: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
An dieser Stelle konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Absprunggelände in Haiterbach mitteilen.
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Kommentare
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Land nicht Mittler sondern Verursacher des Problems
Mehrmals pro Woche liest man in den diversen Veröffentlichungen, dass das Land Baden-Württemberg seiner Rolle als Mittler gerecht werden will. Das Land aber ist in erster Linie der Verursacher des Problems:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände zu verfügen.
Die derzeitige inakzeptable Situation wurde also aus privatnützigen Motiven und sehenden Auges herbeigeführt. Und genau das ist eklatantes politisches Führungsversagen.
Die Familien Sautter, Brezing und Walter sind nicht bereit Ihre Flächen zu verkaufen, zu tauschen oder zu verpachten. Sie werden dem Druck nicht nachgeben und von allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Ansiedelung von Bosch konnten nicht nur rund 1.700 Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Auch dürften viele Zulieferbetriebe hiervon profitiert haben. In einer Zeit, in der andere Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut haben, konnten diese in Baden-Württemberg gehalten werden. Ebenfalls stellen die in Calw stationierten Soldaten einschließlich ihrer Familien eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Region dar. Aufgabe der Politik ist es, abzuwägen und dann die Lösung zu finden, die die beste für die gesamte Bevölkerung darstellt. Die Politik hat sich die Entscheidungsfindung hier nicht leicht gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Konstruierte Argumentation
Unter den letzten fünf ausgewählten Geländestandorten entsprachen außer Haiterbach die restlichen vier offensichtlich nie den Anforderungen der Bundeswehr.
Das alles erscheint doch sehr konstruiert. Warum sonst sind denn nicht diejenigen alternativen Standorte unter den letzten fünf, welche den ursprünglichen Anforderungen der Bundeswehr entsprechen und auch sonst - laut der Auflistung des Staatsminsteriums in diesem Beteiligungsportal - machbar erscheinen.
Warum an einigen Standorten die Hochspannungsleitungen ein Ausschlusskriterium sein sollen ist nicht nachvollziehbar. Diese kann man im kritischen Bereich mit relativ geringem Aufwand in die Erde verlegen. Das wäre sicher viel billiger als große Ackerflächen oder gar eine ganze Saatgutaufbereitungsanlage mit großen Lagerkapazitäten zu entschädigen.
Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.
Offenbar soll das Ersatzgelände mit allen Mitteln nach Haiterbach gelegt werden.
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Gesundheit
Das Krankenhaus in Nagold ist von Haiterbach aus, mit wenig Verkehr, in ungefähr 15 min. erreichbar und soll jetzt aufwendig für mehrere Millionen saniert werden. Der Anflug der Flugzeuge erfolgt über das Krankenhaus, es liegt deutlich innerhalb der 45db Zone. Das Übungsgelände in direkter Linie und Anflüge in 100 bis 400m Höhe, an bis zu 120 Tagen im Jahr. Ist dies kranken Menschen zumutbar? Es wäre nicht das erste mal, dass nach einer Sanierung eine Schließung erfolgt, was für Haiterbach eine Anfahrtszeit über 40 min zum nächstgelegenen Krankenhaus bedeutet.
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,
eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht. Jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Dokumente zur Standortauswahl widersprüchlich
Fortsetzung des obenstehenden Kommentars:
Wer sich die Mühe macht, in diesem Beteiligungsportal die Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ mit der Rangliste „Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich Ihrer möglichen Umweltauswirkungen“ und dem Dokument „ Absetzplatz für die Bundeswehr – Ermittlung von möglichen Umweltauswirkungen … “ zu vergleichen, wird sehr schnell feststellen, dass die Aussage Haiterbach sei der geeignetste Standort schlicht nicht zutrifft.
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist schwer möglich, pauschale Kritik sachgerecht zu beantworten. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren jedoch ohnehin nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Geschlossene Bundeswehrstandorte und Alternativen richtig prüfen
Der Ihinger Hof entspricht laut Liste des Staatsministeriums den Anforderungen der Bundeswehr. Wenn man allerdings das Absetzgelände direkt über die Versuche der Universität Hohenheim legt, ist deren Verlust ein sehr starkes Gegenargument, das natürlich auch wir unterstützen. Jedoch könnte man beim Ihinger Hof das Absetzgelände auch an den Rand legen, dorthin wo keine Versuche stattfinden.
Der Schallberg bei Weil der Stadt entspricht ebenfalls den Anforderungen der Bundeswehr, erscheint laut dem Beteiligungsportal machbar und wäre sowohl für das KSK, als auch für die US-Streitkräfte in akzeptabler Distanz. Außerdem hat Bosch dort in Malmsheim Arbeitsplätze geschaffen und zur Wertschöpfung beigetragen.
Die Politik hat in den letzten Jahren sehr viele Bundeswehrstandorte geschlossen und nun soll wieder neues Land beschafft werden. Das ist alles andere als nachhaltig. Daher sollte das Verteidigungsministerium eine vorhandene oder ehemalige militärische Fläche als Absetzgelände nutzen.
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben. Auch bereits bestehende oder ehemalige militärische Gelände wurden hinsichtlich ihrer militärischen Eignung für die besonderen Zwecke des KSK und hinsichtlich öffentlicher Belange, wie Naturschutz, Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionsrichtwerte analog der TA Lärm hin überprüft. Auf dem Ihinger Hof gibt es keinen Bereich, der von der Universität Hohenheim nicht genutzt wird. Auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Elemente der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden damit jedoch ausdrücklich nicht vorweg genommen. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. In diesen Untersuchungen werden auch Alternativstandorte überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Die sogenannte Bürgerbeteiligung ist nur eine Scheinbeteiligung
Fortsetzung des oben stehenden Kommmentars:
Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet weder statt noch war diese jemals vorgesehen.
Es handelt sich also um eine Scheinbeteiligung.
Alexander Kleiß schreibt - mit Bezug auf das geplante KSK-Absetzgelände - in seinem hochinteressanten Artikel Scheinbeteiligung oder „Politik des Gehörtwerdens“ vom 21.09.2017 auf Informationsstelle Militarisierung e. V., nachzulesen bei Radio Utopie, Berlin:
„Es gibt keinen echten Handlungsspielraum, da wesentliche Entscheidungen trotz des frühen Zeitpunkts der (Schein-)Beteiligung bereits getroffen waren.“
Patrizia Nanz/Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:
„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“
Noch Fragen?
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Gerd und Doris Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für diese Anfrage. Die Debatte um eine „Scheinbeteiligung“ ist uns durchaus bewusst. In der Fachwelt wird darüber kontrovers diskutiert. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die Frage, was beeinflussbar ist und was nicht, entscheidend ist, ob von Bürgerbeteiligung gesprochen werden kann oder nicht. Uns war es deshalb stets wichtig, von Bürgerinformation zu sprechen.
Der Vorwurf, man würde auf dem Beteiligungsportal mit Textbausteinen „zugeschüttet“ hat seine Ursache darin, dass an uns viele Fragen gerichtet wurden, die wir – nach bestem Wissen und Gewissen – beantworten.
Wir haben von Anfang an folgende Punkte klar gemacht:
Ihre (zitierte) Kritik, wir würden hier eine Scheinbeteiligung veranstalten, teilen wir nicht: Wir gaukeln Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Haiterbach und auch den Betroffenen nicht vor, Sie hätten Entscheidungs- oder größere Gestaltungsspielräume. Was wir anbieten können, ist einen Dialog zu organisieren, in dem wir gemeinsam Gestaltungsspielräume – jenseits der eigentlichen Entscheidung durch die zuständige Bundesbehörde – identifizieren, Fragen klären und beantworten und Probleme lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Ehrlichkeit und Umgang
Von den genannten Gelände sind einige genau so geeignet wie Haiterbach. Am 5.7.17 beim Besuch der B.-I. sprach ich die Angaben zu den Vorgaben der Bundeswehr an. 20 min oder 15 km standen zu diesem Zeitpunkt im Beteiligungsportal. Dies wurde von den vom Ministerium anwesenden Beteiligten bestritten. Einer der Anwesenden vom Ministerium meinte sogar Haiterbach und Deckenpfronn haben die gleiche Entfernung zu Calw. Erst am 13.7.17 stimmte die Bundeswehr dem erweiterten Radius zu. Seit dem Besuch der B.-I. im Ministerium am 5.7.17 fordere ich die Veröffentlichung, der an der Informationsveranstaltung gezeigten Karte, der Flugbewegungen an einem Übungstag. Zur Antwort bekam ich
Bosch hätte viel leichter als das KSK ein anderes Gelände finden können.
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Bezug: Ihre Antwort betr. den Kommentar mit der Nr. 2:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr zu verfügen.
Ihr Argument, dass Bosch etwa nur durch die Ansiedlung in Malmsheim in der Region gehalten werden konnte sticht nicht. Ein alternativer Standort für Bosch in der Region wäre sicher deutlich leichter zu finden gewesen als ein Ersatzgelände für den Absetzplatz des KSK.
Viele Bürgermeister hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt um Bosch für eine Ansiedlung in Ihrer Gemeinde zu gewinnen.
Daher ist dieses eklatante politische Führungsversagen nicht nachvollziehbar.
Aber es gibt eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche ( also das Absetzgelände) in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den bereits bezahlten Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. Indem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.
Eine Rückabwicklung kann, wie in der von Ihnen zitierten Drucksache ausgeführt, nur von der Robert Bosch GmbH ausgeübt werden und auch nur dann, wenn eine Weiterveräußerung der Mittelfläche an Bosch nicht möglich sein sollte. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Nachtrag zur Erweiterung des Suchradius laut Beteiligungsportal
Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.
Antwort des Staatsministeriums vom 29.09.17
Zitat:„…die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. …“ Zitatende.
Das trifft nicht zu, denn auf dem Beteiligungsportal wird nach wie vor die folgende Aussage gemacht:
Zitat: „Welche militärischen Anforderungen stellt die Bundeswehr an das Ersatzgelände?
… Nähe zum Standort der Bundeswehr in Calw (45 Minuten Fahrzeit oder 15 Kilometer Entfernung)); die Bundeswehr hat inzwischen (13.7.2017) zugestimmt, dass der Radius auf eine Entfernung von 37 km Luftlinie zum Bundeswehrstandort Calw erweitert werden kann,…“ Zitatende.
Demnach war es das Staatsministerium, welches den Suchradius erweitern wollte und die Bundeswehr hat (13.07.17) zugestimmt.
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing.agr., Nagold
Bosch wäre auch ohne den Zugriff auf das Bundeswehrgelände in der Region geblieben.
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
in Ihrer Beantwortung unseres Kommentars mit der Nr. 19 schreiben Sie:
Zitat:
„Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. In dem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.
Eine Rückabwicklung kann, wie in der von Ihnen zitierten Drucksache ausgeführt, nur von der Robert Bosch GmbH ausgeübt werden und auch nur dann, wenn eine Weiterveräußerung der Mittelfläche an Bosch nicht möglich sein sollte. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium“
Zitatende
Ihre Beantwortung geht leider völlig am Thema vorbei. Unser Punkt ist der, dass privatnützige Interessen über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr – das Gemeinwohl - gestellt wurden. Der Terminus privatnützig ist ein juristischer und sollte dem Staatsministerium, mit seiner relativ hohen Dichte an Volljuristen, geläufig sein.
Wenn Sie deshalb aber vermuten, dass wir annähmen, nur die Robert Bosch GmbH alleine profitiere von dem Grundstücksdeal ist dies sowohl unsinnig als auch irrelevant.
Der zentrale Punkt unseres Kommentars ist doch ganz offensichtlich folgender: Das Argument des Staatsministeriums, dass Bosch etwa nur durch die Ansiedlung in Malmsheim in der Region gehalten werden konnte sticht nicht. Ein alternativer Standort für Bosch in der Region wäre sicher deutlich leichter zu finden gewesen als ein Ersatzgelände für den Absetzplatz des KSK. Sehr viele Bürgermeister hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt um Bosch für eine Ansiedlung in Ihrer Gemeinde zu gewinnen.
Diese politische Fehlentscheidung ist und bleibt eine traurige Wahrheit, die sich nicht widerlegen lässt.
Bezüglich einer Rückabwicklung (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010) schreiben Sie es sei zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Dabei ist aber zu beachten, dass auf den Ackerflächen beim Dürrenhardter Hof schon seit Jahrhunderten der Anbau von Getreide und anderen Nahrungspflanzen erfolgt.
Leider wird Ackerflächen und somit der Ernährungssicherung der Bevölkerung in diesem Land nicht der gebührende - überlebenswichtige - Stellenwert eingeräumt.
Auch bei der Bundeswehr gilt schon immer: Ohne Mampf kein Kampf.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Robert Bosch GmbH hat sich mit dem Anliegen an das Land gewandt, zwischen der Firma Bosch und der Bundesregierung zu vermitteln. Ob die Standortsuche der Firma Bosch im Raum Stuttgart (jenseits des Standorts Renningen) oder die Suche nach einem Ersatzgelände für die Bundeswehr im Umkreis von Calw schwieriger ist oder wäre, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass Firmen nicht erst ab der Größenordnung der Firma Bosch ihre Investitionsentscheidungen international ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium