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Online-Beteiligung zur Verfassten Studierendenschaft

Studenten auf Campus

2012 führte das Land Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft wieder ein und richtete dazu vorab ein Online-Beteiligungsverfahren aus.

Worum ging es?

Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft ermöglicht, dass demokratisch gewählte Vertretungen sich für die Belange der Studierenden an den Hochschulen einsetzen können. Die Verfasste Studierendenschaft war 1977 abgeschafft worden und sollte 2012 in verbesserter Form wieder eingeführt werden. Um hierfür Anregungen und Vorschläge aus der Praxis zu erhalten, bat das Land Baden-Württemberg alle Betroffenen an den Hochschulen um Mitwirkung und richtete hierfür eine Plattform im Internet ein.

Wer war wie beteiligt?

Über die informelle Beteiligung via Online-Portal wurden Hochschulen, Studierende und alle weiteren Interessierten innerhalb von Baden-Württemberg einbezogen. Es war die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Sie fand von 24. Januar bis 3. März 2012 auf der Website www.wir-wollen-deinen-kopf.de statt. Im Vorfeld und begleitend machte eine PR-Kampagne mit Postkarten, Plakaten und Internetbannern auf das Verfahren aufmerksam. Sie lud alle Interessierten im Land ein, sich auf dem Portal über studentische Mitbestimmung zu informieren, die eigene Meinung in verschiedenen Foren einzubringen, über unterschiedliche Thesen zur studentischen Mitbestimmung abzustimmen und den Gesetzentwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu kommentieren. Ein Newsletter informierte wöchentlich über den Gesetzgebungsprozess.

In den rund fünf Wochen, in denen die Foren geöffnet waren, wurden mehr als 48.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet. 190 registrierte und zahlreiche anonyme Nutzerinnen und Nutzer schrieben insgesamt 508 Beiträge und gaben über 4.400 Kommentare ab.

Mit welchem Ergebnis?

Das zuständige Ministerium konnte früh in einen Dialog mit den Betroffenen treten und die verschiedenen Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Zusammen mit den parallel dazu durchgeführten Gesprächen an den Hochschulen und der klassischen Verbandsanhörung hat dieses Online-Verfahren wichtige Anregungen für das Gesetz geliefert.

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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