Bundeswehr

Ihre Meinung

An dieser Stelle konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Absprunggelände in Haiterbach mitteilen.

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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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An dieser Stelle können Sie uns Hinweise geben oder Fragen stellen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Fragen, die schon in den Fragen-und-Antwort-Seiten aufgeführt sind, lediglich auf diese Antworten verweisen. Die Beantwortung neuer Fragen kann oftmals auch länger dauern. Haben Sie auch bitte Verständnis, wenn wir auf reine Meinungsäußerungen nicht eingehen können.

Wenn Sie Fragen und Anregungen zum Verfahren und zur Öffentlichkeitsbeteiligung haben, teilen Sie sie uns bitte hier mit.

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11. Kommentar von :Ohne Name

Die sogenannte Bürgerbeteiligung ist nur eine Scheinbeteiligung

Fortsetzung des oben stehenden Kommmentars:   Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet weder statt noch war diese jemals vorgesehen.   Es handelt sich also […]

Fortsetzung des oben stehenden Kommmentars:

 

Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet weder statt noch war diese jemals vorgesehen.

 

Es handelt sich also um eine Scheinbeteiligung.

 

Alexander Kleiß schreibt - mit Bezug auf das geplante KSK-Absetzgelände - in seinem hochinteressanten Artikel Scheinbeteiligung oder „Politik des Gehörtwerdens“ vom 21.09.2017 auf Informationsstelle Militarisierung e. V., nachzulesen bei Radio Utopie, Berlin:

 

„Es gibt keinen echten Handlungsspielraum, da wesentliche Entscheidungen trotz des frühen Zeitpunkts der (Schein-)Beteiligung bereits getroffen waren.“

 

Patrizia Nanz/Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:

 

„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“

 

Noch Fragen?

 

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

 

Gerd und Doris Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diese Anfrage. Die Debatte um eine „Scheinbeteiligung“ ist uns durchaus bewusst. In der Fachwelt wird darüber kontrovers diskutiert. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die Frage, was beeinflussbar ist und was nicht, entscheidend ist, ob von Bürgerbeteiligung gesprochen werden kann oder nicht. Uns war es deshalb stets wichtig, von Bürgerinformation zu sprechen.

Der Vorwurf, man würde auf dem Beteiligungsportal mit Textbausteinen „zugeschüttet“ hat seine Ursache darin, dass an uns viele Fragen gerichtet wurden, die wir – nach bestem Wissen und Gewissen – beantworten.

Wir haben von Anfang an folgende Punkte klar gemacht:

  • Die Kommune hat keine Entscheidungskompetenzen in der Frage, ob das Absetzgelände kommt oder nicht. Die Kommune wird im Verfahren lediglich angehört. Das heißt für den Bürgerentscheid, dass dieser auch nur die Position der Kommune definieren kann. Das deckt sich auch mit der Darstellung der Stadt Haiterbach.
  • Es ist durch den Bund im Verfahren rechtlich noch nichts entschieden, da ein rechtliches Antrags- oder Genehmigungsverfahren noch gar nicht begonnen wurde. Die von Ihnen zitierte Aussage von Herrn Alexander Kleiß ist falsch.
  • Wir befinden uns nach der bis dato erfolgten Vorklärung nun in der Phase der Antragserarbeitung für das förmliche Genehmigungsverfahren: Im Rahmen der Vorklärung haben wir viele Standorte geprüft und verglichen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist Haiterbach der geeignetste Standort. Dabei handelt es sich um eine erste Einschätzung, nicht um die endgültige Entscheidung.

Ihre (zitierte) Kritik, wir würden hier eine Scheinbeteiligung veranstalten, teilen wir nicht: Wir gaukeln Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Haiterbach und auch den Betroffenen nicht vor, Sie hätten Entscheidungs- oder größere Gestaltungsspielräume. Was wir anbieten können, ist einen Dialog zu organisieren, in dem wir gemeinsam Gestaltungsspielräume – jenseits der eigentlichen Entscheidung durch die zuständige Bundesbehörde – identifizieren, Fragen klären und beantworten und Probleme lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

12. Kommentar von :Ohne Name

61,02 % der Haiterbacher Bürger sind gegen das geplante Absetzgelände

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“.   Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach […]

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“.

 

Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach einem alternativen Standort für das KSK-Absetzgelände zu veranlassen.

 

Zumal es alternative Standorte, einschließlich des erweiterbaren Muckbergs (Standortübungsplatz in Calw), gibt und auch geeignete Flächen im Landesbesitz vorhanden sind.

 

Ansonsten wird der Politikverdrossenheit der Bürger zwangsläufig immer weiter Vorschub geleistet. Wozu das führt zeigt das Ergebnis der Bundestagswahl vom 24.09.17.

 

Wenn die etablierten Parteien durch dieses Wahlergebnis jetzt nicht endlich aufgerüttelt wurden, dann heißt es bei der nächsten Wahl endgültig: Gute Nacht Deutschland.

 

Herr Ministerpräsident Kretschmann handeln Sie jetzt, sonst ist Ihre „Politik des Gehörtwerdens“ nicht mehr als eine leere Worthülse.

 

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

 

Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

 

 

Fortsetzung siehe untenstehender Kommentar

Kommentar vom Moderator

Antwort der Staatsrätin

Sehr geehrter Herr Walz, sehr geehrte Frau Walter, sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Beteiligungsportal an den Ministerpräsidenten. Er hat mich gebeten, Ihnen über das Portal zu antworten.

Sie fordern die Landesregierung dazu auf, den Bürgerentscheid in Haiterbach umzusetzen und alternative Standorte für ein Absetzgelände der Bundesweher zu suchen. Sie begründen das damit, dass es im Sinne der „Politik des Gehörtwerdens“ wäre. Andernfalls würde die Politikverdrossenheit weiter steigen.

Die „Politik des Gehörtwerdens“ basiert nicht auf der Annahme, dass lokale Voten automatisch Vorrang vor Entscheidungen auf einer anderen Ebene haben. Wäre dem so, würde es nur schwerlich gelingen, Standorte für etwas zu finden, was man nicht in seiner Nähe haben will. Das finge bei einem Übungsgelände an, und wäre sicherlich so beim Autobahnbau, bei Gefängnissen, bei Windrädern und Strommasten, bei Nationalparks, bei Flughäfen und bei Bahnschienen. Wenn Infrastruktur keine Chance hätte, weil sich lokale Voten stets durchsetzen würden, würde das die Politikverdrossenheit erhöhen. Sie würde steigen, weil Politik nicht in der Lage wäre, notwendige Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Die Idee, jeder andere Standort sei besser als der in meiner Nähe, lässt sich in unserer Gesellschaft nicht durchsetzen.

Die Landesregierung verfolgt eine Politik, in der alle Beteiligten und Betroffenen angehört werden sollen. Das heißt nicht, dass sich einzelne Meinungen und Interessen dann auch durchsetzen. Offensichtlich gibt es neben Ihrem Interesse auch das verteidigungspolitische Interesse des Bundes, das wirtschaftliche von BOSCH und des Landes und das emotionale der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihrer Angehörigen, die in Calw und Umgebung ihre Heimat gefunden haben. Es gibt Interessen, die Natur zu schützen und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Landwirte zu gewährleisten.

All diese unterschiedlichen Interessen hat das Land in seiner Vorprüfung berücksichtigt. Aus vielen Belangen heraus, stellt sich der Standort zwischen Nagold und Haiterbach nach derzeitigem Kenntnisstand als der beste heraus.

Das Land ist sich seiner Verantwortung gegenüber allen Beteiligten und Betroffenen bewusst. Deshalb bleiben wir im Gespräch und wollen auch als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsrätin Gisela Erler

13. Kommentar von :Ohne Name

Nachtrag zur Erweiterung des Suchradius laut Beteiligungsportal

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.   Antwort des Staatsministeriums vom 29.09.17 Zitat:„…die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort […]

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.

 

Antwort des Staatsministeriums vom 29.09.17

Zitat:„…die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. …“ Zitatende.

 

Das trifft nicht zu, denn auf dem Beteiligungsportal wird nach wie vor die folgende Aussage gemacht:

 

Zitat: „Welche militärischen Anforderungen stellt die Bundeswehr an das Ersatzgelände?

… Nähe zum Standort der Bundeswehr in Calw (45 Minuten Fahrzeit oder 15 Kilometer Entfernung)); die Bundeswehr hat inzwischen (13.7.2017) zugestimmt, dass der Radius auf eine Entfernung von 37 km Luftlinie zum Bundeswehrstandort Calw erweitert werden kann,…“ Zitatende.

 

Demnach war es das Staatsministerium, welches den Suchradius erweitern wollte und die Bundeswehr hat (13.07.17) zugestimmt.

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing.agr., Nagold

14. Kommentar von :Ohne Name

Ranking der Standorte hält einer kritischen Überprüfung nicht stand

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,   Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet:   Zitat: „ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht […]

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

 

Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet:

 

Zitat:

„ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. …“

Zitatende.

 

Wenn Sie, wie in unserem Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 9 bereits klar dargelegt, an einem als militärisch machbar geltenden Standort eine angebliche hohe Biotopdichte berücksichtigen, die es aber real dort gar nicht gibt (je nach Platzierung des Absetzplatzes kein bis höchstens zwei Biotope betroffen) und dagegen in Haiterbach, sieben real betroffene Biotope ignorieren, dann ist Ihr Ranking zwangsläufig fehlerhaft und hält einer sauberen Überprüfung mit Sicherheit nicht stand.

 

Da Ihre Antworten nicht auf die konkreten Fakten in unseren Kommentaren eingehen und stattdessen immer wieder nur die gleichen hinreichend bekannten Erwiderungen und Textbausteine eingesetzt werden, bestätigt dies leider ein weiteres Mal, dass hier nur fortgesetzt Nebelkerzen geworfen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

 

Fortsetzung siehe unten stehender Kommentar

 

15. Kommentar von :Ohne Name

Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu

Sehr geehrte Damen und Herren,   auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.   1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?   2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?   3. Wie genau […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.

 

1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?

 

2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?

 

3. Wie genau wäre die Absetz-Fläche dann ausgerichtet?

 

4. Wo genau wird dann die Landepiste angelegt und wie genau ausgerichtet?

 

5. Fällt das jetzige Segelfluggelände dadurch aus der Fläche heraus?

 

6. Wie nahe rückt die Absetzfläche an den Dürrenhardter Hof heran?

 

7. Wird bei dieser Alternative dann noch mehr Ackerfläche benötigt?

 

8. Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 300 – 350 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann 100 m oder weniger beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium?

 

9. Wo kann man eine Planskizze der Variante Haiterbach-Nagold_neu online einsehen?

 

Vielen Dank für eine nachvollziehbare Beantwortung jeder einzelnen Frage.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

 

16. Kommentar von :Ohne Name

Ehrlichkeit und Umgang

Von den genannten Gelände sind einige genau so geeignet wie Haiterbach. Am 5.7.17 beim Besuch der B.-I. sprach ich die Angaben zu den Vorgaben der Bundeswehr an. 20 min oder 15 km standen zu diesem Zeitpunkt im Beteiligungsportal. Dies wurde von den vom Ministerium anwesenden Beteiligten bestritten. Einer der Anwesenden vom Ministerium meinte sogar […]

Von den genannten Gelände sind einige genau so geeignet wie Haiterbach. Am 5.7.17 beim Besuch der B.-I. sprach ich die Angaben zu den Vorgaben der Bundeswehr an. 20 min oder 15 km standen zu diesem Zeitpunkt im Beteiligungsportal. Dies wurde von den vom Ministerium anwesenden Beteiligten bestritten. Einer der Anwesenden vom Ministerium meinte sogar Haiterbach und Deckenpfronn haben die gleiche Entfernung zu Calw. Erst am 13.7.17 stimmte die Bundeswehr dem erweiterten Radius zu. Seit dem Besuch der B.-I. im Ministerium am 5.7.17 fordere ich die Veröffentlichung, der an der Informationsveranstaltung gezeigten Karte, der Flugbewegungen an einem Übungstag. Zur Antwort bekam ich

17. Kommentar von :Ohne Name

Gesundheit

Das Krankenhaus in Nagold ist von Haiterbach aus, mit wenig Verkehr, in ungefähr 15 min. erreichbar und soll jetzt aufwendig für mehrere Millionen saniert werden. Der Anflug der Flugzeuge erfolgt über das Krankenhaus, es liegt deutlich innerhalb der 45db Zone. Das Übungsgelände in direkter Linie und Anflüge in 100 bis 400m Höhe, an bis zu 120 Tagen […]

Das Krankenhaus in Nagold ist von Haiterbach aus, mit wenig Verkehr, in ungefähr 15 min. erreichbar und soll jetzt aufwendig für mehrere Millionen saniert werden. Der Anflug der Flugzeuge erfolgt über das Krankenhaus, es liegt deutlich innerhalb der 45db Zone. Das Übungsgelände in direkter Linie und Anflüge in 100 bis 400m Höhe, an bis zu 120 Tagen im Jahr. Ist dies kranken Menschen zumutbar? Es wäre nicht das erste mal, dass nach einer Sanierung eine Schließung erfolgt, was für Haiterbach eine Anfahrtszeit über 40 min zum nächstgelegenen Krankenhaus bedeutet.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,

eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht. Jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

18. Kommentar von :Ohne Name

Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion

Sehr geehrte Damen und Herren,   Sie schreiben auf diesem Portal: "Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). "   Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus?   Bei der sogenannten […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie schreiben auf diesem Portal:

"Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). "

 

Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus?

 

Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet aber weder statt noch war diese jemals vorgesehen.

 

Patrizia Nanz und Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:

 

„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“

 

Es handelt sich hier also um eine Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion.

 

Wir haben uns erlaubt hier auch einmal ein paar Textbausteine zu wiederholen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Kommentar vom Moderator

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,

vielen Dank für den Hinweis bezüglich des Datums. In der Regel sind für Kommentierungsprozesse bestimmte Zeitfenster vorgesehen, da jeder Prozess einen Anfang aber auch ein Ende hat. Das Verfahren zum Absetzgelände dauert sicherlich noch längere Zeit, deshalb haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das Datum zu entfernen.

Bezüglich der restlichen Ihrer Punkte dürfen wir Sie auf die Antwort des Staatsministeriums auf Ihren vorherigen Kommentar (Nr. 11) hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

19. Kommentar von :Ohne Name

Bosch hätte viel leichter als das KSK ein anderes Gelände finden können.

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,   Bezug: Ihre Antwort betr. den Kommentar mit der Nr. 2:   Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr […]

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

 

Bezug: Ihre Antwort betr. den Kommentar mit der Nr. 2:

 

Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr zu verfügen.

 

Ihr Argument, dass Bosch etwa nur durch die Ansiedlung in Malmsheim in der Region gehalten werden konnte sticht nicht. Ein alternativer Standort für Bosch in der Region wäre sicher deutlich leichter zu finden gewesen als ein Ersatzgelände für den Absetzplatz des KSK.

 

Viele Bürgermeister hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt um Bosch für eine Ansiedlung in Ihrer Gemeinde zu gewinnen.

 

Daher ist dieses eklatante politische Führungsversagen nicht nachvollziehbar.

 

Aber es gibt eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche ( also das Absetzgelände) in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den bereits bezahlten Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. Indem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.

Eine Rückabwicklung kann, wie in der von Ihnen zitierten Drucksache ausgeführt, nur von der Robert Bosch GmbH ausgeübt werden und auch nur dann, wenn eine Weiterveräußerung der Mittelfläche an Bosch nicht möglich sein sollte. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

20. Kommentar von :Ohne Name

Erhebliche Mängel bei der Suche nach einem Ersatzgelände.

Sehr geehrte Damen und Herren,   wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal.   Im Beteiligungsportal ist zu lesen:   Zitat: „Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo? Warum wurde gegen sie entschieden?   Die in der […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal.

 

Im Beteiligungsportal ist zu lesen:

 

Zitat:

„Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo?

Warum wurde gegen sie entschieden?

 

Die in der Rangfolge der Prüfung auch in Frage kommenden Plätze Waldhof, Weitenburg, Winzeln-Schramberg, Poltringen, Vaihingen-Enz, Renningen-Ihinger Hof, sind weiter beziehungsweise zu weit entfernt, haben eine ungünstigere Topographie oder ungünstigere Umweltauswirkungen.“

Zitatende.

 

Es handelt sich hierbei übrigens um sechs und nicht fünf sogenannte letzte alternative Standorte.

 

Zum Abgleich folgen sechs Zitate aus der Liste „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“:

 

1. Waldhof: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Zu weit entfernt.

 

2. Weitenburg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Im Süden fallt das bewaldete Gelände sehr stark ins Neckartal ab (Höhenunterscheid 140 m).

 

3. Winzeln-Schramberg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: zu weit entfernt.

 

4. Poltringen: Enspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Bodenfestigkeitsmessungen sowie Verlängerung der bestehenden Landebahn; Siedlungsnähe; Vogelschutzgebiet; hohe Dichte schutzwürdiger Biotope.

 

5. Vaihingen-Enz: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Direkt an Wohnbebauung/Stadtkern; Hochspannungsleitung.

 

6. Renningen-Ihinger Hof: Entspricht Anforderungen der Bundeswehr; Umsetzung nicht möglich wegen Versuchen der Universität Hohenheim

 

Diese sogenannten fünf (eigentlich sind es sechs) letzten alternativen Standorte sind somit von vorneherein nicht geeignet gewesen.

 

Insgesamt entsprechen aber fünf andere alternative Standorte in der Auflistung den Anforderungen der Bundeswehr. Bei drei von diesen fünf Alternativen erscheint zusätzlich auch die Umsetzung möglich.

 

Aber nur Haiterbach wurde auserkoren und dazu sechs ganz offensichtlich ungeeignete Standorte. Dies ist nicht nur falsch sondern auch völlig sinnlos oder einfach so konstruiert, dass am Ende nur Haiterbach dabei übrig bleiben konnte.

 

Außerdem, wird einem der Standorte eine zu hohe Biotopdichte angedichtet, die dort nicht vorhanden ist. Keines bis maximal zwei Biotope wären dort betroffen. Die sieben in Haiterbach betroffenen Biotope werden dagegen überhaupt nicht erwähnt. Also noch zwei weitere erhebliche Fehler.

 

Von den zwei Windkraftanlagen beim Eisberg in Nagold wurde eine bereits abgebaut, die zweite soll ebenfalls demontiert werden. Daher ist die Bemerkung „Windkraftanlage“ als Hinderungsgrund in der oben genannten Auflistung ebenfalls falsch.

 

Der Wächterberg-Hub ist weder zu klein, noch ist die Topographie ungünstiger als an anderen Standorten und die Entfernung der Getränkefabrik beträgt ein Mehrfaches der Entfernung des Dürrenhardter Hofes zum geplanten Absetzgelände in Haiterbach. Hingegen wurden auch auf dem Wächtersberg vorhandene Biotope vergessen. Also liegen auch hier diverse Fehler vor.

 

Die mehrfach als Hinderungsgrund genannten Hochspannungsleitungen (zum Beispiel auf dem Wächtersberg-Hub oder dem Muckberg) könnten jedenfalls auf einigen hundert Metern Strecke kostengünstiger in die Erde verlegt werden als die Verlegung der kompletten Saatgutaufbereitungs- und Siloanlage des Dürrenhardter Hofs samt Entschädigung für große Schläge mit guten Ackerböden.

 

Entgegen Ihrer Antwort zum Kommentar Nr. 7 hat Ihre Sondierung, wie soeben explizit dargelegt, erhebliche Mängel. Dies sollten Sie nun endlich zur Kenntnis nehmen und sich diesen Fakten nicht länger verweigern.

 

Daher ist Haiterbach sicher nicht das geeignetste Gelände. Auch eine fortwährende Wiederholung dieser falschen Aussage ändert daran nichts.

 

Immerhin gibt es eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Die Angaben über die militärische Nutzbarkeit beruhen auf Aussagen der Bundeswehr. Das Land hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden auch die von Ihnen genannten Standortalternativen noch einmal überprüft. Nur die Ergebnisse der UVP werden für das weitere Verfahren maßgeblich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium