Bundeswehr

Ihre Meinung

An dieser Stelle konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Absprunggelände in Haiterbach mitteilen.

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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Wenn Sie Fragen und Anregungen zum Verfahren und zur Öffentlichkeitsbeteiligung haben, teilen Sie sie uns bitte hier mit.

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25. Kommentar von :Ohne Name

Politik des Gehörtwerdens: Das Vertrauen ist verscherzt.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,   61 % der Haiterbacher Bürger haben sich gegen die Einrichtung eines Absetzgeländes beim Dürrenhardter Hof ausgesprochen.   Der Wille dieser demokratischen Mehrheit wird von Ihnen sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihrer Regierung und insbesondere von Ihrem Staatsministerium […]

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

 

61 % der Haiterbacher Bürger haben sich gegen die Einrichtung eines Absetzgeländes beim Dürrenhardter Hof ausgesprochen.

 

Der Wille dieser demokratischen Mehrheit wird von Ihnen sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihrer Regierung und insbesondere von Ihrem Staatsministerium ignoriert.

 

Die sogenannte „Politik des Gehörtwerdens“ ist nur eine weitere Nebelkerze - nichts als Augenwischerei.

 

Höchst passend formulierte Bertolt Brecht einst:

 

„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt.

Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf

und wählte ein anderes?“

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

Familie Brezing, Haiterbach

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold 

Kommentar vom Moderator

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie auf die Antwort der Staatsrätin auf Ihren Kommentar (Nr. 12) hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

1. Kommentar von :Ohne Name

Luftverkehrsrechtliches Verfahren

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss.   Hierzu habe ich drei […]

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss.

 

Hierzu habe ich drei Fragen:

1. Ist es also korrekt, dass die Auswahl des neuen Standorts undemokratisch abläuft und die betroffenen BürgerInnen auf ein "ob" des Projekts keinen Einfluss haben?

2. Wie läuft das luftverkehrsrechtliche Verfahren ab? Welche Sachverhalte werden geprüft? Was könnte gegen ein Absprunggelände am Flugplatz bei Haiterbach sprechen?

3. Wer ist an dem Verfahren beteiligt?

 

Bitte beantworten Sie die Fragen zeitnah!

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,


die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Die Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund.

Belange der nationalen Verteidigung liegen nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und entsprechen somit dem dort verankerten demokratischen Gefüge; den Ländern kommen lediglich im Einzelfall Kontroll- und Mitspracherechte zu – etwa bei der Feststellung des Verteidigungsfalls –, die hier nicht einschlägig sind. Die Bundesbehörden entscheiden über das Projekt im Rahmen eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens. Dieses sieht auch eine förmliche Anhörung der Betroffenen vor:

Derzeit prüft die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im ausschließlichen Auftrag des Bundes (Organleihe), welche Unterlagen im Rahmen einer Antragstellung für die Genehmigung eines militärischen Flugplatzes erforderlich sind. Hierzu gehören in jedem Fall verschiedene Gutachten (bspw. zu Naturschutz, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz etc.), die extern beauftragt werden. Das Land hat auf diese Prüfung keinen Einfluss.

Hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Antragsunterlagen fertig gestellt und beim Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde eingereicht, findet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine förmliche Anhörung von Betroffenen, den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und anderer statt. Diese wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr ggf. im Rahmen der Amtshilfe mit Unterstützung des Landes voraussichtlich durch Auslage von Antragsunterlagen durchgeführt. Eine anschließende Genehmigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr wird ebenfalls bekannt gemacht. Gegen die Genehmigung kann der Rechtsweg beschritten werden.

21. Kommentar von :Ohne Name

Ehrlichkeit und Umgang

Nun die fehlenden Sätze zu meinem Eintrag vom 30.09.17. Zur Antwort bekam ich"sobald die Karte frei gegeben ist, wird sie ins Portal gestellt". Sie liegt im Ministerium in Stuttgart und ist von der Bundeswehr zur Veröffentlichung freigegeben. Auf dieser Karte kann man sehr gut erkennen welche großräumigen Flugbewegungen an einem Übungstag […]

Nun die fehlenden Sätze zu meinem Eintrag vom 30.09.17.

Zur Antwort bekam ich"sobald die Karte frei gegeben ist, wird sie ins Portal gestellt". Sie liegt im Ministerium in Stuttgart und ist von der Bundeswehr zur Veröffentlichung freigegeben. Auf dieser Karte kann man sehr gut erkennen welche großräumigen Flugbewegungen an einem Übungstag stattfinden und welche Gemeinden betroffen sind. Zuerst war die Karte nicht auffindbar, danach war gerade Urlaubszeit und ich wurde auf Nachfrage informiert, dass alles etwas länger dauert. Auch verlangte ich Auskunft über Mindestabstände zu Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Aktuell richtet die Bundeswehr die Flugrichtungen angeblich neu aus, was evtl. zu Veränderungen führt. Vom Ministerium bekam ich bis heute noch keinerlei Antworten.

Auch bis heute noch nicht.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,

die uns von der Bundeswehr übermittelte Karte mit den Flugrouten wurde nun ins Beteiligungsportal eingestellt. Sie finden sie hier.

Ebenfalls wurden die Erläuterungen zu dem Krankenhaus in Nagold unter dem oben angegebenen Link eingepflegt.

Bitte gestehen Sie auch uns ein gewisses Maß an Bearbeitungs-/Überprüfungszeit zu. Wir können die Beiträge nicht ohne eine wenigstens grobe Überprüfung auf das Beteiligungsportal stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

10. Kommentar von :Ohne Name

Unsauberes Spiel

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca. […]

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca. 2,5 km

Sie glauben sicher allen ernstes, dass wir keine Lärmbelästigung erhalten? Nach über 40 Jahren Abbaubetrieb Steinbruch mitten im Ort wissen wir, wovon wir reden. Auf der andren Talseite beginnt dieses Jahr der neue Steinbruch.

Wir wissen dadurch sehr wohl, was Lärm ist.

Im Portal ist nachzulesen, dass es besser geeignete Standorte gibt meineserachtens, Sie jedoch nicht wollen.

Was für geldwerte Vorteile oder sonstige Vergütungen wurden denn in den nichtöffentlichen Stadtratssitzungen besprochen? Als Gemeinderat und Ortschaftsrat weiss ich sehr wohl um solche Dinge.

Ich werde eine parlamentarische Anfrage starten , um hier Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Mfg Hermann Walz

Fraktionsvorsitzender ULH 

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,


vielen Dank für Ihre Nachfragen. Wir sind an einer sachlichen Darstellung interessiert. Welche Rolle der Bürgerentscheid im Genehmigungsverfahren spielt, haben wir dargestellt. Derzeit überarbeiten wir das Angebot auf dem Portal, damit der aktuelle Sachstand dargestellt wird. Das Land schließt sich bezüglich der Wirkung des Entscheids der Darstellung der Stadt Haiterbach an: Der Bürgerentscheid hat die Positionierung der Stadt bestimmt. Diese Haltung wird im Antrags- und Genehmigungsverfahren natürlich eine Rolle spielen, ist aber allein betrachtet für den Ausgang nicht zwingend entscheidend. Vielmehr muss sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erweisen, ob der Standort Haiterbach/Nagold nach überprüfbaren Sachkriterien in vielen Belangen (zum Beispiel auch im Bereich Naturschutz, Lärm, ...) der geeignetste Standort ist. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist er das. Wir haben andere Standorte geprüft und die Informationen hier auf dem Portal veröffentlicht.

Auch die Gemeinde Talheim kann im Verfahren ihre Belange vorbringen. Gerne kann die Gemeinde auf das Staatsministerium zugehen, wenn Informationen oder ein Austausch gewünscht sind.

Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind erkennbar etwas anderes. Vielmehr gibt es Projekte oder Wünsche der Kommunen, die das Land unterstützen möchte. Uns ist bewusst, dass das Absetzgelände den Kommunen nicht nützt, sondern in bestimmten Bereichen und zeitweise Einschränkungen bedeutet. Insofern fänden wir es nur fair, wenn die Kommunen davon auch einen Nutzen haben. Diese Tür schließt sich nun, da die Stadt aufgrund der Beschlusslage mit uns darüber nicht verhandeln wird.

Der Landtag von Baden-Württemberg wurde von Frau Staatsrätin Erler über das Projekt bereits unterrichtet. Eine parlamentarische Anfrage können nur Landtagsabgeordnete stellen. Sie können sich an Ihren Wahlkreisabgeordneten mit einer entsprechenden Bitte richten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

29. Kommentar von :Ohne Name

"Alternative Fakten"

08.03.2018   Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,   vielen Dank für die Beantwortung unseres Kommentars Nr. 26.   In Ihrer Antwort vom 10.01.2018 schreiben Sie: Zitat: „Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, […]

08.03.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

 

vielen Dank für die Beantwortung unseres Kommentars Nr. 26.

 

In Ihrer Antwort vom 10.01.2018 schreiben Sie:

Zitat:

„Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürrenhardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen. „

Zitatende.

 

Dies ist nicht zutreffend. Erstens gehen Sie fortlaufend von falschen Voraussetzungen aus, da Sie das Absetzgelände nur mit einer Ausdehnung von 400 x 1.000 m berücksichtigen. Dies sind „alternative Fakten“. Tatsächlich beträgt die Größe, durch den 50 m breiten rundum laufenden Sicherheitsstreifen, jedoch 500 x 1.100 m. Auf diesem Sicherheitsstreifen darf nach Angaben der Bundeswehr nicht einmal Mais angebaut werden, also darf dort auch weder Wald noch ein Steinriegelbiotop oder ein Gebäude stehen.

 

In Ihrer Visualisierung und auch in Ihrer Video-Visualisierung auf dem Beteiligungsportal liegt jedoch am nördlichen Rand des bestehenden Segelfluggeländes der 50 m breite Sicherheitsstreifen in voller Breite im bestehenden Hochwald und das auf einer Länge von ca. 260 m. Abgeholzt wird dieser Streifen Hochwald in der Visualisierung und nach diversen Aussagen aus Ihrem Haus nicht.

 

Somit müsste dann das ganze Absetzgelände um 50 m in Richtung Dürrenhardter Hof verschoben werden, um den Sicherheitsanforderungen des Militärs zu entsprechen. Dazu kommt dann noch der 50 m breite Sicherheitsstreifen am südlichen Rand. Damit wäre der Abstand zum nördlichsten Gebäude des Dürrenhardter Hofs in der Realität bei ca. 30 m. Würde man – warum auch immer - den Sicherheitsstreifen völlig außer Acht lassen und nur von einer Breite von 400 m ausgehen wäre man bei den 130 m die sie genannt haben.

 

Bei der Variante „SFP-Nagold_neu“ wäre man mit Berücksichtigung des Sicherheitsstreifens nach unserer Zeichnung bei ca. 70 m Abstand. Folgt man Ihren Angaben von 108 m und zieht die 50 m Sicherheitsstreifen ab, kommt man sogar nur auf 58 m.

Übrigens ist auf Ihrer Visualisierung der relativ neue Hangar des Flugsportvereins wegretuschiert, also nicht mehr an Ort und Stelle. Wollen Sie diesen abreißen?

 

Weiterhin schreiben Sie in Ihrer Antwort:

Zitat:

„Entfernungen zu bestehenden Hindernissen werden ebenfalls in die Planungen und Entscheidungen über ein mögliches Absprunggelände und dessen Geeignetheit einfließen. Die Angabe von 300 Meter bis 350 Meter Abstand eines Gebäudes vom Segelflugplatz Wächtersberg-Hulb bezieht sich auf die eigentliche Landebahn. Die Entfernung würde sich deutlich verkürzen, wenn der Abstand zu der deutlich größeren Absetzfläche herangezogen werden würde. Mögliche Planungsunterlagen durch ein externes Planungsbüro werden, wie ausgeführt, derzeit erst erstellt.“

Zitatende.

 

Ihre Entfernungsangaben sind „alternative Fakten“ und somit falsch. Warum bestehen Sie öffentlich auf Fehlern, ohne unsere Angaben nachzuprüfen? Am 5.Juli 2017 bei dem Gespräch der Staatsrätin Erler mit Vertretern der Bürgerinitiative Haiterbach wurde seitens des Staatsministeriums behauptet, dass das Segelfluggelände Deckenpfronn-Egelsee von der Kaserne in Calw genauso weit entfernt sei wie das Segelfluggelände Haiterbach. Dies ist haarsträubender Unsinn, öffentlich vor vielen Zeugen geäußert.

 

Da im Staatsministerium offenbar erhebliche Schwierigkeiten bestehen Entfernungen richtig zu beurteilen und Karten richtig zu lesen, erlauben wir uns Ihnen eine kurze Anleitung zu schreiben:

 

Nehmen Sie ein gutes Geodreieck und einen spitzen Bleistift zur Hand.

Drucken Sie sich auf dem hervorragenden Kreisatlas Calw des Landratsamts Calw eine Karte des Segelfluggeländes Wächtersberg-Hub aus im Maßstab 1 : 10.000 aus. Der Maßstab 1 : 10.000 erspart Rechenarbeit, da 1 cm auf der Karte 100 m in der Natur entsprechen.

Verlängern Sie zeichnerisch die südliche Front des Flutsportvereinsgebäudes von der Gebäudemitte um 8,9 cm nach Ost-Nordost und um 2,1 cm nach West-Südwest. Verschieben Sie diese Linie parallel um 5,0 cm nach Süden und zeichnen Sie eine Linie ein. Damit erhalten Sie die nördliche und südliche Begrenzung des „angedachten“ 500 m breiten Absetzgeländes.

 

Vorsorgliche Anmerkung: Die Bodenverlegung der störenden Freileitung wäre machbar, darauf hatten wir in früher Kommentaren schon hingewiesen.

 

Messen Sie nun den Abstand zur nördlichsten Ecke der Getränkefabrik. Der Abstand beträgt 3,3 cm. Dies entspricht 330 m in der Natur. Unsere Angabe von 300 bis 350 m ist also völlig korrekt. Wir nehmen unsere Öffentlichkeitsarbeit sehr ernst.

 

Bitte messen Sie den Abstand der bestehenden Landebahn zur Getränkefabrik. Dieser ergibt 7,2 cm, also 720 m. Und nicht wie von Ihnen behauptet 300 bis 350 m.

 

Bitte beachten Sie, dass von uns grundsätzlich die reale Ausdehnung von 500 x 1.100 m des „angedachten“ Absetzgeländes, also die volle Größe berücksichtigt wird.

 

Wir wiederholen daher nochmals unsere Frage: Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 330 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann nur ca. 30 m beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium? Selbst der von Ihnen genannte und offensichtlich auf „alternativen Fakten“ beruhende Abstand von 130 m ist deutlich geringer als 330 m.

 

Die in unseren früheren Kommentaren in diesem Beteiligungsportal dargelegten z. T. groben Fehler bei der Standortsuche werden durch Ihre Behörde fortwährend ignoriert. Ein stures Beharren auf dem Gelände beim Dürrenhardter Hof und das öffentliche negieren von Fakten ist nicht zielführend. Zusammen mit den oben genannten groben Fehlern bei den Entfernungen leidet dadurch nicht nur die Außendarstellung des Staatsministeriums in erheblicher Form.

 

Die Bürger erwarten von einem Beteiligungsportal der Landesregierung, dass sie angehört und ihre Argumente ernst genommen werden. Gebetsmühlenartige Wiederholungen von „alternativen Fakten“ sind eines Staatsministeriums nicht würdig.

 

Man muss sich daher leider fragen, ob es nicht durchaus angebracht wäre die Abteilung für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ersatzlos aufzulösen und die sicher nicht unerhebliche Summe an Gehältern und Verwaltungskosten einzusparen, um damit den Steuerzahler zu entlasten.

 

Wir empfehlen noch einmal dringend das Vorhaben auf landes- oder bundeseigenen Flächen anzusiedeln.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf

 

Familie Brezing, Haiterbach

 

Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

 

28. Kommentar von :Ohne Name

Es ist überwiegend Ackerfläche betroffen!

Sehr geehrte Damen und Herren,   das bundeseigene Absetzgelände in Malmsheim samt 800 m langer Betonpiste wurde ohne Not an die Firma Bosch veräußert. Öffentliche Sicherheitsinteressen wurden privatnützigen Zwecken untergeordnet. Bosch hätte ganz sicher bei vielen willigen Bürgermeistern alternative Flächen finden können und das viel leichter als […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das bundeseigene Absetzgelände in Malmsheim samt 800 m langer Betonpiste wurde ohne Not an die Firma Bosch veräußert. Öffentliche Sicherheitsinteressen wurden privatnützigen Zwecken untergeordnet. Bosch hätte ganz sicher bei vielen willigen Bürgermeistern alternative Flächen finden können und das viel leichter als die Bundeswehr. Der volle Kaufpreis für das ganze Gelände in Malmsheim wurde in Cleverle-Manier von Bosch direkt an den Bund bezahlt. Was sich heute als Bumerang erweisen dürfte, da der Bund wohl kaum ein dringend benötigtes Absetzgelände verkaufen kann, um dann für ein Ersatzgelände Privatbesitz zu enteignen. Insofern ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine Enteignung vor Gericht Bestand haben würde.

 

Das Staatsministerium BW wiederholt unermüdlich, dass als Ersatzgelände das Segelfluggelände Haiterbach angedacht wäre. Dies ist irreführend, denn es wären nicht nur die ca. 9 ha des Segelfluggeländes betroffen sondern schwerpunktmäßig über 40 ha gutes Ackerland (konventionell und biologisch bewirtschaftete Flächen). Außerdem liegt der Flächenbedarf nicht wie propagiert bei 40, sondern tatsächlich bei 55 ha.

 

Dieser Verlust an Ackerfläche ist nicht akzeptabel. Die Ernährungssicherung der Bevölkerung wird von der Politik jeglicher Couleur und auf allen Ebenen katastrophal vernachlässigt. Die Grundlage unserer Ernährung ist der Ackerbau. Fast jeder (Ober-)Bürgermeister - auch der Nagolder - jubelt, wenn er Ackerland zubauen und der Wachstumsideologie frönen kann. Wenn der grüne Landesvater auf Biolandwirtschaft setzt ist dies ein frommer Wunsch, aber zur Sicherung der Ernährung bräuchte man – wegen der viel niedrigeren Hektarerträge - noch erheblich mehr Fläche als dies bei konventioneller Landwirtschaft der Fall ist.

 

Der durchschnittliche Flächenverlust an jedem einzelnen Tag beträgt in Baden-Württemberg 5,3 ha; in der gesamten BRD 66 ha; auf dem Planeten Erde ca. 32.876 ha. Dabei wächst die Weltbevölkerung Tag für Tag um 224.658 Menschen. Darüber sollte jeder einmal in Ruhe nachdenken.

 

Die Ignoranz gegenüber der überlebenswichtigen Bedeutung des Ackerbaus wird uns eher früher als später mit unbarmherziger Wucht auf die Füße fallen. Bedauerlicherweise leben wir in einer aufgemotzten Scheinrealität. Ein Land muss seine Bevölkerung unbedingt selbst ernähren können. Schon heute müssten wir – mangels Anbauflächen - die Schweine- und Geflügelproduktion sofort drastisch reduzieren, wenn die Futtermittelimporte (Soja) – durch welche Krise auch immer - wegfallen sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,

es ist zutreffend, dass die Flächen des Absetzplatzes nicht weiter als Ackerfläche genutzt werden können, sondern in Grünland umgewandelt werden sollen. Damit werden sie von den bisherigen Bewirtschaftern nur noch bedingt bewirtschaftet werden können, da diese keine betriebliche Verwertungsmöglichkeit des Grünlandaufwuchses haben. Als Grünland können die Flächen jedoch von anderen Betrieben zum Beispiel zur Schafbeweidung genutzt werden.

Im Sicherheitsbereich um den Absetzplatz herum kann auch weiterhin eine ackerbauliche Nutzung zum Beispiel mit Getreide und gegebenenfalls auch Raps stattfinden, allerdings sollten dort keine Reihenkulturen wie Zuckerrüben, Kartoffeln oder Mais wegen der potentiellen Verletzungsgefahr der Soldaten bei der Landung angebaut werden.

Anzumerken ist noch, dass die besagten Flächen nicht wie bei der Bebauung dem Naturhaushalt entzogen sind, sondern der Boden nach wie vor seine ökologische Funktion wahrnehmen kann.

Durch die Umwandlung in Grünland wird die Fläche sogar ökologisch aufgewertet.

Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden.

Einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg leistete die Befolgung des Prinzips „Innen- vor Außenverdichtung“, wobei es darum geht, dass innerörtliche Flächenpotentiale zunächst bestmöglich genutzt werden sollen, bevor außerörtliche Flächen in Anspruch genommen werden können. Dieses wichtige Prinzip sorgt dafür, dass möglichst wenige wichtige Flächen für die Natur verloren gehen.

Die Landesregierung fördert in diesem Zusammenhang die Entwicklung hin zu zukunftsfähigen, flächeneffizienten Siedlungsstrukturen, lebendigen Ortskernen und Quartieren, in denen zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

40. Kommentar von :Ohne Name

Flächenfraß 2017 steigt um 125 %

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,   meinen Kommentar Nr. 28 vom 8.3.2018 haben Sie am 15.5.18 beantwortet. Dafür danke ich Ihnen.   Ich zitiere auszugsweise aus Ihrer Antwort: Zitat: „… Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der […]

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

 

meinen Kommentar Nr. 28 vom 8.3.2018 haben Sie am 15.5.18 beantwortet. Dafür danke ich Ihnen.

 

Ich zitiere auszugsweise aus Ihrer Antwort:

Zitat: „… Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Schutz der Natur der Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist. Sie hat bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erhebliche Erfolge erzielt: So konnte der Flächenverbrauch von 10,2 Hektar pro Tag im Jahr 2007 auf 3,5 Hektar pro Tag im Jahr 2016 deutlich gesenkt werden. …“ Zitatende.

 

Zwischenzeitlich liegen neue statistische Daten vor, nach denen der Flächenfraß in Baden-Württemberg 2017 7,9 Hektar pro Tag betrug (Quelle Schwarzwälder Bote v. 6.10.18). Gegenüber 2016 ist das ein Anstieg um 4,4 ha pro Tag entsprechend 125 %.

Die von der Landesregierung erzielten sogenannten „erheblichen Erfolge“, waren also leider nicht nachhaltig - nur ein Strohfeuer.

 

Mein Eindruck war und ist, dass gebaut bzw. geplant wird auf Teufel komm raus. Ackerland und zwischenzeitlich auch vermehrt der Wald wird hemmungslos niedergemacht. Drei Beispiele: Simmersfeld, Horb-Ahldorf/Hau und Holzwiese, Calw-Holzbronn/Lindenrain.

Wobei dann als ökologische Ausgleichsflächen wiederum überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen werden.

 

Eher früher als später kommt der Punkt, an dem auch der letzte Wachstumsjunkie gezwungenermaßen verstehen muss, dass man Geld weder atmen noch essen kann.

 

Sollte sich der diesjährige dramatische Regenmangel nächstes Jahr wiederholen, dann wird es wirklich ernst. Erfahrungsgemäß würde die politisch Führung dann aber von unvorhersehbaren Wetterereignissen völlig überrascht.

 

Also immer weiter so: Sehenden Auges mit Vollgas auf den Abgrund zu.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

27. Kommentar von :Ohne Name

Absprunggelände Haiterbach

Das fragliche Gelände ist biologisch wertvoll. Wertarme oder gar kontaminierte Gebiete, die geeignet wären, müsste es in Baden-Württemberg oder außerhalb für eine Spezialeinheit der Bundeswehr geben. Eine grün-schwarze Landesregierung muss schon um der eigenen Glaubwürdigkeit willen den Plan "Haiterbacher Absprunggelände" vom Tisch nehmen! Mit […]

Das fragliche Gelände ist biologisch wertvoll. Wertarme oder gar kontaminierte Gebiete, die geeignet wären, müsste es in Baden-Württemberg oder außerhalb für eine Spezialeinheit der Bundeswehr geben. Eine grün-schwarze Landesregierung muss schon um der eigenen Glaubwürdigkeit willen den Plan "Haiterbacher Absprunggelände" vom Tisch nehmen!

Mit freundlichen Grüßen,

Joh. Dieterich.

 

 

30. Kommentar von :Ohne Name

Naturschutz - Vogelzugroute - Vogelschlag - Flugüberwachung

    Sehr geehrte Damen und Herren,   der Naturschutz hat folgende sehr gute Argumente gegen das geplante Absetzgelände mit Feldflugplatz beim Dürrenhardter Hof:   Zwischen Segelfluggelände und Gartenbauverein befindet sich ein regelmäßiger Rastplatz von Mornellregenpfeifern. Ziehende Weiß- und Schwarzstörche rasten ebenfalls dort oben. Über der […]

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Naturschutz hat folgende sehr gute Argumente gegen das geplante Absetzgelände mit Feldflugplatz beim Dürrenhardter Hof:

 

Zwischen Segelfluggelände und Gartenbauverein befindet sich ein regelmäßiger Rastplatz von Mornellregenpfeifern. Ziehende Weiß- und Schwarzstörche rasten ebenfalls dort oben. Über der Dürrenhardter Höhe verläuft eine Kranich-Zugroute (Quelle: BUND/Nabu). Erst im November 2017 wurden zwei rastende Gruppen von Kranichen mit 3 und ca. 20 Individuen gesichtet. Außerdem konnte ich zwei ziehende Gruppen mit 20 und 28 Individuen fotografieren.

 

Im Februar sah ich einen rastenden Kiebitz. Weitere vorkommende und ziehende Arten sind u. A.: Roter Milan, Schwarzer Milan, Weißstorch, Wespenbussard, Sperber, Habicht, Turmfalke, Wanderfalke, Kornweihe, Schwarzspecht, Grünspecht.

 

Eine Vergrämung mehrerer dieser Vogelarten durch den Flugbetrieb ist zu erwarten.

 

Dazu kommt die erhöhte Gefahr des Vogelschlages durch den offensichtlichen Konflikt mit der Vogelzugroute. Und das nicht nur mit dem Oldtimer Transall.

 

Über die möglichen Folgen eines gravierenden Vogelschlags bei einer langsam fliegenden Transall in 400 oder nur 100 m Höhe möchte ich nicht nachdenken.

 

Die Bundeswehr unterhält eine eigene Flugüberwachung um Vogelschlag mit Militärmaschinen zu vermeiden (Quelle: BUND). Wo können entsprechende Daten eingesehen werden?

 

Der Bund hat 2010/11 auf Betreiben der damaligen CDU-Landesregierung, unter Führung der Ministerpräsidenten Oettinger und Mappus, das vorhandene Absetzgelände in Malmsheim ohne Not an Bosch veräußert. Eine eklatante politische Fehlentscheidung wenn man über keine konkrete Alternativfläche verfügt. Als mögliche Ersatzgelände hatte die Landesregierung damals den landeseigenen Ihinger Hof und den Truppenübungsplatz Stetten a. k. M. benannt. Davon möchte man aber heute nichts mehr wissen. Leider wird von den damals verantwortlichen Herren - wie üblich - keiner für derart gravierende Fehler zur Rechenschaft gezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

 

 

38. Kommentar von :Ohne Name

Die Welt wird 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen als sie erntet.

  Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)   Nicht nur Nagolds OB Großmann, die Gemeinderäte und die Mitglieder der grün-schwarzen Landesregierung sollten einmal ernsthaft versuchen darüber nachzudenken, dass die Welt 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen wird als sie erntet.  […]

 

Betrifft: Erler sieht „Probleme mit politischer Kultur“ (Artikel im Schwarzwälder Boten vom 13. Juli 2018)

 

Nicht nur Nagolds OB Großmann, die Gemeinderäte und die Mitglieder der grün-schwarzen Landesregierung sollten einmal ernsthaft versuchen darüber nachzudenken, dass die Welt 2018/19 mehr Weizen und Mais verbrauchen wird als sie erntet.

Für einen Militärflugplatz mindestens 40 Hektar Ackerland aus der Produktion zu nehmen ist unverantwortlich. Insbesondere wenn gleichzeitig andere Bundeswehrstandorte geschlossen werden, wie z. B. aktuell der Fliegerhorst Penzing mit einer betonierten Landebahn von 2066 m Länge und 30 m Breite.

 

Ackerland braucht dringend einen Schutzstatus und keine kurzsichtige Ackervernichtungspolitik.

 

Machen Sie endlich nachhaltige Politik.

 

Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold