Sie haben Fragen bezüglich der wirtschaftlichen Vorteile für die Kommune im Fall der Ansiedlung der JVA? Hier finden Sie Antworten, beispielsweise auf die Frage, welche Zuwendungen die Gemeinde erhalten würde.
Das Verhältnis der Gefangenenzahl zur Anzahl der Bediensteten liegt bei der im Raum stehenden Größe der Anstalt in etwa bei zwei zu eins, so dass man bei einer Aufnahmekapazität von 500 Gefangenen von rund 230 bis 260 Arbeitsplätzen aller Laufbahnen des öffentlichen Dienstes ausgehen kann. Diese Arbeitsplätze werden dauerhaft vor Ort geschaffen. Allerdings ist ein nicht unerheblicher Teil dieser Stellen bereits vergeben: Mehrere kleinere Gefängnisse sollen geschlossen werden (unter anderem Rottweil, Waldshut-Tiengen, Tübingen). Die meisten der dort beschäftigten Beamten sollen in die neue Anstalt versetzt werden. Auch in einer Justizvollzugsanstalt werden aber regelmäßig Stellen frei, etwa, weil Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Es ist damit zu rechnen, dass dies Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinde eröffnet.
Die Städte und Gemeinden erhalten über den kommunalen Finanzausgleich Zahlungen, die u.a. einwohnerbezogen berechnet werden. Belegte Haftplätze werden der Einwohnerzahl zugerechnet und wirken sich damit positiv auf die Berechnung der Zuweisungen aus. Allerdings stellt die Einwohnerzahl nur eine von mehreren Bemessungsgrundlagen dar. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine exakte Aussage darüber zu machen, mit welchen verlässlichen Mehreinnahmen beim Bau eines Gefängnisses langfristig gerechnet werden kann.
Eine modellhafte Berechnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für das Jahr 2014 geht bei 500 belegten Haftplätzen von einer Mehrzuweisung für die Stadt Rottweil in Höhe von rund 545.000 Euro und für die Stadt Meßstetten in Höhe von rund 970.000 Euro aus.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass von Teilbeträgen von 495.000 Euro beziehungsweise 934.000 Euro zwei Jahre später eine Finanzausgleichsumlage von mindestens 22,1 Prozent zu entrichten ist und die Mehreinnahmen entsprechend reduziert.
Des Weiteren haben die erhöhten Zuweisungen auch Auswirkungen auf die zu entrichtende Kreisumlage.