: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
An dieser Stelle konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Absprunggelände in Haiterbach mitteilen.
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Kommentare
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Die Zustimmung wird bei den Gremien gekauft.
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Hört, hört, jetzt also offiziell: „Militärflugplatz“. Nagold will Kompensationen „für die Stellung des Geländes“. Fakt ist aber: Nagold kann gar nichts stellen.
1. Die Stadt Nagold besitzt dort kein Gelände, höchstens ein kleines Stück Feldweg. Die betroffene Fläche auf der Gemarkung Nagold-Gündringen liegt bei geschätzt 15 – 20 Prozent. 80 bis 85 Prozent liegen auf Haiterbacher Markung. Es handelt sich um Privatbesitz und nicht um Eigentum der Stadt Nagold. Die Politik muss diese Fakten endlich einmal realisieren und akzeptieren. Von den Medien darf der Bürger zu Recht erwarten, dass diese Tatsachen präzise recherchiert und korrekt veröffentlicht werden.
2. Was soll denn kompensiert werden, wenn doch angeblich kaum Belastungen zu erwarten sind.
3. Wenn es sich um hoheitliche Aufgaben der Landesverteidigung handelt, warum kann irgendwer dafür Kompensationsgeschäfte anbieten oder fordern? Das ist absurd. Genau wie der Verkauf des bisherigen Übungsgeländes in Malmsheim von Bund direkt an die Privatwirtschaft.
4. Wenn das KSK, wie Nagolds OB Großmann sagt, zu uns gehört und die Angehörigen Teil der Stadt sind, warum verlangt man dann millionenschwere Kompensationen als handele es sich um unerwünschte Personen.
5. Warum sollte denn Bosch wichtiger sein als die Landesverteidigung? Könnte das an der Dieselabgas-Software liegen?
Auch wenn man von offizieller Seite den Vorwurf Kompensationsgeschäfte wären Bestechung mit dem Hinweis verneint, es werde hier keine Einzelperson bevorteilt, bleibt es dabei: Es ist der Versuch, die Zustimmung bei den entsprechenden Gremien zu kaufen.
Diese politische Kultur ist eine Schande. Schämen Sie sich!
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Das alles stinkt ziemlich zum Himmel
Betr.: „Erler sieht Probleme mit der politischen Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom Freitag, 13. Juli 2018)
Man reibt sich die Augen, denn seither wurde den Bürgern vom Staatministerium
Sand in die Augen gestreut. Bis jetzt war immer die Rede von einem geplanten Absetzgelände für das KSK und die amerikanischen Streitkräfte oberhalb von Haiterbach. Und jetzt lässt Frau Staatsrätin Erler die Katze aus dem Sack:
In Haiterbach soll der erste Militärflugplatz nach dem 2. Weltkrieg gebaut werden.
Frau Erler informierte natürlich staats“männisch“ zurückhaltend ihrem Amte gemäß und der Nagolder OB Großmann mahnte alle Beteiligten zur Sachlichkeit und 2017 schon die Bürger bei einer Rede vor dem Gewerbeverein „vernünftig und cool“ zu bleiben. Die Merkmale „aggressiv und unsachlich“ bleiben da nur für die Kritiker des Militärflugplatzes übrig und Frau Erler zeigt, wie sie sich in diesem Fall eine Bürgerbeteiligung vorstellt:
Die grüne Landesregierung überfährt die Bürger und möchte sie am Besten vor vollendete Tatsachen stellen. Die Bürger dürfen sich dann mit einer Begleitgruppe beim „Klein-Klein“ konstruktiv einbringen.
Wie Frau Staatsrätin Erler sagt, seien auch keine Hindernisse erkennbar, die einer Genehmigung im Wege stehen könnten. Dass das benötigte Gelände mit 55ha fast ausschließlich in Privatbesitz ist und landwirtschaftlich genutzt wird, scheint für eine grüne Politikerin kein Hindernis zu sein. Über die Köpfe der Eigentümer hinweg wird geplant und verhandelt und von OB Großmann werden Kompensationen eingefordert, als sei das Ganze schon in trockenen Tüchern, nach dem Motto, die „widerspenstigen Bauern bekommen wir schon noch klein“. So etwas nennt man Zermürbungstaktik.
Und im nächsten Schritt droht man den Bauern mit Enteignungen nach der Devise „und sind sie nicht willig, so brauchen wir Gewalt“, nämlich Staatsgewalt.
Das alles stinkt ziemlich zum Himmel. Wie sieht es mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Frau Erler und OB Großmann aus? Das KSK-Militärgelände in Renningen wurde vom Bund über das Land zum privaten Nutzen an Bosch verkauft und im Gegenzug dazu soll jetzt Bauernland für einen KSK-Militärflugplatz enteignet werden? Ob dazu deutsche Gerichte ja sagen werden, scheint mehr als fraglich.
Was für eine grandiose politische Kultur!
Günter Görlitz, Haiterbach
Die angebliche ökologische Aufwertung überzeugt nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
für Ihre Antwort vom 15.05.2018 auf meinen Kommentar mit der Nr. 28 vom 08.03.2018 danke ich Ihnen.
Ackerbau ist unbestreitbar die Grundlage unserer Ernährung und durch extensive Schafhaltung nicht zu ersetzen. Wir Durchschnittsdeutschen ernähren uns derzeit nur in sehr begrenztem Umfang vom Schaf und Gras wollen wir ganz sicher nur im äußersten Notfall essen.
Ihre Aussage, dass die Fläche durch die Umwandlung in Grünland ökologisch aufgewertet würde halte ich aus folgenden drei Gründen durchaus für fraglich.
Erstens würde es sich bei dem geplanten Absetzgelände samt Feldflugplatz sicher nicht um eine blühende (FFH-) Wiese handeln sondern um eine mehr oder weniger kurz gemähte Fläche. Siehe Malsmheim.
Zweitens wird das Militär nicht, wie jeder vernünftige Landwirt das macht, den Bodendruck minimieren. Die übende Truppe wird auch bei hoher Bodenfeuchte mit Straßen oder Geländebereifung mit hohen Luftdrucken auf der Fläche herum fahren und den Boden massiv verdichten. Dazu empfehle ich Ihnen einen Betriebsausflug mit Spaten zum derzeitigen Absetzgelände nach Malmsheim. Stechen Sie das Blatt des Spatens dort an mehreren Stellen ganz in den Boden, bzw. versuchen Sie es.
Drittens gebe ich zu bedenken, dass ein guter Teil der betroffenen Ackerflächen seit vielen Jahren biologisch (Bioland) bewirtschaftet wird. Insbesondere diese Felder mit kurz gehaltenem Gras und starker Verdichtung ökologisch aufwerten zu wollen überzeugt nicht. Von den betroffenen Offenlandbiotopen und dem zentralen Baumstreifen, der laut Ihrer Visualisierung entfernt werden soll, ganz zu schweigen.
Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg lag laut statistischem Landesamt 2013 und 2014 bei 5,3 Hektar pro Tag; 2015 bei 5,2 Hektar pro Tag.
Falls es die Landesregierung tatsächlich geschafft haben sollte, diese Zahl 2016 auf 3,5 Hektar pro Tag zu drücken, so ist das durchaus eine zu begrüßende Tendenz. Trotzdem ist ein irreversibler Flächenverlust von 3,5 Hektar – Tag für Tag – zutiefst beängstigend. Auf der anderen Seite stehen nämlich die Grenzen der BRD schutzlos offen und die Bevölkerung wächst und wächst.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr.. Nagold
Werden die Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt oder nicht?
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Staatsrätin Erler spricht in dem o. g. Bericht erneut von einer Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVP). In der Beantwortung des Kommentars Nr. 20 auf diesem Beteiligungsportal schreibt das Staatsminsterium am 27.10.2017: „ Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden auch die von Ihnen genannten Standortalternativen noch einmal überprüft. Nur die Ergebnisse der UVP werden für das weitere Verfahren maßgeblich sein.“ Also UVPs nicht nur für Haiterbach sondern auch für weitere Standortalternativen.
Auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2209) antwortet die Bundesregierung (Quelle: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/3003, 27.06.2018) -Militärische Spezialkräfte in Baden-Württemberg – auf die Frage 22 wie folgt: … „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden wird.“ … Nachzulesen unter weiterführende Links auf diesem Beteiligungsportal.
Wenn also noch nicht einmal die mehrfach zugesagten UVPs in korrektem und transparentem Umfang durchgeführt werden sollten, würde dieses "Beteiligungs"-portal noch nicht einmal der Information sondern der Desinformation der Bürger dienen. Falls das die politische Kultur des Staatsministeriums sein sollte, würde ziviler Ungehorsam zur Pflicht.
Die konkrete Frage an das Staatsministerium lautet:
Werden die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Haiterbach und weitere Standortalternativen (gem. Ihrer Beantwortung des Kommentars Nr. 20) nun durchgeführt oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing.agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Walz,
bislang konnte nur eine landesseitige Vorprüfung im Rahmen der Standortsuche erfolgen. Mit Schreiben vom 14.09.2017 wurde bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, die Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde steht vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Voruntersuchungen noch aus. Ebenso wurde beim Luftfahrtamt der Bundeswehr die Ausrichtung einer Besprechung zur Abstimmung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping-Termin) beantragt. Dieser dient den betroffenen Behörden zur Abstimmung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Die Welt wird 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen als sie erntet.
Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)
Nicht nur Nagolds OB Großmann, die Gemeinderäte und die Mitglieder der grün-schwarzen Landesregierung sollten einmal ernsthaft versuchen darüber nachzudenken, dass die Welt 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen wird als sie erntet.
Für einen Militärflugplatz mindestens 40 Hektar Ackerland aus der Produktion zu nehmen ist unverantwortlich. Insbesondere wenn gleichzeitig andere Bundeswehrstandorte geschlossen werden, wie z. B. aktuell der Fliegerhorst Penzing mit einer betonierten Landebahn von 2066 m Länge und 30 m Breite.
Ackerland braucht dringend einen Schutzstatus und keine kurzsichtige Ackervernichtungspolitik.
Machen Sie endlich nachhaltige Politik.
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Naturschutz - Vogelzugroute - Vogelschlag - Flugüberwachung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Naturschutz hat folgende sehr gute Argumente gegen das geplante Absetzgelände mit Feldflugplatz beim Dürrenhardter Hof:
Zwischen Segelfluggelände und Gartenbauverein befindet sich ein regelmäßiger Rastplatz von Mornellregenpfeifern. Ziehende Weiß- und Schwarzstörche rasten ebenfalls dort oben. Über der Dürrenhardter Höhe verläuft eine Kranich-Zugroute (Quelle: BUND/Nabu). Erst im November 2017 wurden zwei rastende Gruppen von Kranichen mit 3 und ca. 20 Individuen gesichtet. Außerdem konnte ich zwei ziehende Gruppen mit 20 und 28 Individuen fotografieren.
Im Februar sah ich einen rastenden Kiebitz. Weitere vorkommende und ziehende Arten sind u. A.: Roter Milan, Schwarzer Milan, Weißstorch, Wespenbussard, Sperber, Habicht, Turmfalke, Wanderfalke, Kornweihe, Schwarzspecht, Grünspecht.
Eine Vergrämung mehrerer dieser Vogelarten durch den Flugbetrieb ist zu erwarten.
Dazu kommt die erhöhte Gefahr des Vogelschlages durch den offensichtlichen Konflikt mit der Vogelzugroute. Und das nicht nur mit dem Oldtimer Transall.
Über die möglichen Folgen eines gravierenden Vogelschlags bei einer langsam fliegenden Transall in 400 oder nur 100 m Höhe möchte ich nicht nachdenken.
Die Bundeswehr unterhält eine eigene Flugüberwachung um Vogelschlag mit Militärmaschinen zu vermeiden (Quelle: BUND). Wo können entsprechende Daten eingesehen werden?
Der Bund hat 2010/11 auf Betreiben der damaligen CDU-Landesregierung, unter Führung der Ministerpräsidenten Oettinger und Mappus, das vorhandene Absetzgelände in Malmsheim ohne Not an Bosch veräußert. Eine eklatante politische Fehlentscheidung wenn man über keine konkrete Alternativfläche verfügt. Als mögliche Ersatzgelände hatte die Landesregierung damals den landeseigenen Ihinger Hof und den Truppenübungsplatz Stetten a. k. M. benannt. Davon möchte man aber heute nichts mehr wissen. Leider wird von den damals verantwortlichen Herren - wie üblich - keiner für derart gravierende Fehler zur Rechenschaft gezogen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Absprunggelände Haiterbach
Das fragliche Gelände ist biologisch wertvoll. Wertarme oder gar kontaminierte Gebiete, die geeignet wären, müsste es in Baden-Württemberg oder außerhalb für eine Spezialeinheit der Bundeswehr geben. Eine grün-schwarze Landesregierung muss schon um der eigenen Glaubwürdigkeit willen den Plan "Haiterbacher Absprunggelände" vom Tisch nehmen!
Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Dieterich.
Flächenfraß 2017 steigt um 125 %
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
meinen Kommentar Nr. 28 vom 8.3.2018 haben Sie am 15.5.18 beantwortet. Dafür danke ich Ihnen.
Ich zitiere auszugsweise aus Ihrer Antwort:
Zitat: „… Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden. …“ Zitatende.
Zwischenzeitlich liegen neue statistische Daten vor, nach denen der Flächenfraß in Baden-Württemberg 2017 7,9 Hektar pro Tag betrug (Quelle Schwarzwälder Bote v. 6.10.18). Gegenüber 2016 ist das ein Anstieg um 4,4 ha pro Tag entsprechend 125 %.
Die von der Landesregierung erzielten sogenannten „erheblichen Erfolge“, waren also leider nicht nachhaltig - nur ein Strohfeuer.
Mein Eindruck war und ist, dass gebaut bzw. geplant wird auf Teufel komm raus. Ackerland und zwischenzeitlich auch vermehrt der Wald wird hemmungslos niedergemacht. Drei Beispiele: Simmersfeld, Horb-Ahldorf/Hau und Holzwiese, Calw-Holzbronn/Lindenrain.
Wobei dann als ökologische Ausgleichsflächen wiederum überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen werden.
Eher früher als später kommt der Punkt, an dem auch der letzte Wachstumsjunkie gezwungenermaßen verstehen muss, dass man Geld weder atmen noch essen kann.
Sollte sich der diesjährige dramatische Regenmangel nächstes Jahr wiederholen, dann wird es wirklich ernst. Erfahrungsgemäß würde die politisch Führung dann aber von unvorhersehbaren Wetterereignissen völlig überrascht.
Also immer weiter so: Sehenden Auges mit Vollgas auf den Abgrund zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Walz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Es ist überwiegend Ackerfläche betroffen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das bundeseigene Absetzgelände in Malmsheim samt 800 m langer Betonpiste wurde ohne Not an die Firma Bosch veräußert. Öffentliche Sicherheitsinteressen wurden privatnützigen Zwecken untergeordnet. Bosch hätte ganz sicher bei vielen willigen Bürgermeistern alternative Flächen finden können und das viel leichter als die Bundeswehr. Der volle Kaufpreis für das ganze Gelände in Malmsheim wurde in Cleverle-Manier von Bosch direkt an den Bund bezahlt. Was sich heute als Bumerang erweisen dürfte, da der Bund wohl kaum ein dringend benötigtes Absetzgelände verkaufen kann, um dann für ein Ersatzgelände Privatbesitz zu enteignen. Insofern ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine Enteignung vor Gericht Bestand haben würde.
Das Staatsministerium BW wiederholt unermüdlich, dass als Ersatzgelände das Segelfluggelände Haiterbach angedacht wäre. Dies ist irreführend, denn es wären nicht nur die ca. 9 ha des Segelfluggeländes betroffen sondern schwerpunktmäßig über 40 ha gutes Ackerland (konventionell und biologisch bewirtschaftete Flächen). Außerdem liegt der Flächenbedarf nicht wie propagiert bei 40, sondern tatsächlich bei 55 ha.
Dieser Verlust an Ackerfläche ist nicht akzeptabel. Die Ernährungssicherung der Bevölkerung wird von der Politik jeglicher Couleur und auf allen Ebenen katastrophal vernachlässigt. Die Grundlage unserer Ernährung ist der Ackerbau. Fast jeder (Ober-)Bürgermeister - auch der Nagolder - jubelt, wenn er Ackerland zubauen und der Wachstumsideologie frönen kann. Wenn der grüne Landesvater auf Biolandwirtschaft setzt ist dies ein frommer Wunsch, aber zur Sicherung der Ernährung bräuchte man – wegen der viel niedrigeren Hektarerträge - noch erheblich mehr Fläche als dies bei konventioneller Landwirtschaft der Fall ist.
Der durchschnittliche Flächenverlust an jedem einzelnen Tag beträgt in Baden-Württemberg 5,3 ha; in der gesamten BRD 66 ha; auf dem Planeten Erde ca. 32.876 ha. Dabei wächst die Weltbevölkerung Tag für Tag um 224.658 Menschen. Darüber sollte jeder einmal in Ruhe nachdenken.
Die Ignoranz gegenüber der überlebenswichtigen Bedeutung des Ackerbaus wird uns eher früher als später mit unbarmherziger Wucht auf die Füße fallen. Bedauerlicherweise leben wir in einer aufgemotzten Scheinrealität. Ein Land muss seine Bevölkerung unbedingt selbst ernähren können. Schon heute müssten wir – mangels Anbauflächen - die Schweine- und Geflügelproduktion sofort drastisch reduzieren, wenn die Futtermittelimporte (Soja) – durch welche Krise auch immer - wegfallen sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrter Herr Walz,
es ist zutreffend, dass die Flächen des Absetzplatzes nicht weiter als Ackerfläche genutzt werden können, sondern in Grünland umgewandelt werden sollen. Damit werden sie von den bisherigen Bewirtschaftern nur noch bedingt bewirtschaftet werden können, da diese keine betriebliche Verwertungsmöglichkeit des Grünlandaufwuchses haben. Als Grünland können die Flächen jedoch von anderen Betrieben zum Beispiel zur Schafbeweidung genutzt werden.
Im Sicherheitsbereich um den Absetzplatz herum kann auch weiterhin eine ackerbauliche Nutzung zum Beispiel mit Getreide und gegebenenfalls auch Raps stattfinden, allerdings sollten dort keine Reihenkulturen wie Zuckerrüben, Kartoffeln oder Mais wegen der potentiellen Verletzungsgefahr der Soldaten bei der Landung angebaut werden.
Anzumerken ist noch, dass die besagten Flächen nicht wie bei der Bebauung dem Naturhaushalt entzogen sind, sondern der Boden nach wie vor seine ökologische Funktion wahrnehmen kann.
Durch die Umwandlung in Grünland wird die Fläche sogar ökologisch aufgewertet.
Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden.
Einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg leistete die Befolgung des Prinzips „Innen- vor Außenverdichtung“, wobei es darum geht, dass innerörtliche Flächenpotentiale zunächst bestmöglich genutzt werden sollen, bevor außerörtliche Flächen in Anspruch genommen werden können. Dieses wichtige Prinzip sorgt dafür, dass möglichst wenige wichtige Flächen für die Natur verloren gehen.
Die Landesregierung fördert in diesem Zusammenhang die Entwicklung hin zu zukunftsfähigen, flächeneffizienten Siedlungsstrukturen, lebendigen Ortskernen und Quartieren, in denen zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
"Alternative Fakten"
08.03.2018
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
vielen Dank für die Beantwortung unseres Kommentars Nr. 26.
In Ihrer Antwort vom 10.01.2018 schreiben Sie:
Zitat:
„Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen. „
Zitatende.
Dies ist nicht zutreffend. Erstens gehen Sie fortlaufend von falschen Voraussetzungen aus, da Sie das Absetzgelände nur mit einer Ausdehnung von 400 x 1.000 m berücksichtigen. Dies sind „alternative Fakten“. Tatsächlich beträgt die Größe, durch den 50 m breiten rundum laufenden Sicherheitsstreifen, jedoch 500 x 1.100 m. Auf diesem Sicherheitsstreifen darf nach Angaben der Bundeswehr nicht einmal Mais angebaut werden, also darf dort auch weder Wald noch ein Steinriegelbiotop oder ein Gebäude stehen.
In Ihrer Visualisierung und auch in Ihrer Video-Visualisierung auf dem Beteiligungsportal liegt jedoch am nördlichen Rand des bestehenden Segelfluggeländes der 50 m breite Sicherheitsstreifen in voller Breite im bestehenden Hochwald und das auf einer Länge von ca. 260 m. Abgeholzt wird dieser Streifen Hochwald in der Visualisierung und nach diversen Aussagen aus Ihrem Haus nicht.
Somit müsste dann das ganze Absetzgelände um 50 m in Richtung Dürrenhardter Hof verschoben werden, um den Sicherheitsanforderungen des Militärs zu entsprechen. Dazu kommt dann noch der 50 m breite Sicherheitsstreifen am südlichen Rand. Damit wäre der Abstand zum nördlichsten Gebäude des Dürrenhardter Hofs in der Realität bei ca. 30 m. Würde man – warum auch immer - den Sicherheitsstreifen völlig außer Acht lassen und nur von einer Breite von 400 m ausgehen wäre man bei den 130 m die sie genannt haben.
Bei der Variante „SFP-Nagold_neu“ wäre man mit Berücksichtigung des Sicherheitsstreifens nach unserer Zeichnung bei ca. 70 m Abstand. Folgt man Ihren Angaben von 108 m und zieht die 50 m Sicherheitsstreifen ab, kommt man sogar nur auf 58 m.
Übrigens ist auf Ihrer Visualisierung der relativ neue Hangar des Flugsportvereins wegretuschiert, also nicht mehr an Ort und Stelle. Wollen Sie diesen abreißen?
Weiterhin schreiben Sie in Ihrer Antwort:
Zitat:
„Entfernungen zu bestehenden Hindernissen werden ebenfalls in die Planungen und Entscheidungen über ein mögliches Absprunggelände und dessen Geeignetheit einfließen. Die Angabe von 300 Meter bis 350 Meter Abstand eines Gebäudes vom Segelflugplatz Wächtersberg-Hulb bezieht sich auf die eigentliche Landebahn. Die Entfernung würde sich deutlich verkürzen, wenn der Abstand zu der deutlich größeren Absetzfläche herangezogen werden würde. Mögliche Planungsunterlagen durch ein externes Planungsbüro werden, wie ausgeführt, derzeit erst erstellt.“
Zitatende.
Ihre Entfernungsangaben sind „alternative Fakten“ und somit falsch. Warum bestehen Sie öffentlich auf Fehlern, ohne unsere Angaben nachzuprüfen? Am 5.Juli 2017 bei dem Gespräch der Staatsrätin Erler mit Vertretern der Bürgerinitiative Haiterbach wurde seitens des Staatsministeriums behauptet, dass das Segelfluggelände Deckenpfronn-Egelsee von der Kaserne in Calw genauso weit entfernt sei wie das Segelfluggelände Haiterbach. Dies ist haarsträubender Unsinn, öffentlich vor vielen Zeugen geäußert.
Da im Staatsministerium offenbar erhebliche Schwierigkeiten bestehen Entfernungen richtig zu beurteilen und Karten richtig zu lesen, erlauben wir uns Ihnen eine kurze Anleitung zu schreiben:
Nehmen Sie ein gutes Geodreieck und einen spitzen Bleistift zur Hand.
Drucken Sie sich auf dem hervorragenden Kreisatlas Calw des Landratsamts Calw eine Karte des Segelfluggeländes Wächtersberg-Hub aus im Maßstab 1 : 10.000 aus. Der Maßstab 1 : 10.000 erspart Rechenarbeit, da 1 cm auf der Karte 100 m in der Natur entsprechen.
Verlängern Sie zeichnerisch die südliche Front des Flutsportvereinsgebäudes von der Gebäudemitte um 8,9 cm nach Ost-Nordost und um 2,1 cm nach West-Südwest. Verschieben Sie diese Linie parallel um 5,0 cm nach Süden und zeichnen Sie eine Linie ein. Damit erhalten Sie die nördliche und südliche Begrenzung des „angedachten“ 500 m breiten Absetzgeländes.
Vorsorgliche Anmerkung: Die Bodenverlegung der störenden Freileitung wäre machbar, darauf hatten wir in früher Kommentaren schon hingewiesen.
Messen Sie nun den Abstand zur nördlichsten Ecke der Getränkefabrik. Der Abstand beträgt 3,3 cm. Dies entspricht 330 m in der Natur. Unsere Angabe von 300 bis 350 m ist also völlig korrekt. Wir nehmen unsere Öffentlichkeitsarbeit sehr ernst.
Bitte messen Sie den Abstand der bestehenden Landebahn zur Getränkefabrik. Dieser ergibt 7,2 cm, also 720 m. Und nicht wie von Ihnen behauptet 300 bis 350 m.
Bitte beachten Sie, dass von uns grundsätzlich die reale Ausdehnung von 500 x 1.100 m des „angedachten“ Absetzgeländes, also die volle Größe berücksichtigt wird.
Wir wiederholen daher nochmals unsere Frage: Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 330 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann nur ca. 30 m beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium? Selbst der von Ihnen genannte und offensichtlich auf „alternativen Fakten“ beruhende Abstand von 130 m ist deutlich geringer als 330 m.
Die in unseren früheren Kommentaren in diesem Beteiligungsportal dargelegten z. T. groben Fehler bei der Standortsuche werden durch Ihre Behörde fortwährend ignoriert. Ein stures Beharren auf dem Gelände beim Dürrenhardter Hof und das öffentliche negieren von Fakten ist nicht zielführend. Zusammen mit den oben genannten groben Fehlern bei den Entfernungen leidet dadurch nicht nur die Außendarstellung des Staatsministeriums in erheblicher Form.
Die Bürger erwarten von einem Beteiligungsportal der Landesregierung, dass sie angehört und ihre Argumente ernst genommen werden. Gebetsmühlenartige Wiederholungen von „alternativen Fakten“ sind eines Staatsministeriums nicht würdig.
Man muss sich daher leider fragen, ob es nicht durchaus angebracht wäre die Abteilung für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ersatzlos aufzulösen und die sicher nicht unerhebliche Summe an Gehältern und Verwaltungskosten einzusparen, um damit den Steuerzahler zu entlasten.
Wir empfehlen noch einmal dringend das Vorhaben auf landes- oder bundeseigenen Flächen anzusiedeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold