Diese Fragen haben wir zusammengefasst und beantworten sie, soweit es jetzt schon möglich ist.
Standortsuche
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Landes und des Bundes hat die Gelände überprüft, die infrage kommen. Seitens des Landes waren darin das Staatsministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Verkehrsministerium und das Umweltministerium vertreten.
Zu Beginn der umfangreichen Suche wurden mehr als 100 Gelände dahingehend überprüft, ob sie sich militärisch eignen; 41 davon kamen in die engere Wahl. Diese wurden hinsichtlich weiterer Kriterien, wie zum Beispiel Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionswerte, näher geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung war eine Rangliste (pdf) der in Betracht kommenden Gelände.
Als Ersatzgelände war danach zunächst der Standort Haiterbach-Nagold vorgesehen, obwohl der Standort Waldhof an erster Stelle stand. Grund hierfür war die geringere Entfernung von Haiterbach zum Bundeswehr-Standort Calw. In Haiterbach konnten trotz großer Bemühungen die betroffenen Grundstücke durch das Land nicht erworben werden. Somit wären Enteignungen nötig. Das Land hat sich beim Bund immer dafür stark gemacht, Enteignungen zu vermeiden. Also wurden nochmals alle in Frage kommenden Gelände überprüft. Durch Änderungen von Ausbildungsinhalten bei der Bundeswehr konnte nun auch der weiter entfernt liegende Waldhof in den Fokus genommen werden.
Emissionen
Ein abschließendes Gutachten zu den Emissionen wird im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens erstellt. Erst dann kann eine belastbare Aussage zu den im Einzelfall zu erwartenden Emissionen getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist zudem, dass Gewissheit über die Flugkorridore besteht. Auch die Festlegung der Flugkorridore ist daher Gegenstand der aktuellen Planungen.
Verkehrsführung
Derzeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Kreisstraßen K7129 und K7130 verlegt oder gesperrt werden müssen.
Nahrungsmittelproduktion/Landwirtschaft
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Die Staatsdomäne Waldhof steht im Eigentum des Landes und kann daher grundsätzlich für Vorhaben, die im Interesse des Landes sind, herangezogen werden.
Hier stehen sich zwei Interessen gegenüber: Zum einen dient das Vorhaben der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, zum anderen geht dadurch eine landwirtschaftliche Fläche verloren. Beide Belange waren daher zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.
Das Land sieht sich der Unterstützung der Bundeswehr besonders verpflichtet. Die Bereitschaft zur Landesverteidigung ist ein besonders schwerwiegendes Schutzgut. Der Verlust der landwirtschaftlichen Fläche auf der Staatsdomäne ist als Einzelfall unter diesem Blickwinkel bedauerlich, beeinträchtigt aber nicht die Nahrungsmittelversorgung insgesamt. Durch das Vorhaben werden auch keine sonstigen schwerwiegenden Beeinträchtigungen für landwirtschaftliche Betriebe erwartet. In der Abwägung ist überdies zu berücksichtigen, dass keine andere geeignete Fläche zur Verfügung steht. Stünde eine andere geeignete Fläche zur Verfügung, würde das Vorhaben dort angesiedelt.
Im Ergebnis überwiegt daher das Landesinteresse an der Umsetzung des Vorhabens auf der Staatsdomäne Waldhof die anderen berechtigten Interessen.
Bürgerbeteiligung
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den Prozess einbezogen und informiert. Die Landesregierung wird Gespräche mit den Verantwortlichen aus den Gemeinden und dem Landkreis führen und den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen.
Alle wesentlichen Informationen werden wir auf dem Beteiligungsportal des Landes veröffentlichen und auch in Zukunft Informationsveranstaltungen durchführen, sobald aktuelle und aussagekräftige Informationen vorliegen.
Die Entscheidung über das Vorhaben treffen der Bund und Land; die zuständigen Behörden entscheiden über die Genehmigungsfähigkeit. Der Waldhof ist ein fachlich geeigneter Standort. Eigentumsfragen spielen keine entscheidende Rolle.
Entschädigungen und Schadensersatz
Entschädigungen setzen zunächst konkret absehbare Einschränkungen voraus. Diese werden weder erwartet, noch sind sie für den Einzelfall konkret absehbar. Sollte es unerwartet zu Härten in Einzelfällen kommen, werden Entschädigungsansprüche geprüft.
Schadensersatzansprüche setzen grundsätzlich einen bezifferbaren Schaden voraus, der zurechenbar durch das Vorhaben verursacht wurde. Daher kann keine pauschale Aussage dazu getroffen werden.
Übungsbetrieb und Geländenutzung
Nach den Vereinbarungen zwischen Land und Bund sind 120 Übungstage im Jahr prognostiziert. Davon steht die Hälfte der Tage der US-Armee für Übungen zu Verfügung. Eine Obergrenze besteht nicht.
Das Gelände wird nur für die Absetzübungen und nicht zu anderen militärischen oder zivilen Zwecken genutzt.