Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
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Fütterungsverbot
Das geplante Fütterungsverbot ist mir unverständlich. Bei einer weitgehend unverändert natürlichen Umgebung ohne die Störungen der Zivilisation könnte dem noch zugestimmt werden unter der Voraussetzung dass das Fütterungsverbot für alle wildlebenden Tiere gilt. Warum wird eine Ausnahme für Rotwild gemacht? (Natürlich sehe ich die Notwendigkeit
Das geplante Fütterungsverbot ist mir unverständlich. Bei einer weitgehend unverändert natürlichen Umgebung ohne die Störungen der Zivilisation könnte dem noch zugestimmt werden unter der Voraussetzung dass das Fütterungsverbot für alle wildlebenden Tiere gilt. Warum wird eine Ausnahme für Rotwild gemacht? (Natürlich sehe ich die Notwendigkeit dazu) Rehwild hat in seinem jeweiligen Lebensraum unterschiedlichste Bedingungen. Auf der Alb 600-900 m Höhe können Winter so hart sein dass Rehwild verhungert oder sich durch den Winter quält. Der Druck durch die vielen Naturnutzer nimmt darauf keine Rücksicht. In jedem einiger maßen begehbaren Revier sind im Winter nach längerer Zeit ohne Schneefall keine 200 m² ohne Ski oder Gehspuren. Neuerdings vermehrt auch im Winter Mountainbiker quer durch den Wald. Die reich gegliederten Feld-Wald Strukturen werden durch die moderne Landwirtschaft aufgehoben da die klein flächige Bewirtschaftung abnimmt und große "moderne" Flächen zur besseren Bewirtschaftung entstehen.
Ein modernes Jagdgesetz muss auch auf diese Bedingungen Rücksicht nehmen.
Der Mehrbedarf an Energie muss zu gefüttert werden um Schäden am Wald zu vermeiden. Natürlich kann diese Fütterung nicht beliebig und grenzenlos sein. Bestimmte Regeln dazu gelten ja bereits.
§31 (1) 4. Bleifreie Munition
Der Deutsche Jagdrechtstag 2013 stellt zum Thema Bleifreie Munition fest: II. Bleifreie Munition 1. Der Deutsche Jagdrechtstag hält eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Jagdmunition für geboten. Jede Regelung ist primär an der tierschutzgerechten Tötungswirkung sowie den sicherheitsbelangen und der Lebensmittelsicherheit
Der Deutsche Jagdrechtstag 2013 stellt zum Thema Bleifreie Munition fest:
II. Bleifreie Munition
1. Der Deutsche Jagdrechtstag hält eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Jagdmunition für geboten. Jede Regelung ist primär an der tierschutzgerechten Tötungswirkung sowie den sicherheitsbelangen und der Lebensmittelsicherheit auszurichten.
2. Die Berufsgenossenschaft wird aufgefordert, die Unfallverhütungsvorschriften anhand der neuen Erkenntnisse zum unkalkulierbaren Abprallverhalten von Büchsenmunition zu überprüfen.
Die auf dem Markt vorhandene Jagdbüchsenmunition erfüllt die Anforderungen, die an Jagdbüchsenmunition zu stellen sind, derzeit nicht. Es gibt Munition, die nachweislich nicht tierschutzgerecht tötet. Auch das Abprallverhalten bleifreier Munition steht in der Diskussion. Es ist unklar, welche Munition konkret verboten sein soll. Die Formulierung "deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets eine nachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung haben kann,"ist nicht praktikabel. Das in dem Verbot steckende Risiko kann nicht dem einzelnen Jäger aufgebürdet werden. Jäger, die in verschiedenen Bundesländern jagen, sollten sich auf eine bundeseinheitliche Regelung verlassen können.
Diese Regelung ist daher ersatzlos zu streichen.
Abschuss von Hunden und Katzen
Ich freue mich sehr, wenn es künftig NICHT mehr möglich ist, dass Jäger Hunde und Katzen (geliebte Haustiere, oder ebenso schlimm: heimatlose domestizierte Tiere) nach Gutdünken erschießen. Dies ist ein absolut wichtiger Schritt und längst überfällig für eine moderne Gesellschaft mit Tierschutzgesetzen. Ich hätte auch nichts gegen eine friedliche
Ich freue mich sehr, wenn es künftig NICHT mehr möglich ist, dass Jäger Hunde und Katzen (geliebte Haustiere, oder ebenso schlimm: heimatlose domestizierte Tiere) nach Gutdünken erschießen. Dies ist ein absolut wichtiger Schritt und längst überfällig für eine moderne Gesellschaft mit Tierschutzgesetzen.
Ich hätte auch nichts gegen eine friedliche Koexistenz mit kompetenten Wildmanagern einzuwenden. Leider erlebe ich in der Praxis als Hundebesitzer, Jäger und Förster eher als selbsternannte Reviercowboys, die sich darin gefallen vor allem Hundebesitzer anzupöbeln. Auch hier gibt es selbstverständlich Ausnahmen.
Im Hinblick auf Katzen muss noch Folgendes gesagt sein: Eine Überpopulation von Katzen lässt sich nur durch Kastrationsprogramme lösen. Des weiteren ist der Hauptgrund für Artenverarmung bei Vögeln (wie auch bei anderen Wildtieren) vor allem die intensive Landwirtschaft mit den Folgen einer ausgeräumten Landschaft.
Mein Wunsch wäre zudem die Liste der "jagdbaren Tiere" kritisch zu prüfen. Ich sehe keinen Grund beispielsweise Füchse oder Dachse zu bejagen (die Tollwut ist ja durch Impfprogamme kein Thema mehr) und meines Wissens verzehrt niemand deren Fleisch.
Fütterung
Was unterscheidet den Vogel oder Igel von einem Reh? Warum wird auf der einen Seite die Fütterung einiger Wildtiere gefördert, auf der anderen Seite anderen Wildtieren die nötige Nahrung vorenthalten? Ist das ethisch/moralisch Vertretbar? Ist Tierschutz teilbar?
Kirrungen
Der Erfolg von Kirrungen hängt im Wesentlichen von ihrer dauerhaften und regelmäßigen Beschickung ab. Zeitliche Unterbrechungen wirken sich negativ auf deren Frequentierung aus. Außerdem wird sich das Schwarzwild in diesen Zeiten nicht im Wald halten lassen. Die Schäden im Feld würden zwangsläufig zunehmen.
Notzeit und Freizeitdruck
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe es nicht, warum man in Notzeiten (die bekanntlich von der Unteren Jagdbehörde festgelegt werden) nicht gefüttert werden soll? In vielen Gebieten leidet unser Wild durch den starken Freizeitdruck gerade im Winter erheblich Hunger. Ist denn alles was die Jäger in den letzten Jahren gemacht haben so
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe es nicht, warum man in Notzeiten (die bekanntlich von der Unteren Jagdbehörde festgelegt werden) nicht gefüttert werden soll?
In vielen Gebieten leidet unser Wild durch den starken Freizeitdruck gerade im Winter erheblich Hunger.
Ist denn alles was die Jäger in den letzten Jahren gemacht haben so falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Schonzeiten, Jagdruhe
Jagdruhe im Februar und März. Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen? Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger
Jagdruhe im Februar und März.
Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen?
Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger auch und gerade im Wald das Wild genau ansprechen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erlegen.
Diese Form der Ansitzjagd ist die Art ohne Druck und Panik unter den Tieren zu jagen und waidgerecht zu erlegen.
Ansonsten wird es zu der verstärkten Nutzung von Saufangzäumen kommen die heute schon in wenigen Forstbetrieben eingesetzt werden. Wie das Wild hier dann grausam, allerdings unter behördlicher Beobachtung und Anweisung, abgeschlachtet wird ist ja bereits bekannt. Das kann keine Jäger und Tierschützer wollen.
b.mayr
Schonzeiten, Jagdruhe
Jagdruhe im Februar und März. Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen? Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger
Jagdruhe im Februar und März.
Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen?
Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger auch und gerade im Wald das Wild genau ansprechen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erlegen.
Diese Form der Ansitzjagd ist die Art ohne Druck und Panik unter den Tieren zu jagen und waidgerecht zu erlegen.
Ansonsten wird es zu der verstärkten Nutzung von Saufangzäumen kommen die heute schon in wenigen Forstbetrieben eingesetzt werden. Wie das Wild hier dann grausam, allerdings unter behördlicher Beobachtung und Anweisung, abgeschlachtet wird ist ja bereits bekannt. Das kann keine Jäger und Tierschützer wollen.
b.mayr