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Naturschutz, Artenvorkommen Flora und Fauna

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Haselmausnest (Quelle: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz)

Das faunistische Gutachten stellt fest, dass für die untersuchten Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Tag- und Nachtfalter, Haselmaus sowie für sonstige streng geschützte Arten erhebliche Beeinträchtigungen durch eine Bebauung der Waldfläche Esch – „Beckenhölzle“ ausgeschlossen werden können, wenn die im Gutachten aufgeführten Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Da im Untersuchungsjahr 2015 lediglich der Waldrand Gegenstand der Untersuchungen war, erfolgten im Frühjahr / Sommer 2016 weitere, umfangreiche Untersuchungen im Bereich der Waldfläche „Beckenhölzle“. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rottweil wurden die Tierartengruppen Vögel, Fledermäuse, Tagfalter und die Haselmaus untersucht. Bei den Waldbegehungen wurden auch die wassergefüllten Fahrspuren in der Waldfläche nach ggf. vorhandenen Amphibien abgesucht.

Mit den untersuchten Artengruppen ist eine qualifizierte Aussage zum Artenschutz und der FFH-Verträglichkeit (Richtlinie 92/43/EWG - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) möglich. Aufgrund der Habitatausstattung am Standort und der Umgebung ist nicht mit weiteren naturschutzfachlich bedeutsamen Artvorkommen zu rechnen. Für die Artengruppe der Fische im Neckar erfolgte lediglich eine Abschätzung der Eingriffsfolgen (z.B. durch Einleitung von Niederschlagswasser) im Rahmen der FFH-Vorprüfung (Richtlinie 92/43/EWG - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).

Faunistisches Gutachten für den Standort Esch - Waldfläche Beckenhölzle (PDF)

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