Zeitplan für die Dialogische Bürgerbeteiligung in Dornstadt
Am Dienstag, den 29. September 2026, findet ein Runder Tisch, die sogenannte Dialogische Themensammlung, in Dornstadt statt. Dabei definieren Vertreterinnen und Vertreter aus Bereichen wie Kommunalpolitik, Zivilgesellschaft, Handel oder Bildung die zentralen Themen, die im Arbeitskreis diskutiert werden sollen.
Eine daraus entstehende Themenlandkarte wird anschließend online zur Verfügung gestellt und kann von allen Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen von Anfang Oktober circa zwei Wochen lang kommentiert werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger Dornstadts haben die Möglichkeit ihre Ideen, Anregungen und Bedenken online in die Themenlandkarte einzubringen. Die Beiträge werden gesammelt und ausgewertet. Die Themenlandkarte wird durch die Beträge ergänzt. Sie bildet eine Art Tagesordnung für die Diskussionen des Arbeitskreises.
Der Arbeitskreis bildet den Kern des Beteiligungsprozesses. Rund 30 zufällig ausgeloste Menschen aus dem gesamten Gemeindegebiet setzen sich mit der Themenlandkarte rund um die gewerbliche Entwicklung der Stadt auseinander. Sie erarbeiten eine Liste an Pro- und Contra-Argumenten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen der Gemeinde. Dazu hören sie Experten und unterschiedliche Meinungsvertreter an. Das Arbeitskreis wird insgesamt zu drei Terminen im Januar zusammenkommen.
Der Arbeitskreis übergibt seine Empfehlung in einer öffentlichen Veranstaltung an den Gemeinderat. Diese dienen dem Gemeinderat dazu, seine Entscheidung auf eine breitere Grundlage zu stellen. Zusätzlich bringt die anschließende Elternbefragung wertvolle Informationen über den Bedarf der verschiedenen Schulmodelle.
Die Entscheidung des Gemeinderats findet am 10. Dezember 2026 statt.
Die Bedarfsabfrage ist keine allgemeine Meinungsumfrage. Sie soll möglichst zuverlässig ermitteln, welche Betreuung die Familien künftig tatsächlich benötigen. Dazu werden die betroffenen Eltern direkt angeschrieben.
Die Ergebnisse aller Bausteine werden zusammengeführt und dokumentiert. Zusammen mit den fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bilden sie die Grundlage für die Entscheidungen des Gemeinderats.

