Beteiligungsprozess

Fortsetzung der Beteiligung nach dem Bürgerentscheid

Rund 80 Prozent der Anregungen und Wünsche aus der Bürgerschaft sind in die Entwurfsfassung des Auslobungstextes für den Planungswettbewerb eingeflossen.

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Beteiligungsprozess zum Neubau der JVA in Rottweil.

Ein positives Fazit bei der fortgesetzten Bürgerbeteiligung im Planungsprozess für den Neubau der JVA in Rottweil zieht das Moderationsbüro „suedlicht“: Demnach sind rund 80 Prozent der Anregungen und Wünsche aus der Bürgerschaft in die Entwurfsfassung des Auslobungstextes für den Planungswettbewerb eingeflossen. Zudem prüft das Land die mögliche Erweiterung des Plangebiets in Richtung B 27, wie sie aus den Reihen des Rottweiler Gemeinderats und von den Natur- und Umweltschutzverbänden vorgeschlagen wurde.

Ein neues Gefängnis, bei deren Planung die Bürgerinnen und Bürger ein Wort mitzureden haben? Eine vermutlich deutschlandweite Premiere erlebten die Bewohner der Stadt Rottweil im Anschluss an den Bürgerentscheid über eine JVA in Rottweil. Nach engagierter Auseinandersetzung hatte sich eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler am 20. September 2015 für eine JVA am Standort Esch ausgesprochen. 

Die Landesregierung setzte anschließend ihr Versprechen um, örtlichen Sachverstand der Bürgerschaft im Vorfeld des nun anstehenden Architektenwettbewerbs einzuholen. Die bereits im Rahmen des Bürgerentscheids einberufene Begleitgruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter von örtlichen Verbänden, Initiativen, Vertretern aus dem Gemeinderat und aus benachbarten Anliegergemeinden zusammengekommen waren, wurde als Beteiligungsgruppe fortgesetzt, um gemeinsam mit Mitarbeitenden von Stadt und Land den weiteren Dialogprozess zu gestalten. 

Noch im Dezember 2015 wurden die Bürgerinnen und Bürger Rottweils eingeladen, Anliegen, Hinweise und Anregungen für den Bau der JVA am Standort Rottweil zu erarbeiten. „Wann wäre die JVA gelungen?“ fragte das Modertorenteam von suedlicht aus Freiburg. Die Antworten hierzu sowie offene Fragen und Hinweise wurden in dialogischen Sechsergruppen zu den Themenfeldern Umwelt- und Natur, Freizeit und Erholung, Funktion und Gestaltung erarbeitet.

Ziel war es wesentliche Qualitätsmerkmale für die Auslobung des europaweiten zweistufigen Architektenwettbewerbs herauszuarbeiten. Im Februar 2016 wurde der Beteiligungsgruppe vorgestellt, welche Anregungen aus der Bürgerschaft in den Ausschreibungstext eingeflossen sind. Dies erfolgte, mit Rücksichtnahme auf das Wettbewerbsrecht, mündlich. Zahlreiche Anregungen zur Landschaftsplanung, zu den Freiraumqualitäten, der verkehrlichen Anbindung, der baukulturellen, ökologischen und sozialen Qualitäten des Gebäudes und dem Raumprogramm wurden aufgegriffen und in die förmliche „Wettbewerbssprache“ übersetzt. Es zeigte sich, dass rund 80 Prozent der bürgerschaftlichen Anregungen in die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe eingeflossen waren. Dort, wo dies nicht der Fall war, waren in der Regel erforderliche Sicherheitsstandards ausschlaggebend. Dies wurde detailliert von Seiten des Landes erläutert.

Ein Hauptanliegen im Beteiligungsprozess war es zu prüfen, ob der Standortumgriff der JVA nicht nach Süden in ein Waldgebiet verlagert werden könnte. Diese Anregung, die gravierende Auswirkungen auf das weitere Planungsverfahren haben würde, ist vom Gemeinderat der Stadt Rottweil aufgegriffen worden. Die Stadt Rottweil hat daraufhin beim Land den Antrag gestellt, diese Planungsvariante genauer zu prüfen. Das Land hat diesem Wunsch entsprochen, auch wenn sich wegen umfangreicher Umweltverträglichkeitsuntersuchungen das Wettbewerbsverfahren um eine Vegetationsperiode verzögern wird. Aus Partizipationssicht ist dieser Vorgang als Erfolg der Bürgerbeteiligung zu werten, auch wenn die zeitliche Verschiebung die dringend erforderliche Verbesserung der Unterbringungssituation für Strafgefangene erneut verzögern wird.

Die Arbeit der Beteiligungsgruppe, die interessensbreit zusammengesetzt ist und als Schnittstelle in die Bürgerschaft hineinwirkt, war ein Erfolgsfaktor im Verfahren. Ihre Arbeit soll fortgesetzt werden. Sie wird auch zukünftig frühzeitig und umfassend informiert werden und eine beratende Aufgabe im weiteren Verfahren wahrnehmen. Für den Herbst 2016 ist ein Werkstattbericht der Landesdienststelle von Vermögen und Bau vorgesehen, um über den Stand der Gutachten zu berichten. Dieser soll mit einer Ortsbegehung verbunden werden. In einem Vortrag hat Frau Staatsrätin Gisela Erler im April 2016 gemeinsam mit drei Vertretern der Beteiligungsgruppe das Dialogverfahren und die gewonnenen Erfahrungen beleuchtet. Der Vortrag ist Teil einer Veranstaltungsreihe, die die Rottweiler vhs dem Thema JVA widmet.

Quelle: Moderationsbüro „suedlicht“

Das baden-württembergische Justizministerium in Stuttgart.

Ministerium : Justizministerium Baden-Württemberg