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Kommentare : zum Absprunggelände
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Militärflugplatz Haiterbach - In-sich-Geschäft
Lt. Protokoll des Umwelt-Scopingtermins vom 27.02.2019 ist das BAIUDBw - das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Vorhabenträger dieses Projekts. Es lässt sich durch die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe in Verfahrensstandschaft vertreten. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die zuständige
Lt. Protokoll des Umwelt-Scopingtermins vom 27.02.2019 ist das BAIUDBw - das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Vorhabenträger dieses Projekts. Es lässt sich durch die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe in Verfahrensstandschaft vertreten. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die zuständige Genehmigungsbehörde.
a) Bitte erklären Sie erstens, warum das BAIUDBw durch die OFD Karlsruhe in Verfahrensstandschaft vertreten wird.
b) Bitte erklären Sie zweitens, wie es möglich sein kann, dass die eine Bundeswehrbehörde, das BAIUDBw, sich von einer zweiten Bundeswehrbehörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, das Verfahren genehmigen lassen kann.
c) Handelt es sich dabei nicht um ein In-sich-Geschäft?
d) Wo bleibt die nötige Unabhängigkeit?
Birgit Schinkel, Jettingen
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Frau Schinkel,
die Bundeswehr wird für alle Bauvorhaben von der Landesbauverwaltung vertreten, weil dies nach den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ für alle Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland so vorgeschrieben ist. Hier wird also die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) vom Bundesamt für
Sehr geehrte Frau Schinkel,
die Bundeswehr wird für alle Bauvorhaben von der Landesbauverwaltung vertreten, weil dies nach den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ für alle Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland so vorgeschrieben ist. Hier wird also die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) mit der Realisierung der Maßnahme, einschließlich der Einholung von Genehmigungen und der Vertretung im Verfahren (Verfahrensstandschaft), beauftragt. Die Beauftragung der OFD ist also weder ein Sonderfall noch eine Ausnahme, sondern die Regel.
Die Zuständigkeiten für die Planung und Genehmigung von Infrastruktur ist gesetzlich geregelt. Bei einer staatlichen Infrastruktur ist es so, dass es eben einen staatlichen Planer gibt und eine staatliche Genehmigungsbehörde. Private Infrastruktur wird privat geplant und ebenfalls staatlich genehmigt. Das haben wir zum Beispiel auch bei Gewässern oder bei Straßen, wo die eine staatliche Stelle plant und eine andere genehmigt. Wenn eine Kommune bauen will, dann genehmigt auch die kommunale Bauaufsicht. Die Frage der Unabhängigkeit stellt sich hier nicht, denn eine planende wie eine genehmigende Behörde muss sich an geltendes Recht halten. Sie kann nicht voreingenommen Recht einfach wie es ihr passt auslegen oder übergehen. Wenn sie es täte, würde sie Gefahr laufen, das Ergebnis juristisch angreifbar zu machen. Deshalb steht den Betroffenen auch der Rechtsweg offen. Hier steht Ihnen eine unabhängige Instanz zur Verfügung, die Genehmigungen juristisch überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Verlegung Absprunggelände Renningen -> Haiterbach
Die Vertragsgrundlagen zur Verlegung des Absprunggelände in Renningen wurden mit BOSCH vor über 10 Jahren gelegt. In den letzten 1-2 Jahren haben sich die Anforderungen der Automobilindustrie stark geändert. Aktuell baut u.a BOSCH Arbeitsplätze ab, obwohl der Umstieg auf alternative Autoantriebe nicht einmal richtig begonnen hat. Hat die
Die Vertragsgrundlagen zur Verlegung des Absprunggelände in Renningen wurden mit BOSCH vor über 10 Jahren gelegt.
In den letzten 1-2 Jahren haben sich die Anforderungen der Automobilindustrie stark geändert. Aktuell baut u.a BOSCH Arbeitsplätze ab, obwohl der Umstieg auf alternative Autoantriebe nicht einmal richtig begonnen hat.
Hat die Verantwortliche im Staatsministerium sich bei BOSCH aktuell bestätigen lassen, dass der Standort unter allen Umständen erweitert werden soll ?
Nach der Informationsveranstaltung in Jettingen habe ich den Eindruck, dass einmal getroffene politische Entscheidungen nicht rückgängig gemacht werden (siehe Stuttgart 21), egal wieviel Steuergelder noch vergeudet werden.
Absetzgelände Haiterbach/Nagold
Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Frage: An wieviel Tagen wurde in den letzten 3 Jahren von der Bundeswehr b. z. w. von den Amerikanern in Renningen geflogen?
Frage: Wurde nachts
Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Frage: An wieviel Tagen wurde in den letzten 3 Jahren von der Bundeswehr b. z. w. von den Amerikanern in Renningen geflogen?
Frage: Wurde nachts geflogen?
Frage: Welche Sicherheit gibt es, dass Regelungen, die die Bevölkerung vor Lärm schützen, zukünftig von den Nutzern eingehalten werden?
Frage: Bereits im Bebauungsplan des Landkreises Böblingen vom 13.7.2010 für das Bebauungsgebiet Raite III 2010 wird unter Punkt 6 auf die Flugbelästigungen des militärischen Flugplatzes Renningen hingewiesen und keinerlei Rechtsansprüche gegen den Bund, die mit der Beeinträchtigung durch den Flugbetrieb begründet werden, bestehen. Wie erklären Sie es den Bewohnern der betroffenen Gemeinden, dass sie zukünftig den Belästigungen ausgesetzt werden?
Frage: Wieso spricht man in der Baubeschreibung von einem militärischen Flugplatz und Sie lediglich von einem Absetzgelände? Was wurde dort geübt, was in Haiterbach nicht mehr geübt werden soll?
Frage: Für ein Absetzgelände benötigt man keine auf 30 Tonnen ausgelegte Piste? Ich verstehe dies so, dass wir auch mit Überflügen mit Kriegsmaterialien zu rechnen haben, die dort abgesetzt werden sollen, ist das richtig?
MfG
H. Fiedler
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Fiedler,
zu Ihren Anmerkungen und Fragen:
1.) Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Antwort:
Die Flugkorridore stehen noch nicht fest. Ob und in welchem Umfang Ihr
Sehr geehrter Herr Fiedler,
zu Ihren Anmerkungen und Fragen:
1.) Wir wohnen "Im Bächlen" gemäß der Planung in dem am meisten genutzten Flugkorridor. Bei den angegebenen Höhen der zum Einsatz kommenden Maschinen wird dies erhebliche Lärmbelästigung mit sich bringen.
Antwort:
Die Flugkorridore stehen noch nicht fest. Ob und in welchem Umfang Ihr Wohnort betroffen wäre, kann erst nach Vorliegen des Lärmgutachtens festgestellt werden.
2.) An wieviel Tagen wurde in den letzten 3 Jahren von der Bundeswehr b. z. w. von den Amerikanern in Renningen geflogen?
Antwort:
3.) Wurde nachts geflogen?
Antwort:
Nein.
4.) Welche Sicherheit gibt es, dass Regelungen, die die Bevölkerung vor Lärm schützen, zukünftig von den Nutzern eingehalten werden?
Antwort:
Der militärische Flugbetrieb im deutschen Luftraum wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr, der militärischen Luftfahrtbehörde in Deutschland, überwacht. Dies erfolgt insbesondere unter dem Aspekt, ob die für den Flugbetrieb geltenden Regelungen, die auch dem Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Belästigungen dienen, eingehalten werden. Bei militärischen Übungen der US-Streitkräfte in Deutschland ist zudem eine vorherige Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung erforderlich.
5.) Bereits im Bebauungsplan des Landkreises Böblingen vom 13.7.2010 für das Bebauungsgebiet Raite III 2010 wird unter Punkt 6 auf die Flugbelästigungen des militärischen Flugplatzes Renningen hingewiesen und keinerlei Rechtsansprüche gegen den Bund, die mit der Beeinträchtigung durch den Flugbetrieb begründet werden, bestehen. Wie erklären Sie es den Bewohnern der betroffenen Gemeinden, dass sie zukünftig den Belästigungen ausgesetzt werden?
Antwort:
Es handelt sich bei den Ausführungen zu Punkt 6 um eine übliche Formulierung bei der Ausweisung von Baugebieten im Nahbereich militärischer Einrichtungen. In Fällen, bei denen zivile Planungen mit militärischen Interessen nicht vereinbar sind, wird dem rechtzeitig widersprochen, was bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden muss. Ob und in welchem Umfang Ihre Gemeinde von Belästigungen betroffen sein wird, wird in einem noch zu erstellenden Lärmgutachten ermittelt. Nur wenn alle Grenzwerte eingehalten werden, ist das Vorhaben des Absetzplatzes genehmigungsfähig.
6.) Wieso spricht man in der Baubeschreibung von einem militärischen Flugplatz und Sie lediglich von einem Absetzgelände? Was wurde dort geübt, was in Haiterbach nicht mehr geübt werden soll?
Antwort:
Die Definition eines „Flugplatzes“ ergibt sich aus § 49 der Luftverkehrszulassungsordnung. Vorliegend ist ein „Landeplatz für besondere Zwecke“, nämlich für Zwecke der Bundeswehr geplant. Benötigt wird lediglich eine Start-/Landebahn auf Gras (kein Asphalt, kein Beton) von 80 mal 1.000 Metern, damit kleinere Flugzeuge und Hubschrauber während einer Übung zum Fallschirmabsprung dort landen können. Damit handelt es sich rechtlich um einen „Militärflugplatz“.
Die 400 mal 1.000 Meter große Fläche (das entspricht 40 Hektar), welche nochmals von einem 50 Meter breiten und hindernisfreien Sicherheitsbereich umgeben ist, ist der „Absetzplatz“, die den Fallschirmspringern zum Landen zur Verfügung steht.
Das tatsächlich – über Starts und Landungen kleinerer Flugzeuge und Hubschrauber während der Übungen hinaus – als „Absetzgelände“ für Fallschirmspringer genutzte Gelände ist damit rechtlich ein „Sonder-“ oder „Militärflugplatz“.
Außerhalb des Übungsbetriebs werden vor Ort keine Flugzeuge sein. Gebäude oder eine Einzäunung werden nicht benötigt.
Es gibt im Hinblick auf die Begriffe Absetzplatz und Flugplatz keinerlei Änderungen zu dem, was seit Beginn des Projekts benötigt und kommuniziert wurde.
7.) Für ein Absetzgelände benötigt man keine auf 30 Tonnen ausgelegte Piste? Ich verstehe dies so, dass wir auch mit Überflügen mit Kriegsmaterialien zu rechnen haben, die dort abgesetzt werden sollen, ist das richtig?
Antwort:
Die Tragfähigkeit der Start-/Landebahn dient der Befahrbarkeit mit LKW. Lastenabwurf wird in wenigen Fällen geübt. Dabei wird die Last (beispielsweise eine Palette mit Sandsäcken) entweder im Innenraum von Flächenflugzeugen oder als Außenlast eines Hubschraubers transportiert, die über dem Absetzgelände mit einem Fallschirm abgesetzt wird. Mit Außenlasten werden nie bewohnte Gebiete überflogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Absprunggelände
Ich bin direkt betroffen, am Arbeitsplatz und am Wohnort.
Seit vielen Jahren werden Gelände der Bundeswehr geschlossen. In Calw sind Industriegelände und Wohnorte näher an das Gelände der KSK gerückt.
In Nagold wurde die Kaserne geschlossen und nun soll Privatgrund militärisch genutzt werden. Der Feinstaub und Luftverschmutzung und die extreme
Ich bin direkt betroffen, am Arbeitsplatz und am Wohnort.
Seit vielen Jahren werden Gelände der Bundeswehr geschlossen. In Calw sind Industriegelände und Wohnorte näher an das Gelände der KSK gerückt.
In Nagold wurde die Kaserne geschlossen und nun soll Privatgrund militärisch genutzt werden. Der Feinstaub und Luftverschmutzung und die extreme Lärmbelastung werden nicht genannt. Ich bin gegen diesen Standort.
Warum wurde ohne Not ein Gelände in Renningen verkauft?
Den Gewinn erhält Renningen und wir den Schmutz und Lärm.
Direkt über Krankenhaus, Altenheim und Schulen und Naturschutzgebieten in Nagold und umliegenden Ortschaften.
An 120 Tagen Tag und Nacht somit an allen sonnigen Tagen.
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
wie Sie richtig erkannt haben, wurden in den vergangenen Jahren viele Kasernen der Bundeswehr geschlossen. Dies steht aber nicht in Widerspruch zu der Errichtung eines Absetzgeländes in Haiterbach/Nagold, da die geschlossenen Kasernen keine Alternative für das Absetzgelände dargestellt hätten. Die
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
wie Sie richtig erkannt haben, wurden in den vergangenen Jahren viele Kasernen der Bundeswehr geschlossen. Dies steht aber nicht in Widerspruch zu der Errichtung eines Absetzgeländes in Haiterbach/Nagold, da die geschlossenen Kasernen keine Alternative für das Absetzgelände dargestellt hätten. Die Hintergründe zur Schließung des Standortes Renningen finden Sie hier im Portal.
Zu den Themenbereichen „Lärm“ und „Schmutz“ wird es im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens ausführliche Studien geben, die auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Erst anhand dieser Studien lassen sich realistische Aussagen zu den Themen „Lärm“ und „Schmutz“ treffen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, bis die entsprechenden Genehmigungsunterlagen fertiggestellt worden sind. Unabhängig hiervon wird jedoch alles versucht, um die Lärmbelastung sowie die Luftverschmutzung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. So ist beispielsweise gerade nicht geplant, „Tag und Nacht“ oder „an allen sonnigen Tagen“ zu fliegen. Außerhalb der Sommermonate können Flüge für die Absetzübungen im Dunkeln, bereits am späten Nachmittag oder am frühen Abend durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Flächenfraß 2017 steigt um 125 %
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
meinen Kommentar Nr. 28 vom 8.3.2018 haben Sie am 15.5.18 beantwortet. Dafür danke ich Ihnen.
Ich zitiere auszugsweise aus Ihrer Antwort:
Zitat: „… Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
meinen Kommentar Nr. 28 vom 8.3.2018 haben Sie am 15.5.18 beantwortet. Dafür danke ich Ihnen.
Ich zitiere auszugsweise aus Ihrer Antwort:
Zitat: „… Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden. …“ Zitatende.
Zwischenzeitlich liegen neue statistische Daten vor, nach denen der Flächenfraß in Baden-Württemberg 2017 7,9 Hektar pro Tag betrug (Quelle Schwarzwälder Bote v. 6.10.18). Gegenüber 2016 ist das ein Anstieg um 4,4 ha pro Tag entsprechend 125 %.
Die von der Landesregierung erzielten sogenannten „erheblichen Erfolge“, waren also leider nicht nachhaltig - nur ein Strohfeuer.
Mein Eindruck war und ist, dass gebaut bzw. geplant wird auf Teufel komm raus. Ackerland und zwischenzeitlich auch vermehrt der Wald wird hemmungslos niedergemacht. Drei Beispiele: Simmersfeld, Horb-Ahldorf/Hau und Holzwiese, Calw-Holzbronn/Lindenrain.
Wobei dann als ökologische Ausgleichsflächen wiederum überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen werden.
Eher früher als später kommt der Punkt, an dem auch der letzte Wachstumsjunkie gezwungenermaßen verstehen muss, dass man Geld weder atmen noch essen kann.
Sollte sich der diesjährige dramatische Regenmangel nächstes Jahr wiederholen, dann wird es wirklich ernst. Erfahrungsgemäß würde die politisch Führung dann aber von unvorhersehbaren Wetterereignissen völlig überrascht.
Also immer weiter so: Sehenden Auges mit Vollgas auf den Abgrund zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Walz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.
Mit
Sehr geehrter Herr Walz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Anzahl Flugbewegungen
Sehr geehrte Damen, Herren, die von Ihnen genannte Anzahl von Übungstagen ist meines Erachtens nicht relevant. Wenn an 120 Tagen jeweils 1x am Tag ein Anflug stattfindet, stört mich das nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Anzahl an Flugbewegungen. Hier würde ich gerne Klarheit haben. Denn wenn an 120 Tagen im Stundentakt Anflüge stattfinden,
Sehr geehrte Damen, Herren,
die von Ihnen genannte Anzahl von Übungstagen ist meines Erachtens nicht relevant. Wenn an 120 Tagen jeweils 1x am Tag ein Anflug stattfindet, stört mich das nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Anzahl an Flugbewegungen. Hier würde ich gerne Klarheit haben. Denn wenn an 120 Tagen im Stundentakt Anflüge stattfinden, sieht das Thema Lärmbelästigung anders aus. Es wäre also gut wenn Sie hier mal konkretere Angaben machen würden.
Die Welt wird 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen als sie erntet.
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018) Nicht nur Nagolds OB Großmann, die Gemeinderäte und die Mitglieder der grün-schwarzen Landesregierung sollten einmal ernsthaft versuchen darüber nachzudenken, dass die Welt 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen wird als sie erntet.
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Nicht nur Nagolds OB Großmann, die Gemeinderäte und die Mitglieder der grün-schwarzen Landesregierung sollten einmal ernsthaft versuchen darüber nachzudenken, dass die Welt 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen wird als sie erntet.
Für einen Militärflugplatz mindestens 40 Hektar Ackerland aus der Produktion zu nehmen ist unverantwortlich. Insbesondere wenn gleichzeitig andere Bundeswehrstandorte geschlossen werden, wie z. B. aktuell der Fliegerhorst Penzing mit einer betonierten Landebahn von 2066 m Länge und 30 m Breite.
Ackerland braucht dringend einen Schutzstatus und keine kurzsichtige Ackervernichtungspolitik.
Machen Sie endlich nachhaltige Politik.
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Werden die Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt oder nicht?
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Staatsrätin Erler spricht in dem o. g. Bericht erneut von einer Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVP). In der Beantwortung des Kommentars Nr. 20 auf diesem Beteiligungsportal
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Staatsrätin Erler spricht in dem o. g. Bericht erneut von einer Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVP). In der Beantwortung des Kommentars Nr. 20 auf diesem Beteiligungsportal schreibt das Staatsminsterium am 27.10.2017: „ Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden auch die von Ihnen genannten Standortalternativen noch einmal überprüft. Nur die Ergebnisse der UVP werden für das weitere Verfahren maßgeblich sein.“ Also UVPs nicht nur für Haiterbach sondern auch für weitere Standortalternativen.
Auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2209) antwortet die Bundesregierung (Quelle: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/3003, 27.06.2018) -Militärische Spezialkräfte in Baden-Württemberg – auf die Frage 22 wie folgt: … „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden wird.“ … Nachzulesen unter weiterführende Links auf diesem Beteiligungsportal.
Wenn also noch nicht einmal die mehrfach zugesagten UVPs in korrektem und transparentem Umfang durchgeführt werden sollten, würde dieses "Beteiligungs"-portal noch nicht einmal der Information sondern der Desinformation der Bürger dienen. Falls das die politische Kultur des Staatsministeriums sein sollte, würde ziviler Ungehorsam zur Pflicht.
Die konkrete Frage an das Staatsministerium lautet:
Werden die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Haiterbach und weitere Standortalternativen (gem. Ihrer Beantwortung des Kommentars Nr. 20) nun durchgeführt oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing.agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Walz,
bislang konnte nur eine landesseitige Vorprüfung im Rahmen der Standortsuche erfolgen. Mit Schreiben vom 14.09.2017 wurde bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, die Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Eine Entscheidung der
Sehr geehrter Herr Walz,
bislang konnte nur eine landesseitige Vorprüfung im Rahmen der Standortsuche erfolgen. Mit Schreiben vom 14.09.2017 wurde bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, die Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde steht vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Voruntersuchungen noch aus. Ebenso wurde beim Luftfahrtamt der Bundeswehr die Ausrichtung einer Besprechung zur Abstimmung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping-Termin) beantragt. Dieser dient den betroffenen Behörden zur Abstimmung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Die Zustimmung wird bei den Gremien gekauft.
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018) Hört, hört, jetzt also offiziell: „Militärflugplatz“. Nagold will Kompensationen „für die Stellung des Geländes“. Fakt ist aber: Nagold kann gar nichts stellen. 1. Die Stadt Nagold besitzt dort kein Gelände, höchstens ein kleines Stück
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Hört, hört, jetzt also offiziell: „Militärflugplatz“. Nagold will Kompensationen „für die Stellung des Geländes“. Fakt ist aber: Nagold kann gar nichts stellen.
1. Die Stadt Nagold besitzt dort kein Gelände, höchstens ein kleines Stück Feldweg. Die betroffene Fläche auf der Gemarkung Nagold-Gündringen liegt bei geschätzt 15 – 20 Prozent. 80 bis 85 Prozent liegen auf Haiterbacher Markung. Es handelt sich um Privatbesitz und nicht um Eigentum der Stadt Nagold. Die Politik muss diese Fakten endlich einmal realisieren und akzeptieren. Von den Medien darf der Bürger zu Recht erwarten, dass diese Tatsachen präzise recherchiert und korrekt veröffentlicht werden.
2. Was soll denn kompensiert werden, wenn doch angeblich kaum Belastungen zu erwarten sind.
3. Wenn es sich um hoheitliche Aufgaben der Landesverteidigung handelt, warum kann irgendwer dafür Kompensationsgeschäfte anbieten oder fordern? Das ist absurd. Genau wie der Verkauf des bisherigen Übungsgeländes in Malmsheim von Bund direkt an die Privatwirtschaft.
4. Wenn das KSK, wie Nagolds OB Großmann sagt, zu uns gehört und die Angehörigen Teil der Stadt sind, warum verlangt man dann millionenschwere Kompensationen als handele es sich um unerwünschte Personen.
5. Warum sollte denn Bosch wichtiger sein als die Landesverteidigung? Könnte das an der Dieselabgas-Software liegen?
Auch wenn man von offizieller Seite den Vorwurf Kompensationsgeschäfte wären Bestechung mit dem Hinweis verneint, es werde hier keine Einzelperson bevorteilt, bleibt es dabei: Es ist der Versuch, die Zustimmung bei den entsprechenden Gremien zu kaufen.
Diese politische Kultur ist eine Schande. Schämen Sie sich!
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold