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Kommentare : zum Absprunggelände
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Informationsdefizite im ständigen Ausschuss
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, Im Beteiligungsportal ist als offizielle Antwort des Staatsministeriums auf den Kommentar Nr. 10 von Herrn Hermann Walz u. A. zu lesen: "... Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Im Beteiligungsportal ist als offizielle Antwort des Staatsministeriums auf den Kommentar Nr. 10 von Herrn Hermann Walz u. A. zu lesen:
"... Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind erkennbar etwas anderes. Vielmehr gibt es Projekte oder Wünsche der Kommunen, die das Land unterstützen möchte. Uns ist bewusst, dass das Absetzgelände den Kommunen nicht nützt, sondern in bestimmten Bereichen und zeitweise Einschränkungen bedeutet. Insofern fänden wir es nur fair, wenn die Kommunen davon auch einen Nutzen haben. Diese Tür schließt sich nun, da die Stadt aufgrund der Beschlusslage mit uns darüber nicht verhandeln wird. ..."
Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder ausführlich von Kompensationsleistungen erzählt, genau wie in der untenstehenden Pressemitteilung des ständigen Ausschusses.
Dort steht auch geschrieben, dass bereits eine Bürgerbegleitgruppe eingerichtet worden sei. Das ist falsch, was Herr Arndt vom StM am 17.10.17 auf Nachfrage bestätigt hat.
Wissen die Damen und Herrn des Staatsministeriums und des Landtags eigentlich was sie da für widersprüchliche Aussagen machen? Auch die Tatsache, dass Haiterbach gar keine Schienenanbindung hat, die man verbessern könnte, zeugt von einem erheblichen Informationsdefizit im ständigen Ausschuss.
Im zugehörigen Zeitungsbericht des Schwarzwälder Boten vom 13.10.2017 wurde diese Aussage in der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses dahingehend interpretiert, dass es sich dabei wohl um den S-Bahnanschluss von Nagold handeln müsse.
Ganz gleich, ob man bei dieser Augenwischerei nun von Kompensationsleistungen oder Unterstützungsleistungen spricht, es wäre offizielle Bestechung einer ganzen Kommune auf höherer Ebene. Also quasi Korruption 2.0.
In der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses steht, dass für das KSK optimale Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn das so ist, warum hat man dann dem KSK das Übungsgelände in Malmsheim aus privatnützigen Gründen weggenommen. Und warum befindet sich das KSK dann nicht an einem optimalen Standort mit optimalem Übungs- und Absetzgelände und einer optimalen Landebahn für die großen Flächenflugzeuge Airbus A400M, Hercules und Transall?
Pressemitteilung des ständigen Ausschusses vom 12.10.2017:
Zitat:
„107/2017 - 12. Oktober 2017, 15:34 Uhr
Suche nach Ersatzgelände für Bundeswehrflugplatz Renningen-Malmsheim
Ständiger Ausschuss: Neues Übungsgelände für KSK soll gefunden werden
Stuttgart. Mit dem Stand bei der Suche nach einem Ersatzgelände für den Bundeswehrflugplatz Renningen-Malmsheim und dem Bürgerentscheid gegen das Projekt am bevorzugten Gelände zwischen Haiterbach und Nagold hat sich der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner jüngsten Sitzung befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, am Donnerstag, 12. Oktober 2017, mitteilte, legte die Landesregierung dem Gremium dazu einen Bericht vor. „Der Ausschuss war sich einig, dass das Kommando Spezialkräfte ein wichtiger Standortfaktor ist und nicht zuletzt aufgrund der vielen mit der Spezialeinheit verbundenen Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gehalten werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch optimale Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Soldaten ihre wichtigen Übungen absolvieren können. Der Ständige Ausschuss unterstützt daher die Landesregierung bei der Suche nach einem geeigneten Trainingsgeländes in der Nähe von Calw“, sagte Scheffold.
…
Die Suche führte zu dem Ergebnis, dass das neue Trainingsgelände auf dem Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold entstehen soll“, fasste Scheffold die Ausführungen von Staatsrätin Gisela Erler zusammen.
...
Auch sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet worden. Diese sei noch nicht abgeschlossen, doch es könne davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben die Prüfung bestehen werde. Wäre dies nicht der Fall, müsste auf einen der beiden Ersatzstandorte zurückgegriffen werden, die jedoch sehr viel weniger geeignet seien.
…
Die Gemeinde Haiterbach hatte kürzlich bei einem Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von 60 Prozent entschieden, dass sie wolle, dass sich die Gemeinde gegen die militärische Nutzung der Fläche einsetze. Trotz der ablehnenden Haltung der Bevölkerung, vor allem aufgrund des befürchteten zusätzlichen Lärms, beabsichtige die Landesregierung, das Vorhaben weiterzuführen.
Dazu sei eine Bürgerbegleitgruppe eingerichtet worden, in der alle Akteure vertreten seien.
Viele Punkte könnten bereits zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert werden, beispielsweise mit dem Segelflugverein, der die Fläche auch in Zukunft nutzen könne. Außerdem sei die Regierung bereit, über Kompensationsmaßnahmen zu sprechen, etwa eine seit langem geplante verbesserte Schienenanbindung oder die gewünschte Erweiterung der Sporthalle in Haiterbach. Ein wesentlicher Schritt für die Umsetzung des Vorhabens sei, die Bevölkerung umfassend einzubeziehen, Bürgerinnen und Bürgern die Sorgen zu nehmen und damit die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Die Regierung hoffe, dass es gelinge, das Projekt erfolgreich weiterzuführen, erläuterte Scheffold.“
Zitatende.
Warum gehen Herr Dr. Scheffold und Frau Staatsrätin Erler davon aus, dass das Vorhaben in Haiterbach die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen wird? Wissen sie da schon mehr als die uns vom Staatsministerium unermüdlich vorgebeteten unabhängigen Gutachter?
Und woher stammt die Erkenntnis, dass die beiden (welche?) Ersatzstandorte sehr viel weniger geeignet wären?
Also werden die von uns schon mehrfach, zuletzt explizit in Kommentar Nr. 20, dargelegten offensichtlichen Fehler bei der Standortauswahl nach wie vor und mit geradezu perfekter Beratungsresistenz ignoriert.
Auch die gebetsmühlenartigen Beteuerungen des Staatsministeriums, dass noch keine Standortentscheidung gefallen wäre sind angesichts dieser Pressemitteilung geradezu dreist.
Die Suche nach einem Ersatzgelände erfolgte offenbar zu keinem Zeitpunkt ergebnisoffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben uns geschrieben. Vielen Dank. Wir möchten konkret auf Ihre Eingabe antworten und zitieren jeweils eingangs unserer Antwort zum besseren Verständnis Ihre Aussagen:
„Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben uns geschrieben. Vielen Dank. Wir möchten konkret auf Ihre Eingabe antworten und zitieren jeweils eingangs unserer Antwort zum besseren Verständnis Ihre Aussagen:
„Also demnach gibt es keine Kompensationsleistungen mehr. Im Widerspruch dazu wurde vom Staatsministerium am 17.10.17 in Haiterbach doch wieder ausführlich von Kompensationsleistungen erzählt, genau wie in der untenstehenden Pressemitteilung des ständigen Ausschusses.“
Antwort: Das Land ist nach wie vor bereit, mit der Stadt Haiterbach über mögliche Unterstützungsleistungen zu sprechen. Das Angebot bezieht sich dabei ausdrücklich auf die Kommune und nicht auf Privatpersonen. Dieses Vorgehen wurde bereits beim ersten Besuch am 9. März 2017 in Haiterbach ausführlich begründet und dargelegt. Gleichzeitig hat die Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eine Themenlandkarte auf dem Beteiligungsportal des Landes veröffentlicht. Dem Land ist bewusst, dass sich aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger in Haiterbach Nachteile aus einem Übungsgelände vor Ort ergeben – während der Landkreis Böblingen durch Gewerbesteuereinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen von der Bosch-Ansiedlung profitiert. Ferner muss die Bundeswehr üben, um jederzeit einsatzfähig zu sein. Was würden die Bürgerinnen und Bürger sagen, wenn das Land kein Verständnis für den fehlenden lokalen Nutzen aufbringen würde? Eben aus diesem Grund hat das Land von Beginn an klar gemacht, dass es – ohne Rechtspflicht – grundsätzlich bereit ist, mit den Kommunen Nagold und Haiterbach über einen Ausgleich zu sprechen. Ob auch die Stadt Haiterbach bereit ist, ihrerseits mit dem Land darüber zu sprechen, hängt allein von den Akteuren vor Ort ab.
„Wissen die Damen und Herrn des Staatsministeriums und des Landtags eigentlich was sie da für widersprüchliche Aussagen machen? Auch die Tatsache, dass Haiterbach gar keine Schienenanbindung hat, die man verbessern könnte, zeugt von einem erheblichen Informationsdefizit im ständigen Ausschuss.“
Antwort: Die Bahnstrecke Hochdorf-Nagold zu elektrifizieren, könnte grundsätzlich Thema eines Ausgleichsgesprächs mit der Stadt Nagold sein und wurde von dieser benannt. Von solch einer Maßnahme könnte auch Haiterbach profitieren. Passende Busanschlüsse an schnelle Züge nach Stuttgart wären ein Ansatz. Allerdings hat sich die Stadt Haiterbach bisher noch nicht zu möglichen Unterstützungsleistungen geäußert.
„Ganz gleich, ob man bei dieser Augenwischerei nun von Kompensationsleistungen oder Unterstützungsleistungen spricht, es wäre offizielle Bestechung einer ganzen Kommune auf höherer Ebene. Also quasi Korruption 2.0.“
Antwort: Das ist unzutreffend. Es geht, wie dargelegt, um einen politischen Ausgleich zwischen staatlichen Ebenen, also dem Land auf der einen und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht dabei aber nicht um persönliche Vorteile von Bürgerinnen und Bürgern oder Amtsträgern.
„In der Pressemitteilung des ständigen Ausschusses steht, dass für das KSK optimale Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wenn das so ist, warum hat man dann dem KSK das Übungsgelände in Malmsheim aus privatnützigen Gründen weggenommen. Und warum befindet sich das KSK dann nicht an einem optimalen Standort mit optimalem Übungs- und Absetzgelände und einer optimalen Landebahn für die großen Flächenflugzeuge Airbus A400M, Hercules und Transall?“
Antwort: Wie dargelegt, erkennt das Land die Bedürfnisse der Wirtschaft, hier eines großen Unternehmens, an. Viele Arbeitsplätze zu schaffen geht über den privaten Aspekt weit hinaus. Ferner sind auch die militärischen Anforderungen gut nachvollziehbar. Optimale Übungsbedingungen der Bundeswehr in der Nähe eines Standortes sind ein wichtiger öffentlicher Belang. Der Standort Haiterbach-Nagold erfüllt diese Bedingungen nach Angaben der Bundeswehr.
„Warum gehen Herr Dr. Scheffold und Frau Staatsrätin Erler davon aus, dass das Vorhaben in Haiterbach die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen wird?“
Antwort: Wir haben immer dargelegt, dass die Ergebnisse der fachlichen Prüfungen des Standorts Haiterbach-Nagold im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwarten bleiben. Das gilt umso mehr, als das Genehmigungsverfahren in der Hand des Bundes liegt. Umso wichtiger ist es, bei den Vorprüfungen den geeignetsten Standort zu finden. Die vorliegenden Informationen, die ohne ausführliche gutachterliche Prüfung verfügbar waren, flossen ein. Deshalb schieden andere Standorte aus, bei denen es offenkundige Probleme mit dem Naturschutz gab. Oder sie wurden in diesem frühen Stadium als weniger geeignet bewertet.
„Wissen Sie da schon mehr als die uns vom Staatsministerium unermüdlich vorgebeteten unabhängigen Gutachter?
Und woher stammt die Erkenntnis, dass die beiden (welche?) Ersatzstandorte sehr viel weniger geeignet wären?“
Antwort: Wir verweisen auf die vorliegenden Standort-Erläuterungen. Unsere Erkenntnisse beruhen auf dem Geoinformationssystem des Landes. Dort sind Kartierungen hinterlegt. Sie sind die Grundlage für die bisherigen Bewertungen. Diese Erkenntnisse sind selbstverständlich nur vorläufiger Art. Der Unterschied zwischen einer solchen Vorbewertung und der anstehenden förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Erkenntnisse aus Vor-Ort-Begehungen und externer Sachverstand einfließen, wurde mehrfach erläutert.
„Auch die gebetsmühlenartigen Beteuerungen des Staatsministeriums, dass noch keine Standortentscheidung gefallen wäre sind angesichts dieser Pressemitteilung geradezu dreist.“
Antwort: Eben. Ein förmliches Genehmigungsverfahren hat noch nicht begonnen. Richtig ist aber, dass bei der Vorauswahl der Standort Haiterbach-Nagold am besten abgeschnitten hat. Aktuell werden die Antragsunterlagen erarbeitet, wobei die Eignung des Standorts Haiterbach-Nagold noch einmal mit Alternativen abgeglichen wird. So wird sichergestellt, dass mit externem Sachverstand am Ende tatsächlich der geeignetste Standort beantragt wird.
„Die Suche nach einem Ersatzgelände erfolgte offenbar zu keinem Zeitpunkt ergebnisoffen.“
Antwort: Richtig. Es gab von Anfang an vorgegebene Parameter, die wir bei der Standortsuche beachten mussten. Hierbei kann es keine unbeschränkte Offenheit geben. Die Kriterien wurden allesamt transparent gemacht. Zuallererst sind hier die militärischen Anforderungen der Bundeswehr zu nennen. Dazu kommen die Ihnen bekannten öffentlichen Belange wie beispielsweise der Naturschutz. Welcher konkrete Standort zu bevorzugen sein wird, war am Anfang vollkommen offen. Es ging nur darum, die bekannten Kriterien zu erfüllen. Sprich: Wenn sich unter diesen Voraussetzungen ein besserer Standort findet, würde das Land diesen bevorzugen und ihn auch gegenüber dem Bund vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Bosch wäre auch ohne den Zugriff auf das Bundeswehrgelände in der Region geblieben.
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, in Ihrer Beantwortung unseres Kommentars mit der Nr. 19 schreiben Sie: Zitat: „Antwort des Staatsministeriums Sehr geehrte Damen und Herren, von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. In dem Bosch
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
in Ihrer Beantwortung unseres Kommentars mit der Nr. 19 schreiben Sie:
Zitat:
„Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. In dem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.
Eine Rückabwicklung kann, wie in der von Ihnen zitierten Drucksache ausgeführt, nur von der Robert Bosch GmbH ausgeübt werden und auch nur dann, wenn eine Weiterveräußerung der Mittelfläche an Bosch nicht möglich sein sollte. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium“
Zitatende
Ihre Beantwortung geht leider völlig am Thema vorbei. Unser Punkt ist der, dass privatnützige Interessen über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr – das Gemeinwohl - gestellt wurden. Der Terminus privatnützig ist ein juristischer und sollte dem Staatsministerium, mit seiner relativ hohen Dichte an Volljuristen, geläufig sein.
Wenn Sie deshalb aber vermuten, dass wir annähmen, nur die Robert Bosch GmbH alleine profitiere von dem Grundstücksdeal ist dies sowohl unsinnig als auch irrelevant.
Der zentrale Punkt unseres Kommentars ist doch ganz offensichtlich folgender: Das Argument des Staatsministeriums, dass Bosch etwa nur durch die Ansiedlung in Malmsheim in der Region gehalten werden konnte sticht nicht. Ein alternativer Standort für Bosch in der Region wäre sicher deutlich leichter zu finden gewesen als ein Ersatzgelände für den Absetzplatz des KSK. Sehr viele Bürgermeister hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt um Bosch für eine Ansiedlung in Ihrer Gemeinde zu gewinnen.
Diese politische Fehlentscheidung ist und bleibt eine traurige Wahrheit, die sich nicht widerlegen lässt.
Bezüglich einer Rückabwicklung (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010) schreiben Sie es sei zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Dabei ist aber zu beachten, dass auf den Ackerflächen beim Dürrenhardter Hof schon seit Jahrhunderten der Anbau von Getreide und anderen Nahrungspflanzen erfolgt.
Leider wird Ackerflächen und somit der Ernährungssicherung der Bevölkerung in diesem Land nicht der gebührende - überlebenswichtige - Stellenwert eingeräumt.
Auch bei der Bundeswehr gilt schon immer: Ohne Mampf kein Kampf.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Robert Bosch GmbH hat sich mit dem Anliegen an das Land gewandt, zwischen der Firma Bosch und der Bundesregierung zu vermitteln. Ob die Standortsuche der Firma Bosch im Raum Stuttgart (jenseits des Standorts Renningen) oder die Suche nach einem Ersatzgelände für die Bundeswehr im Umkreis von Calw schwieriger ist oder wäre, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass Firmen nicht erst ab der Größenordnung der Firma Bosch ihre Investitionsentscheidungen international ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Ehrlichkeit und Umgang
Nun die fehlenden Sätze zu meinem Eintrag vom 30.09.17. Zur Antwort bekam ich"sobald die Karte frei gegeben ist, wird sie ins Portal gestellt". Sie liegt im Ministerium in Stuttgart und ist von der Bundeswehr zur Veröffentlichung freigegeben. Auf dieser Karte kann man sehr gut erkennen welche großräumigen Flugbewegungen an einem Übungstag
Nun die fehlenden Sätze zu meinem Eintrag vom 30.09.17.
Zur Antwort bekam ich"sobald die Karte frei gegeben ist, wird sie ins Portal gestellt". Sie liegt im Ministerium in Stuttgart und ist von der Bundeswehr zur Veröffentlichung freigegeben. Auf dieser Karte kann man sehr gut erkennen welche großräumigen Flugbewegungen an einem Übungstag stattfinden und welche Gemeinden betroffen sind. Zuerst war die Karte nicht auffindbar, danach war gerade Urlaubszeit und ich wurde auf Nachfrage informiert, dass alles etwas länger dauert. Auch verlangte ich Auskunft über Mindestabstände zu Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Aktuell richtet die Bundeswehr die Flugrichtungen angeblich neu aus, was evtl. zu Veränderungen führt. Vom Ministerium bekam ich bis heute noch keinerlei Antworten.
Auch bis heute noch nicht.
Antwort des Staatsministeriums
sehr geehrter Nutzer, die uns von der Bundeswehr übermittelte Karte mit den Flugrouten wurde nun ins Beteiligungsportal eingestellt. Sie finden sie hier. Ebenfalls wurden die Erläuterungen zu dem Krankenhaus in Nagold unter dem oben angegebenen Link eingepflegt. Bitte gestehen Sie auch uns ein gewisses Maß an
Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,
die uns von der Bundeswehr übermittelte Karte mit den Flugrouten wurde nun ins Beteiligungsportal eingestellt. Sie finden sie hier.
Ebenfalls wurden die Erläuterungen zu dem Krankenhaus in Nagold unter dem oben angegebenen Link eingepflegt.
Bitte gestehen Sie auch uns ein gewisses Maß an Bearbeitungs-/Überprüfungszeit zu. Wir können die Beiträge nicht ohne eine wenigstens grobe Überprüfung auf das Beteiligungsportal stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Erhebliche Mängel bei der Suche nach einem Ersatzgelände.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal. Im Beteiligungsportal ist zu lesen: Zitat: „Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo? Warum wurde gegen sie entschieden? Die in der
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Beantwortung des Kommentars mit der fortlaufenden Nr. 7. und präzisieren den Sachverhalt noch einmal.
Im Beteiligungsportal ist zu lesen:
Zitat:
„Welche fünf letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo?
Warum wurde gegen sie entschieden?
Die in der Rangfolge der Prüfung auch in Frage kommenden Plätze Waldhof, Weitenburg, Winzeln-Schramberg, Poltringen, Vaihingen-Enz, Renningen-Ihinger Hof, sind weiter beziehungsweise zu weit entfernt, haben eine ungünstigere Topographie oder ungünstigere Umweltauswirkungen.“
Zitatende.
Es handelt sich hierbei übrigens um sechs und nicht fünf sogenannte letzte alternative Standorte.
Zum Abgleich folgen sechs Zitate aus der Liste „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“:
1. Waldhof: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Zu weit entfernt.
2. Weitenburg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Im Süden fallt das bewaldete Gelände sehr stark ins Neckartal ab (Höhenunterscheid 140 m).
3. Winzeln-Schramberg: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: zu weit entfernt.
4. Poltringen: Enspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Bodenfestigkeitsmessungen sowie Verlängerung der bestehenden Landebahn; Siedlungsnähe; Vogelschutzgebiet; hohe Dichte schutzwürdiger Biotope.
5. Vaihingen-Enz: Entspricht nicht den Anforderungen der Bundeswehr; Bemerkungen: Direkt an Wohnbebauung/Stadtkern; Hochspannungsleitung.
6. Renningen-Ihinger Hof: Entspricht Anforderungen der Bundeswehr; Umsetzung nicht möglich wegen Versuchen der Universität Hohenheim
Diese sogenannten fünf (eigentlich sind es sechs) letzten alternativen Standorte sind somit von vorneherein nicht geeignet gewesen.
Insgesamt entsprechen aber fünf andere alternative Standorte in der Auflistung den Anforderungen der Bundeswehr. Bei drei von diesen fünf Alternativen erscheint zusätzlich auch die Umsetzung möglich.
Aber nur Haiterbach wurde auserkoren und dazu sechs ganz offensichtlich ungeeignete Standorte. Dies ist nicht nur falsch sondern auch völlig sinnlos oder einfach so konstruiert, dass am Ende nur Haiterbach dabei übrig bleiben konnte.
Außerdem, wird einem der Standorte eine zu hohe Biotopdichte angedichtet, die dort nicht vorhanden ist. Keines bis maximal zwei Biotope wären dort betroffen. Die sieben in Haiterbach betroffenen Biotope werden dagegen überhaupt nicht erwähnt. Also noch zwei weitere erhebliche Fehler.
Von den zwei Windkraftanlagen beim Eisberg in Nagold wurde eine bereits abgebaut, die zweite soll ebenfalls demontiert werden. Daher ist die Bemerkung „Windkraftanlage“ als Hinderungsgrund in der oben genannten Auflistung ebenfalls falsch.
Der Wächterberg-Hub ist weder zu klein, noch ist die Topographie ungünstiger als an anderen Standorten und die Entfernung der Getränkefabrik beträgt ein Mehrfaches der Entfernung des Dürrenhardter Hofes zum geplanten Absetzgelände in Haiterbach. Hingegen wurden auch auf dem Wächtersberg vorhandene Biotope vergessen. Also liegen auch hier diverse Fehler vor.
Die mehrfach als Hinderungsgrund genannten Hochspannungsleitungen (zum Beispiel auf dem Wächtersberg-Hub oder dem Muckberg) könnten jedenfalls auf einigen hundert Metern Strecke kostengünstiger in die Erde verlegt werden als die Verlegung der kompletten Saatgutaufbereitungs- und Siloanlage des Dürrenhardter Hofs samt Entschädigung für große Schläge mit guten Ackerböden.
Entgegen Ihrer Antwort zum Kommentar Nr. 7 hat Ihre Sondierung, wie soeben explizit dargelegt, erhebliche Mängel. Dies sollten Sie nun endlich zur Kenntnis nehmen und sich diesen Fakten nicht länger verweigern.
Daher ist Haiterbach sicher nicht das geeignetste Gelände. Auch eine fortwährende Wiederholung dieser falschen Aussage ändert daran nichts.
Immerhin gibt es eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Die Angaben über die militärische Nutzbarkeit beruhen auf Aussagen der Bundeswehr. Das Land hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Die Angaben über die militärische Nutzbarkeit beruhen auf Aussagen der Bundeswehr. Das Land hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Die naturschutzrechtlichen Abwägungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) überprüft. Diese bleibt abzuwarten. Dort werden auch die von Ihnen genannten Standortalternativen noch einmal überprüft. Nur die Ergebnisse der UVP werden für das weitere Verfahren maßgeblich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Bosch hätte viel leichter als das KSK ein anderes Gelände finden können.
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Bezug: Ihre Antwort betr. den Kommentar mit der Nr. 2:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der
Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,
Bezug: Ihre Antwort betr. den Kommentar mit der Nr. 2:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr zu verfügen.
Ihr Argument, dass Bosch etwa nur durch die Ansiedlung in Malmsheim in der Region gehalten werden konnte sticht nicht. Ein alternativer Standort für Bosch in der Region wäre sicher deutlich leichter zu finden gewesen als ein Ersatzgelände für den Absetzplatz des KSK.
Viele Bürgermeister hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt um Bosch für eine Ansiedlung in Ihrer Gemeinde zu gewinnen.
Daher ist dieses eklatante politische Führungsversagen nicht nachvollziehbar.
Aber es gibt eine Rückabwicklungsklausel für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgelände für die Bundeswehr gefunden wird und damit die Mittelfläche ( also das Absetzgelände) in Malmsheim nicht bis spätestens 31.12.2029 an die Firma Bosch "weiterveräußert" wurde. Dann nämlich erhält Bosch den bereits bezahlten Kaufpreis für die Mittelfläche zurück und die Bundeswehr behält die Absetzfläche in Malmsheim (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Drucksache 14 / 7254 v. 30.11.2010).
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. Indem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.
Eine Rückabwicklung kann, wie in der
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Erhalt von Bosch im Land profitiert nicht, wie von Ihnen angenommen, nur die Robert Bosch GmbH, sondern auch das gesamte Land. Indem Bosch im Land gehalten wird, konnten Arbeitsplätze, sowohl bei Bosch als auch bei den Zuliefererfirmen, und Steuergelder gesichert werden.
Eine Rückabwicklung kann, wie in der von Ihnen zitierten Drucksache ausgeführt, nur von der Robert Bosch GmbH ausgeübt werden und auch nur dann, wenn eine Weiterveräußerung der Mittelfläche an Bosch nicht möglich sein sollte. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung auf benachbartem Gelände durch die Firma Bosch bereits erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben auf diesem Portal: "Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). " Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus? Bei der sogenannten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben auf diesem Portal:
"Auf Anregung aus der Haiterbacher Bürgerschaft haben wir am 12. Juli 2017 die Kommentierungsfunktion wieder frei geschaltet (bis voraussichtlich 30. September 2017). "
Nach welchen Gesichtspunkten schalten Sie diese Kommentierungsfunktion ein und aus?
Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet aber weder statt noch war diese jemals vorgesehen.
Patrizia Nanz und Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:
„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“
Es handelt sich hier also um eine Scheinbeteiligung mit ein- und ausschaltbarer Kommentierungsfunktion.
Wir haben uns erlaubt hier auch einmal ein paar Textbausteine zu wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Antwort der Redaktion
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,
vielen Dank für den Hinweis bezüglich des Datums. In der Regel sind für Kommentierungsprozesse bestimmte Zeitfenster vorgesehen, da jeder Prozess einen Anfang aber auch ein Ende hat. Das Verfahren zum Absetzgelände dauert sicherlich noch längere Zeit, deshalb haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren,
vielen Dank für den Hinweis bezüglich des Datums. In der Regel sind für Kommentierungsprozesse bestimmte Zeitfenster vorgesehen, da jeder Prozess einen Anfang aber auch ein Ende hat. Das Verfahren zum Absetzgelände dauert sicherlich noch längere Zeit, deshalb haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das Datum zu entfernen.
Bezüglich der restlichen Ihrer Punkte dürfen wir Sie auf die Antwort des Staatsministeriums auf Ihren vorherigen Kommentar (Nr. 11) hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Gesundheit
Das Krankenhaus in Nagold ist von Haiterbach aus, mit wenig Verkehr, in ungefähr 15 min. erreichbar und soll jetzt aufwendig für mehrere Millionen saniert werden. Der Anflug der Flugzeuge erfolgt über das Krankenhaus, es liegt deutlich innerhalb der 45db Zone. Das Übungsgelände in direkter Linie und Anflüge in 100 bis 400m Höhe, an bis zu 120 Tagen
Das Krankenhaus in Nagold ist von Haiterbach aus, mit wenig Verkehr, in ungefähr 15 min. erreichbar und soll jetzt aufwendig für mehrere Millionen saniert werden. Der Anflug der Flugzeuge erfolgt über das Krankenhaus, es liegt deutlich innerhalb der 45db Zone. Das Übungsgelände in direkter Linie und Anflüge in 100 bis 400m Höhe, an bis zu 120 Tagen im Jahr. Ist dies kranken Menschen zumutbar? Es wäre nicht das erste mal, dass nach einer Sanierung eine Schließung erfolgt, was für Haiterbach eine Anfahrtszeit über 40 min zum nächstgelegenen Krankenhaus bedeutet.
Antwort des Staatsministeriums
sehr geehrter Nutzer, eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht. Jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken. Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold
Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,
eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht. Jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Ehrlichkeit und Umgang
Von den genannten Gelände sind einige genau so geeignet wie Haiterbach. Am 5.7.17 beim Besuch der B.-I. sprach ich die Angaben zu den Vorgaben der Bundeswehr an. 20 min oder 15 km standen zu diesem Zeitpunkt im Beteiligungsportal. Dies wurde von den vom Ministerium anwesenden Beteiligten bestritten. Einer der Anwesenden vom Ministerium meinte sogar
Von den genannten Gelände sind einige genau so geeignet wie Haiterbach. Am 5.7.17 beim Besuch der B.-I. sprach ich die Angaben zu den Vorgaben der Bundeswehr an. 20 min oder 15 km standen zu diesem Zeitpunkt im Beteiligungsportal. Dies wurde von den vom Ministerium anwesenden Beteiligten bestritten. Einer der Anwesenden vom Ministerium meinte sogar Haiterbach und Deckenpfronn haben die gleiche Entfernung zu Calw. Erst am 13.7.17 stimmte die Bundeswehr dem erweiterten Radius zu. Seit dem Besuch der B.-I. im Ministerium am 5.7.17 fordere ich die Veröffentlichung, der an der Informationsveranstaltung gezeigten Karte, der Flugbewegungen an einem Übungstag. Zur Antwort bekam ich
Explizite Fragen zu der Variante Haiterbach-Nagold_neu
Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu. 1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu? 2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt? 3. Wie genau
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Liste Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen steht auf Rang 2 Haiterbach-Nagold. Auf Rang 3 steht Haiterbach-Nagold_neu.
1. Was genau ändert sich bei der Variante Haiterbach-Nagold_neu?
2. Warum und wann wurde diese Variante erstellt?
3. Wie genau wäre die Absetz-Fläche dann ausgerichtet?
4. Wo genau wird dann die Landepiste angelegt und wie genau ausgerichtet?
5. Fällt das jetzige Segelfluggelände dadurch aus der Fläche heraus?
6. Wie nahe rückt die Absetzfläche an den Dürrenhardter Hof heran?
7. Wird bei dieser Alternative dann noch mehr Ackerfläche benötigt?
8. Wenn die Getränkefabrik auf dem Wächterberg-Hub - bei ca. 300 – 350 m Abstand - laut der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ angeblich zu nahe an einer alternativen Absetz-Fläche wäre, warum sind dann 100 m oder weniger beim Dürrenhardter Hof kein Ausschlusskriterium?
9. Wo kann man eine Planskizze der Variante Haiterbach-Nagold_neu online einsehen?
Vielen Dank für eine nachvollziehbare Beantwortung jeder einzelnen Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold
Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen